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Wegfall des Krankengeldes durch den MDK

Verfasst: 28.03.2014, 21:59
von ggAndy
Zuerst mal .. guten Tag!

Wo fange ich am besten an, wohl ganz am Anfang am besten, was Ihr hier lesen könnt wird zwar nicht gerade knapp und bündig sein, aber es liest sich wie ein Krimi!Als ich 15 Jahre alt war, begann meine primäre Erkrankung, Epilepsie, das hatte zur Folge das ich nach einem Anfall mit 18 Jahren meine Arbeit als LKW- Mechanicker vergessen konnte, ganz zu schweigen von den beruflichen Plänen die ich hatte, ich wollte nämlich in die Fliegerei zur Bundeswehr.. es folgten viele Jahre unterschiedlichster Bahandlungen und Medikamentöse Einstellungen.
Mitlerweile bin ich seit Jahren auf 60% Schwerbehinderung gestuft ohne Zeitlimit und Nachprüfung. Ich hatte auch schon Anfälle auf den Arbeitsstellen, da ich meine Aura die ich dann habe, übergangen habe. Teils hatte ich sogar mit ziemlich gefährlichen Arbeiten zu tun, was mir aber recht egal war, da ich mich nicht ausgegrenzt fühlen wollte, meinen Fürherschein habe ich schon vor langer Zeit auf dem Rathaus hinterlegt, bin somit auch nicht sonderlich flexibel. Aber damit habe ich irgendwie zu leben gelernt.
Meine Probleme fingen Anfang letzten Jahres an, kurz nach meinem Umzug in eine neue Wohnung, hatte ich Probleme mit dem rechten Bein, dauernde Schmerzen vom Oberschenkel bis in den Fuss, ich liess mich Röntgen und es kam dabei raus das eine Bandscheibe LW ganz fehlt und eine andere auch schon stark verschliessen ist, dadurch habe ich probleme mit dem Ichias bekommen, ich ging damit noch 3 Wochen zur Arbeit und konnte dann die Schmerzen kaum noch aushalten, ich bekam zuhause eine Schmerzattacke und verlor den Halt und Stürzte, mit starken Schmerzen ging ich dann zum örtlichen Orthopäden. Der konnte mir auch nicht gross weiter helfen und ich wurde eine Woche krank geschrieben mit Schmerzmitteln.
Ein paar Tage später hatte ich Nachts die selbe Schmerzattacke, wieder ein Sturz und ich fiel hin, ich muss ein paar Sekunden weg getreten sein, als ich dann aufstehn wollte, merkte ich das es nicht ging und sah dann warum, mein Oberschenkelknochen rechts, stand ein gutes Stück weg von der Stelle wo er eigentlich sein sollte, und mit schlimmsten Schmerzen hab ich mich irgendwie noch auf meinen Bürostuhl bucksiert, und den Krankenwagen gerufen. Überflüssige Details lasse ich jetzt mal weg, ...
Schon kurz vor der OP sagten mir die Ärzte das ich 20 Jahre ältere Knochen habe als ich selber alt bin.. ich bin jetzt 53.. ich bekam dann eine Metalschiene an den Knochen geschraubt ca. 20 cm lang mit sieben Schrauben, 4 davon Gelenknah angebracht, die Heilung verlief schleppend und unter grossen Schmerzen trotz sehr starker Schmerzmittel. Nach ca. 2 Monaten, ich durfte meine Knochen nicht belasten, ging ich wieder mehr schlecht als Recht auf Krücken, und kam dann im August in die Reha. Dort erfuhr ich nebenbei noch das ich mit aktiven Arthrosen im Kniegelenk und im Sprunggelenk zu tun habe, da kommt doch Freude auf! Kurze Zeit später stellte sich noch heraus das ich Osteopherose habe, Stufe 2.. in 3 will ich erst garnicht rein..
