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"Beratungsgespräch", Krankengeld, AU

Verfasst: 25.03.2014, 13:48
von münsterländer
Hallo zusammen... langer Text, aber bitte lesen.
Zur Gechichte: Ich bin seit gut 6 Monaten krank geschrieben, schwere Probleme mit der HWS, übermässiger Verschleiss und auf Grund dessen starke Schmerzen. Zur Zeit Physiotherapie und Begleitung durch eine Schmerztherapeutin, nehme sehr sehr starke Schmerzmedikamente... Im Nov- Dez 2013 war ich in einer Reha, Kostenträger war die DRV ( da ich über 15 Jahre dort schon Beiträge einzahle). Diese Reha war vollkommen kontraproduktiv, bin mit mehr Schmerzen dort weg, als ich zu Beginn hatte. Im Reha- Entlassungsbericht steht, das ich mit Einschränkungen vollschichtig arbeitsfähig bin. Wurde dort aber als AU entlassen, da ich nach wie vor eine Stelle habe...mein AG hat mich bisher noch nicht gekündigt. Nur werde ich diese Arbeit eben nicht mehr machen können,/ dürfen. Nun kommt aber das entscheidende...Im zuletzt ausgeübten Beruf habe ich nur noch eine nominelle Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden. Steht genau so im Reha-Bericht.
Auf deutsch, ich kann ihn aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Der behandelnde Facharzt hat es genau so auch beschrieben und angegeben. Ein Antrag auf LTA bei der DRV wurde von denen abgelehnt. Dort befinde ich mich, mit anwaltlichem Beistand, im Widerspruchsverfahren. Letzte Woche nun hat mich meine Krankenkasse zum MDK geschickt ( sicher in der Hoffnung, das dort gesagt wird ich könne und solle meine Arbeit wieder aufnehmen). Die Ärztin dort sagt nun allerdings: Sie sieht es genau so wie mein behandelnder Arzt und stimmt auch mit dem Reha- Bericht überein, das ich diese Tätigkeit nicht mehr ausüben kann/ soll...da sonst eine eklatante Verschlechterung droht. Also für mich natürlich eine positive Untersuchung.

Nun habe ich,mal wieder,nachdem sie wohl den MDK-Bericht erhalten haben, von der KK eine " Einladung" zu einem Beratungsgespräch bekommen. Und dort soll ich den Ablehnungsbescheid der DRV mitbringen. Nun meine Frage:
Was interessiert die KK meine Ärger mit der DRV?
Muss ich diesen Ablehnungsbescheid dort wirklich vorlegen? Oder soll ich denen sagen, versuchen sie doch bitte, es sich selbst zu besorgen...( habe eh Zoff mit denen, mein SB ist ein sehr unhöflicher Zeitgenosse).
Warum wollen sie es sehen? Wo ich doch nachweisen kann, das ich im Widerspruchsverfahren liege...
Könnten sie verlangen, dass ich mir einen neuen Job suche ( da ich ja nur für meinen jetzigen kaputt geschrieben bin ) damit sie kein Krankengeld mehr zahlen müssen?
Um sinnvolle und hilfreiche Antworten wird gebeten.... Danke im voraus....

Verfasst: 25.03.2014, 15:27
von Lady Butterfly
du hast im Rahmen des Krankengeldes natürlich eine Mitwirkungspflicht, wieso die Kasse den Ablehnungsbescheid haben möchte weiß ich nicht - einfach mal fragen. Du kannst ja hingehen und zunächst mal fragen, wieso die Kasse ihn benötigt und ihn nicht direkt bei der DRV selbst anfordert.

Wenn du mit deinem Ansprechpartner nicht zurecht kommst, kannst du auch bei der Kasse darum bitte, dir einen anderen Ansprechpartner zu geben. Das sollte möglich sein - vielleicht einfach mal bei dem Vorgesetzten nachfragen.

nein - die Kasse kann von dir nicht verlangen, dass du deinen Job kündigst. Solange du krank bist, hast du Anspruch auf Krankengeld.

grundsätzlich musst du aber darüber nachdenken, wie es weiter gehen soll, wenn du in deinem alten Job nicht mehr weiterarbeiten sollst. Ist es vielleicht möglich, bei deinem aktuellen Arbeitgeber einen anderen Job zu erhalten - Schonarbeitsplatz oder ähnliches? Hat dein Arbeitgeber einen Betriebsrat? oder bietet dein Arbeitgeber Gesundheitsförderung bzw. betriebliches Gesundheitsmanagement an? vielleicht gibt es auch da Möglichkeiten....

Re: "Beratungsgespräch", Krankengeld, AU

Verfasst: 26.03.2014, 09:17
von Bully
münsterländer hat geschrieben: mein SB ist ein sehr unhöflicher Zeitgenosse
ja, solche Menschen soll es geben.

bei Deiner Diagnose, wo mit Sicherheit auch ein MRT gefahren wurde,
kann / wird kein Doc eine andere Entscheidung treffen.
das bedeutet Krg bis zur Austeuerung.

Ein Fehler wäre es, wenn Du auf Verlangen der KK Deinen Job kündigst, und Dich an das AA verweisen läßt.

ich ziehe es durchaus in Erwägung, das Dein SB schon vergeblich versucht hat, den Ablehnungsbescheid oder auch Info über den Stand des Verfahrens direkt von der DRV ( liege ich mit DRV- Westfalen richtig ) zu bekommen.
dieses Begehren von Ihm, nur daran gescheitert ist
weil die DRV auf eine schriftliche Begründung bestand.

darum versucht er es jetzt bei Dir, auch hier sollte er eine schriftliche Begründung abgeben.

auf der anderen Seite, kann er aber auch ehrenwerte Motive haben,
d.h. eine vernünftige Aufklärung / Beratung, oder er will sich in Deinem
Sinne direkt mit der DRV in Verbindung setzen.

letztendlich ist es auch die einzigste Möglichkeit, um Dich aus dem Krg-Bezug zu bekommen, indem er der DRV die Situation der KK und Deine erklärt
ja, das könnte für Dich, bezügl. des DRV-Verfahren, sehr sehr hilfreich sein.

achte IMMER darauf, das KEINE lücke in der AU entsteht.

wünsche Dir viel Erfolg
und gute Besserung

Gruß Bully