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Kündigungsfristen
Verfasst: 25.03.2014, 17:53
von mrtattoo71
Ich war bis zum 09.06.2013 im Ausland versichert, da dort auch arbeitstätig.
Nun gibt es enorme Probleme mit der aktuellen gesetzlichen KK, die ja schon an anderer Stelle besprochen wurden/werden.
Am 10.06.2013 neuer Arbeitgeber in D und wechsel zur gesetzlichen KK. Durch die Erkrankung Kündigung durch Arbeitgeber, also eigentlich Arbeitslos, auch wenn ich eigentlich im Krankengeldbezug bin/wäre.
Bin ich dieser KK jetzt bis zum 09.12.2014 auf Gedeih und Verderben ausgeliefert (18 Monate), oder kann ich früher Kündigen? Die 2 Monate Kündigungsfrist sind mir bekannt.
Verfasst: 25.03.2014, 17:56
von derKVProfi
Das kommt auch auf den Grund der Kündigung an - also was ist der konkrete Grund für die Kündigung?
Verfasst: 25.03.2014, 18:00
von mrtattoo71
Ganz einfach:
Verweigerung des Krankengeldes (inklusive Verzögerung des Widerspruchverfahrens), obwohl inzwischen alle Ärzte klare Aussagen mit, teils sehr ausführlichen, Diagnoseberichten abgegeben haben.
Edit:
Ich muss noch dazu sagen, dass ich die Chance hätte, den Versuch zu unternehmen, wieder bei meinem alten Arbeitgeber einzusteigen. Völlig sinnfrei, da die AU weiterhin besteht, aber es wäre ein Statuswechsel. Die Frage ist, ob das an der Möglichkeit der Kündigung irgendwas ändern würde (war ja mal so... Statuswechsel).
Verfasst: 25.03.2014, 18:06
von derKVProfi
18 Monate gelten.
Du kannst den Krankenkassenwechsel nach Ablauf von 18 Monaten vollziehen!
Verfasst: 25.03.2014, 18:21
von mrtattoo71
Danke für die schnelle Antwort. Dann wird ab sofort eben mit den großen Kanonen auf die KK geschossen. Faxen dicke, wie man so schön sagt.
Gibt es Mittel und Wege, gegen eine Sachbearbeiterin, die nachweislich "nicht sauber" arbeitet, vorzugehen? Außer der Dientsaufsichtsbeschwerde, die eh nichts bringt.
Verfasst: 25.03.2014, 18:51
von broemmel
Die Sachbearbeiterin handelt im Namen der Krankenkasse.
Wenn Du also mit Entscheidungen nicht einverstanden bist dann hast Du ja den Weg des Widerspruchs schon beschritten.
Wenn das Widerspruchsverfahren negativ für Dich beendet wird hast Du die Möglichkeit der Klage vor dem Sozialgericht. Voraussetzung hierfür ist das das Vorverfahren abgeschlossen ist.
Dann verklagst Du aber die Kasse.
Verfasst: 25.03.2014, 19:20
von mrtattoo71
broemmel hat geschrieben:Die Sachbearbeiterin handelt im Namen der Krankenkasse.
Wenn Du also mit Entscheidungen nicht einverstanden bist dann hast Du ja den Weg des Widerspruchs schon beschritten.
Wenn das Widerspruchsverfahren negativ für Dich beendet wird hast Du die Möglichkeit der Klage vor dem Sozialgericht. Voraussetzung hierfür ist das das Vorverfahren abgeschlossen ist.
Dann verklagst Du aber die Kasse.
Es geht nicht um die Entscheidung an sich. Es geht um Fehlverhalten seitens der Sachbearbeiterin. Das kann ja nicht einfach alles so unter dem Deckmäntelchen der "Erfüllungsgehilfin" laufen. Oder doch?
Verfasst: 25.03.2014, 19:40
von broemmel
wenn du mit dem Verhalten der Kasse nicht einverstanden bist dann bin ich wende dich an die Kasse da gibt es auch andersE Stellen wie zB eine Beschwerdestelle