2x hatte ich in der schlimmsten Zeit als ich noch auf dem Gehbock unterwegs war einen Krampfanfall beim ersten konnte ich mich noch irgendwie auf den Boden sacken lassen, und beim 2. hab ichs tatsächlich noch vorher zu Bett geschafft! Das kam zustande weil der Stress und der Schlafentzug durch die Schmerzen mich labil gemacht hatten. Ich darf in meiner Situation einfach keinen Krampfanfall mehr bekommen, gesund sind die ja sowieso nicht, ich stand die ganze Zeit über im Krankengeldbezug, und wollte es irgendwann Anfang diesen Jahres mit Wiedereingliederung versuchen, auch damit ich Ruhe hab vor den ständigen Anrufen des " Krankengeld-Managers " der AOK.
Mitte Februar war es dann soweit, ich sollte in einer "leichten" Tätigkeit wieder meine Arbeit beginnen, ich muss dazu sagen das ich in der Firma in der ich meine Aufgaben habe es selten leichte Tätigkeiten gibt, was meine Abteilung betrifft. Gearbeitet hab ich letzten Endes so gut wie garnichts, was weder mir noch meinem Chef gefiel, der mich dann zum persönlichen Gespräch eingeladen hatte, weil er sich Sorgen um mich machte. Übrigens ging dieses Gespräch sehr human und sachlich von statten. Er erklärte mir das es so alleine schon wegen meiner Gesundheit nicht weiter geht, ich hatte ja schon Probleme meine Arbeitsstätte zu erreichen und zu verlassen, im gesunden Zustand eine Strecke von max. 15 Minuten Gehweg. Er müsse auch leider auf meine "vertraglich zu gesicherte Arbeitskraft" bestehn, was Rechtens ist, und ich auch verstehen kann. Ich würde da wohl nicht anders handeln, er schlug mir vor die Rente ein zu reichen, und wollte mir sogar dabei helfen, was ich verneinte, da ich im VDK bin und die das für mich regeln wollen.
Tja, man sieht bei mir ist leider nicht mehr viel drin mit Arbeiten, und durch den ganzen Stress mit meiner Situation und den ganzen Beschwerden, hat auch meine Labilität zu genommen, und ich muss ständig aufpassen das ich keinen Anfall bekomme, was sich so äussert das ich mich manchmal sogar tagsüber zurück ziehen muss, mich aufs Bett legen, warten das es mir besser geht und brauche viel Schlaf. Ausserdem macht mir meine Psyche zu schaffen, ich merke das meine Situation immer Hoffnungsloser wird, und komme damit nur schwer zu recht.
Am 20. März 2014 erhielt ich ein Schreiben von der AOK, in dem mir mit geteilt wurde das ich zum 18. März wieder arbeitsfähig bin, und längstens mir bis zum 23. März Krankengeld zu steht... so habe der MDK nach Aktenlage entschieden, mir war nicht bewusst das man irgendwelche Akten bzw. ärztliche Unterlagen, hat.. noch war mir klar, wie man von jetzt auf Gleich gesund werden kann..
Einen Wiederspruch habe ich eingelegt, per Einschreiben mit Rückantwortschein.
Ich weiss nicht wie es weiter gehen soll, mittlerweile bin ich krank geschrieben, weil ich Freitags am 21. März einen Anfall bekommen habe weil ich mich durch recherchen im Internet zu weit gefordert habe, ich habe eine starke Prellung auf dem rechten Rippenbogen, und kann froh sein das nicht mehr passiert ist.
Ich werde weiterhin hier schildern wie der Ablauf der Dinge ist, und würde mich freuen wenn man mir Tips geben kann, die mir weiter helfen!

