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Anwartschaft

Verfasst: 25.03.2014, 12:22
von Aphrodite
Hallo,
ich bin neu hier und habe folgende Frage:
Ich bin seit ueber 20 Jahren im Ausland und halte mir ueber eine Anwartschaft meine Mitgliedschaft in meiner Krankenkasse.
Wenn ich nach Dt komme, melde ich mich an und zahle fuer die Dauer den normalen Satz.
Das lief immer wie geschmiert.
Nun verlangt meine KK einen Nachweis wie ich hier (nicht EU) versichert bin weil sie mich sonst nach meiner Ausreise nicht wieder zurueckstufen duerfen

Nun frage ich mich: was geht es meine dt KK an wie ich im Ausland versichert bin?

Oder liege ich hier falsch?
Vielen Dank fuer Eure Antworten
Aphrodite

Verfasst: 25.03.2014, 13:03
von derKVProfi
Hast Du Deinen 1ten Wohnsitz in Deutschland? Bleibt der bei Auslandsaufenthalt bestehen?

Welches Land ist Ausland?

Was ist Deine berufliche Tätigkeit?

Verfasst: 25.03.2014, 13:07
von Aphrodite
Hallo,
ja, ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland.
Ich arbeite nicht - ich leben von der Vermietung meines Hauses und wohne bei Freunden auf Nordzypern und helfe dort aus....

Verfasst: 25.03.2014, 13:10
von derKVProfi
Nun, bei Wohnsitz in Deutschland greift die Pflicht zur Versicherung.

Du müsstest Deinen Wohnsitz abmelden - dann geht das alles ohne Anwartschaft mit Pflicht zur Versicherung in der GKV!

Wohnsitz in D - GKV oder Nachweis anderweitige Absicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes.

Da ist die GKV schon im Recht.

Verfasst: 26.03.2014, 12:20
von Aphrodite
Vielen Dank fuer die Antwort!
Dann streite ich mich auch gar nicht weiter.

Lieben Gruss