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GKV -Auswandern - Rückkehr

Verfasst: 30.03.2014, 13:45
von effe
Guten Tag,

ich wohne derzeit über 250 Tage im Jahr in Asien. Nun überlege ich, ob ich ggf. nach Asien auswandere.

Derzeit habe ich in Deutschland meinen Erstwohnsitz und erhalte ab demnächst eine Rente von der DRV aus Deutschland sowie aus Österreich.

Meinen Versicherungsschutz würde ich nun gerne über eine Langzeit Reisekrankenversicherung einer dt. GKV machen. Ich bin derzeit freiwilliges GKV Mitglied.

Im Moment bin ich weiterhin verheiratet. Meine Frau ist in der Familienversicherung. Da wir aber schon seit über 10 Jahren getrennt leben, stellt sich mir die Frage, ob wir uns trennen.
Wie wäre das bei der Auswanderung, wenn wir weiter verheiratet sind? Geht das dann überhaupt, dass sie weiter hier wohnt und GKV versichert ist und und ich nicht mehr.

Wie läuft dies nun ab?
Ist es möglich sich bei einer dt. GKV abzumelden und wie ist es dann beim Rentenbezug? Bin ich dann wieder automatisch Mitglied?
Kann ich nach einigen Jahren wieder zurück kommen und werde automatisch wieder GKV Mitglied?
Macht es einen Unterschied ob ich meinen Erstwohnsitz in Asien oder bsw. in Österreich habe?

Danke schön!

Verfasst: 30.03.2014, 16:21
von derKVProfi
Viele Fragen, die ein qualifizierter Berater (Rentenberater, Versicherungsberater) gerne gegen Entgelt klärt. Dann erhalten Sie auch verbindliche Auskünfte, eine klare Empfehlung und der Berater haftet.

Aber mal einige Punkte:
Langzeit Reisekrankenversicherung einer dt. GKV
Gibt es nicht. Das sind Angebote der privaten Krankenversicherung PKV!

Langfristige Auslandsreisekrankenversicherungen haben ein Ende (i.d.R. nach spätestens 5 Jahren), ggf. eine Verlängerungsoption für weitere (max.) 5 Jahre.

Ob Sie heute überhaupt eine abschließen können (Gesundheitsfragen) ist zu klären. Ob Sie nach Ablauf erneut eine Police abschließen können bzw. eine Verlängerung bekommen, steht in den Sternen.

Falls Sie wirklich langfristig gehen wollen, wäre eine internationale Police, die zeitlich unbefristet ist, besser.

Über den Rentenbezug werden Sie welchen Status erreichen? KVdR? Waren Sie durchgehend in der GKV? Oder waren Sie jemals nicht GKV versichert bzw. PKV versichert? Ab wann beziehen Sie die Rente?

Viele weitere Fragen, die Sie gestellt haben, kann keiner beantworten - ob Sie sich scheiden lassen sollen, ist ausschließlich Ihre Entscheidung. hat aber auf den Versicherungsstatus Ihrer Frau Auswirkung. Das gilt auch wenn Sie sich hier bei der GKV abmelden.

Viele Fragen sind nur als "Wenn/Dann" Roman zu beantworten. Dazu müssten Sie viel mehr Daten liefern (exakte zeitliche Abläufe Vergangenheit/Gegenwart/Zukunft).

Verfasst: 30.03.2014, 18:39
von Poet
@effe:Die Frau muss sich spätestens bei Scheidung oder wenn Sie Ihre dt. Krankenkasse aufgeben gegen eigenen Beitrag selber versichern.

Von den Auslandsreisekrankenversicherungen der Kooperationspartner der dt. Krankenkassen würde ich in Ihrem Fall deutlich abraten, diese taugen allenfalls für 6 Wochen Standardurlaub. Sie benötigen eine richtig gute Absicherung und eine Lösung für die ev. Rückkehr.