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Verfasst: 29.03.2014, 09:44
von CiceroOWL
Guten Morgen, zu dem Widerspruch müßte denn auch noch eine ärztliche Begründung erfolgen. Daneben würde ich denn auch noch darauf dringen das es zu einer persönlichen Begutachtung durch den MDK kommt und Akteneinsicht verlangen.

Dir wünsche ich erstmal eine gutee Besserung und viel Kraft.

Viele Grüße.
Jochen

Verfasst: 29.03.2014, 11:04
von Poet
@Andy: Hier im Forum bist Du auf jeden Fall richtig und das beschriebene Procedere der besagten Kasse ist bekannt. Wie lange erhälst Du schon Krankengeld und wegen welcher der beschriebenen Erkrankungen?

Verfasst: 29.03.2014, 22:25
von ggAndy
Poet hat geschrieben:@Andy: Hier im Forum bist Du auf jeden Fall richtig und das beschriebene Procedere der besagten Kasse ist bekannt. Wie lange erhälst Du schon Krankengeld und wegen welcher der beschriebenen Erkrankungen?
Seit Anfang letzten Mai, also 2013 beziehe ich Krankengeld, Krank geschrieben bin ich seit der OP am rechten Bein, das ist ein Gelenk-naher Bruch, der mit einer Metalschiene die operativ eingebaut den Knochen zusammenhält. Die andern Erkrankungen wurden beim MDK wahrscheinlich nicht berücksichtigt,... seit ich wieder gehen kann, habe ich bei jedem Schritt Schmerzen und darf keine Belastungen mehr haben. An manchen Tagen wo es schlechter geht muss ich immer mal wieder die Krücken benutzen, ich kann weder in die Hocke noch auf die Knie.
Bei mir ist schon Treppen steigen schwierig, vor allem wenn es runter geht.. brauch ich einen Handlauf.
Der Arzt der mich behandelt hatte, war auch der Meinung das nichts schweres mehr geht. Und ich die Wiedereingliederung abbrechen sollte, wenn ich wieder in meine alte Abteilung muss.
Er hätte mich wohl krank geschrieben bis zur Aussteuerung, ohne Bedenken, aber als der MDK da nicht mit spielte, hat er nicht mal in Erwägung gezogen mich weiter AU zu schreiben, mit der Begründung das es nichts bringen würde.

Verfasst: 29.03.2014, 22:32
von Poet
@Andy: Okay, jetzt kommt Licht ins Dunkel. Bis wann warst Du wegen dem Bein krankgeschrieben und wer hat Dich ab 21.03. krankgeschrieben? Bezieht sich die MdK-Begutachtung auf die Krankschreibung ab 21.03.?

Verfasst: 30.03.2014, 21:17
von ggAndy
Poet hat geschrieben:@Andy: Okay, jetzt kommt Licht ins Dunkel. Bis wann warst Du wegen dem Bein krankgeschrieben und wer hat Dich ab 21.03. krankgeschrieben? Bezieht sich die MdK-Begutachtung auf die Krankschreibung ab 21.03.?
Also der MDK hat die Arbeitsunfähigkeit (mittgeteilt in einem Schreiben von der AOK) zum 18.03. beendet, das Schreiben kam aber erst am 20.03. an, und Krankengeld wurde bis zum 23.03. bewilligt, in der Zeit war ich auch noch immer bei meinem Arzt einem Chirugen/Durchgangsarzt AU geschrieben, Am 21.03. hatte ich den Anfall, und am 23.03. ging ich deswegen zu meinem Hausarzt der mich dann Krank geschrieben hat, das war dann wieder eine Erstbescheinigung.
Klingt schon ein bischen merkwürdig das ich ausgerechnet Freitags den 21.03. einen Anfall hatte, aber ich kann mir das nicht aussuchen, ich hatte die ganze Woche schon Probleme damit und der Stress seit dem Erhalt des Schreibens der AOK hat mir zu sehr zu gesetzt...

Verfasst: 31.03.2014, 20:32
von Poet
@Andy: Jetzt kann man was mit den Infos anfangen.

Ergänzend zur AW von Cicero:

Widerspruch einzulegen war wichtig. Wichtig wäre jedoch auch dass Dein bisheriger Behandler diesen mit einer weiteren Krankschreibung und einer Begründung stützt, welche Dein vielschichtiges Krankheitsbild einbezieht. Nun hat er/sie Dich aber *hängenlassen* nachdem vom MdK die Rede war. Das ist sehr sehr schade, über die Gründe können wir nur spekulieren.

Jetzt müsstest Du also Deinen Hausarzt hinter Dich bringen und bitten, Deinen Widerspruch und die Aufrechterhaltung der AU zu stützen, natürlich schriftlich und wenn es geht schnell.

Über die Kasse würde ich eine persönliche Begutachtung beim MdK und Akteneinsicht in das MdK-Gutachten beantragen. Dann hast Du die Möglichkeit auf dieses multiple Krankheitsbild mit eigenen Worten hinzuweisen. Dem MdK lagen ev. gar nicht alle Informationen vor zum Krankheitsbild. Das siehst Du dann aus dem Gutachten.

Zu Deinem Widerspruch muss nicht nur die ärztliche Stellungnahme sondern auch Deine Schilderung sowie alle verfügbaren Unterlagen. Den Widerspruch schickst Du nicht nur an die Sachbearbeiterin der Kasse sondern zusätzlich auch direkt (!) an die Widerspruchsstelle Deiner Kasse, auch hier mit allen Unterlagen zu den Krankheiten (diese brauchst Du sowieso auch für die persönliche Begutachtung beim MdK). Damit stellst Du sicher dass Deine Unterlagen komplett und nicht nur stückweise im Widerspruchsausschuss landen. Dieser tagt unregelmäßig, ist nicht besetzt mit Kassenmitarbeitern und kann deren bisherige Entscheidungen bestätigen aber auch aushebeln.

P.S.: Wenn Dein AG das Beschäftigungsverhältnis beenden will dann soll er dies tun, ich würde dahingehend gar nichts unternehmen außer über die weitere Arbeitsunfähigkeit mittels Schein informieren.

Verfasst: 31.03.2014, 21:59
von ggAndy
Vielen Dank schon mal für die vielen schnellen Ratschläge!

Ich werde jetzt dort wo ich die Reha gemacht habe die Unterlagen anfordern und auch einen Termin vereinbaren, aussderdem die Befunde vom Neurologen, damit ich auch meinem Hausarzt die Befunde geben kann, ansonsten kann er ja nicht agieren, was der andere verzettelt hat ist ja nicht seine Sache.
Die ganzen Rechts und Verwaltungs Angelegenheiten kennt man ja alle garnicht. Ich bin im mom wieder für 2 Wochen krank geschrieben, am Mittwoch habe ich einen Termin beim VDK die ja die Rente für mich einreichen wollen, da werde ich den Wiederspruch auch ansprechen.
Warum gibt es eigentlich keine Auskunftspflicht, dann würde man ja wenigstens rechtzeitig bescheid wissen was der MDK plant, und könnte sich darauf einstellen, aber das ist wohl so gewollt, das man erst mal nicht durchblickt, da werden dann die meisten schon ganz von alleine aufgeben ist wohl der Hintergedanke dabei.

Viele Grüsse! Andreas

Verfasst: 01.04.2014, 07:02
von Poet
@Andy: Nun, mittlerweile ist ja das ganze Leben so komplex geworden, dass man bei den meisten Dingen nicht mehr alleine durchblickt. Deswegen gibt es ja auch Einrichtungen wie den VdK, Internetforen usw.

An sich ist die Sache, dass ein unabhängiger MdK-Mediziner über Kassenentscheidungen mitbestimmt ja nicht verkehrt...in den meisten Fällen wird ja auch positiv für den Versicherten entschieden. Aber es gibt auch die Fälle wo eine Feststellung nach Aktenlage Mist ist und auch die wo dem MdK nicht alle relevanten Unterlagen vorlagen.

Dass Deine Kasse Dich nach dem langen Bezug gerne wieder in den Erwerbsprozess haben möchte (und raus aus dem KRG-Bezug) liegt in der Natur der Sache und war Dir ja nicht ganz unbekannt. ;-)

Verfasst: 01.04.2014, 10:55
von ggAndy
Ja das stimmt, mir ist schon klar das die KK nicht endlos zahlen will, wenn sie der Ansicht ist es könnte wieder gehn. Fakt ist, das ich in der Wiedereingliederung war, ich aber da meine alte Tätigkeit nicht mehr aufnehmen konnte, und man darauf besteht das ich meine alte Arbeitsleistung wieder bringe, mal abgesehn von dem Beinbruch, mit dem ich immer noch Schmerzen habe bei jedem Schritt, habe ich Arthrosen die schon ziemlich weit fort geschritten sind, und noch einiges mehr was mir unmöglich macht weiter in meiner Abteilung zu arbeiten. Das würde nicht lange gut gehn. Ich will ja auch nicht meinen letzten Rest an Bewegungsfreiheit weg werfen.
Dann habe ich heute einen Termin gemacht bei dem Orthopäden der mich in der Zeit untersucht hat als ich in der Reha war, der Termin ist auf den 31.07. angesetzt, was natürlich so nicht geht, da muss ich mich jetzt noch mit andern Ärzten auseinander setzen, damit das was zügiger wird, bei solchen Terminen bleibt doch jede zügige Handlungsweise auf der Strecke, als ob man vom Telefongespräch bis zur Behandlung nur in einer Warteschleife wäre, so fühl ich mich allmählich...

Verfasst: 01.04.2014, 11:01
von Poet
...mach denen klar, dass es nicht um eine Untersuchung geht sondern um die Einstellung von KRG, also dem Entzug Deiner Lebensgrundlage.

Verfasst: 01.04.2014, 21:55
von ggAndy
Heute Mittag war ich noch mal bei dem Arzt der mich die Ganze Zeit AU geschrieben hat, und mich nach dem Abruch durch den MDK nicht weiter AU schreibt.
Ich habe mir alles Ausdrucken lassen was an Unterlagen da ist, und hab dann noch mal eine Praxisangestellte gefragt, .. weil ich ja dadurch das er nicht weiter AU schreibt richtig probleme habe.. sie meinte:

ER DARF MICH NICHT nach Abruch durch den MDK weiter krank schreiben!

Hier im Forum lese ich aber bei anderen Beiträgen das er es sehr wohl darf.. das kommt mir schon ziemlich merkwürdig vor.

Verfasst: 02.04.2014, 13:45
von KKA
Selbstverständlich 'darf' der behandelnde Arzt Arbeitsunfähigkeit attestieren, sofern er überzeugt ist, dass diese vorliegt. Entscheidungen bzw. Anweisungen des MDK dürfen und können den Arzt in seiner Entscheidungsfindung nicht beeinflussen. Allerdings scheint es Ärzte zu geben, die fälschlicherweise der Meinung sind, dass ihre Entscheidungen (z.B. weiterhin AU zu bestätigen) zwangsläufig 'Ärger' mit der Kasse nach sich zieht. Das ist - in dem von dir hier geschilderten Sachverhalt - blanker Unsinn.

Du solltest ein klärendes Gespräch mit deinem Arzt führen. Im Übrigen müsste ggfl. noch festgestellt werden, ob Erwerbsfähigkeit oder gar vollschichtige Arbeitsfähigkeit vorliegt bzw. vorliegen soll.

Gruss
KKA

Verfasst: 02.04.2014, 21:48
von ggAndy
Ich hatte heute einen Termin beim VDK wo man auch meinte das es mittlerweile Ärzte gibt, die wohl Angst haben sich mit dem MDK bzw. der KK an zu legen, bzw. von diesem Wiederspruchsrecht keinen Gebrauch machen, damit sie wohl selber nicht zu sehr in ihren Abrechnungen mit der KK zu sehr kontrolliert werden, und diese Handlungsfreiheit nicht verlieren wollen.
Ich werde mich jetzt mit dem Arzt aus der Reha der bei mir die Arthrosen festgestellt hat vorstellen, und weitere Arztberichte einreichen.. sicher werde ich noch ein Gespräch mit dem Arzt führen, der mich nicht weiter AU schreibt, wird mein Wiederspruch abgelehnt gehe ich wohl in die Klage.. da meine Psyche auch nicht mehr mit spielt werde ich noch die Psychiatrie der Rhein-Mosel-Fachklinik aufsuchen, die direkt bei mir um die Ecke ist.
Beim VDK meinte man es wäre auch so, das dem MDK wohl meine anderen Krankheitsbilder garnicht vorliegen, und es nur um die Sache mit dem Beinbruch geht, die haben da wohl ihre Listen wie lange so was dauern darf bis man wieder arbeiten kann, und fertig.
Aber alleine in diesem Fall liegen wohl nicht mal Röntgenaufnahmen vor, wenn man mal sieht wie das bei mir aussieht, .. Gelenknaher Bruch.. 20 cm Metall mit 7 Schrauben .. 4 davon nahe am Gelenk wo eben die meiste Bewegung im Bein ist.. also wer das mal gesehn hat, wird nicht dran zweifeln das ich bei jedem Schritt Schmerzen habe, und das nicht belasten kann, wenn man die Hand auf meine Kniescheibe legt und ich das Bein bewege, meint man ich hätte da ein Mahlwerk drin, .... was wohl von der Arthrose kommt.. und beides zusammen ist halt sehr heikel, dazu kommt noch meine Arthrose im Sprunggelenk .. die andern Arthrosen lass ich jetzt mal aussen vor..

Vielen Dank auch für die Kommentare bis jetzt, da fühlt man sich nicht mehr so alleine gelassen.

Verfasst: 03.04.2014, 07:24
von Poet
@Andy:Denke daran dass alle diese Unterlagen zum Widerspruch nachgereicht werden müssen und dass Du die persönliche Begutachtung beantragst.

Sollte es wirklich Ärzte geben die vor dem MdK und den Kassen Angst haben, dann müsste man die Frage stellen: Wieso eigentlich? Ärzte werden nicht direkt von den Kassen vergütet und rechnen auch nicht direkt mit Kassen ab."Der MdK" sind auch Ärzte, die dort gutachterlich tätig sind und der Meinung der Kassen bzw. der Behandler eine weitere hinzufügen.