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Krankengeld bei Eigenkündigung

Verfasst: 21.03.2014, 14:16
von Biened33
Hallo an die Experten in dieser Runden,

ich wende mich an Euch, weil ich eine Frage bezüglich zur Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses und Zahlung des Krankengeldes habe. Ich bin derzeit psychisch sehr angeschlagen: mittelschwere Depression und Burn-Out. Am Mittwoch hatte ich einen psychischen Zusammenbruch und aufgrund dieser Situation kann und will der Arbeitgeber nicht mehr mit mir zusammen arbeiten, dies wurde mir gestern so mitgeteilt, bzw. ich sollte selber das Arbeitsverhältnis kündigen. Befinde mich noch in der Probezeit.

Da mich die Situation sehr mitnimmt, bin ich heute zum Arzt gegangen, der mich für zwei Wochen aus dem Verkehr gezogen hat.

In meiner Verzweiflung habe ich mich telefonisch an die Barmer gewendet um dort zu erfahren, wie ich mich verhalten soll. Die Kündigung wurde durch den Arbeitgeber nur mündlich ausgesprochen, man will aber, dass ich die Stelle kündige. Obwohl ich die Mitarbeiterin darauf hingewiesen habe, dass die Kündigung nur mündlich erfolgte und ich mit dem heutigen Tage krankgeschrieben bin, hat sie mich abgewimmelt und gesagt, dass ich mich an die Arbeitsagentur wenden soll.

Ich brauche hier die Meinung eines Experten, der mir sagen kann, wie die Sachlage ist, wenn ich die Stelle kündige, denn ich werde vom Arbeitgeber diesbezüglich per Telefon und E-Mail terrorisiert.

Verfasst: 21.03.2014, 14:29
von Czauderna
Hallo,
ich kann dir auf keinen Fall raten das Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen.
wenn der Arbeitgeber meint dass es mit dir und ihm nicht klappt, dann soll er daraus die Konsequenzen ziehen und dir kündigen.
Du könntest tatsächlich mit der Kasse Probleme bekommen, denn durch die Kündigung, von dir ausgehend, würdest du auf die Entgeltfortzahlung von sechs Wochen durch den Arbeitgeber verzichten und dies zu Lasten der Kasse, also der Versichertengemeinschaft - und da soll es Kassen geben, die so etwas nicht mitmachen. Wenn die die Kasse an das Arbeitsamt verwiesen hat, dann ist da sowieso Alarmstufe eins angesagt, denn dann geht sehr wahrscheinlich auch das Bestreben der Kasse einher dich als Arbeitsfähig zu bezeichnen. Mein Rat - nicht kündigen und weiterhin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zeitgerecht und lückenlos der Kasse und dem Arbeitgeber einreichen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.03.2014, 15:20
von Biened33
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe ich sowohl an den Arbeitgeber als auch an die Krankenkasse geschickt.

Ich befinde mich im Probearbeitsverhältnis, was passiert, wenn der Arbeitgeber mich fristlos kündigt. Der will mich nämlich so schnell wie möglich loswerden.

Verfasst: 21.03.2014, 17:28
von Czauderna
Hallo,
dann muss die Krankenkasse auch über das Ende der Beschäftigung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld weiter zahlen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.03.2014, 18:08
von Biened33
ich habe gerade per Boten die fristlose Kündigung vom Arbeitgeber erhalten. Da er gemerkt hat, dass ich selbst das Arbeitsverhältnis nicht kündigen werde, hat dieser gestern die Kündigung geschrieben.

Verfasst: 21.03.2014, 18:27
von Lady Butterfly
ab zum Anwalt - am besten zum Fachanwalt für Sozial- und Arbeitsrecht.

ob du an der Kündigung was machen kannst, weiß ich nicht (Problem: Probezeit) - aber für ne fristlose Kündigung muss es immer einen Grund geben - auch in der Probezeit.

und: solange du krank bist, hast du Anspruch auf Krankengeld. Achte darauf, dass die Krankmeldungen lückenlos sind - heißt: wenn die Krankmeldung bis Montag geht, spätestens Montags wieder zum Arzt.

Verfasst: 21.03.2014, 18:34
von Biened33
ich bin bis zum 04.04.2014 krankgeschrieben. Während der Probezeit muss kein Grund in der Kündigung angegeben werden. Den einzigen Grund den mein Arbeitgeber hatte war, dass ich vorgestern den psychischen Zusammenbruch hatte.

Zum Anwalt werde ich nicht gehen, da ja die Kündigung in der Probezeit ausgesprochen wurde.

Verfasst: 21.03.2014, 19:42
von Poet
@biene: Dass eine Kündigung in der Probezeit ohne Nennung von Gründen vorgenommen werden kann ändert nichts an dem was Lady Butterfly richtig angeführt hat: Es sind Fristen einzuhalten z.B. 14Tage zum Monatsende. Wenn Du nicht gegen eine ungerechtfertigte KÜ vorgehst, dann wirst Du Dir ggf. vom AAmt bzw. Kasse die Frage gefallen lassen müssen warum Du dies nicht tust.

Verfasst: 21.03.2014, 21:25
von Biened33
Ich weiß, das die Krankenkasse auch danach fragt, ob man gegen die Kündigung vorgehen möchte. In einem Fall musste ich nicht Rede und Antwort stehen, warum ich nicht gegen die Kündigung vorgehen wollte.

Verfasst: 21.03.2014, 21:29
von Czauderna
Biened33 hat geschrieben:Ich weiß, das die Krankenkasse auch danach fragt, ob man gegen die Kündigung vorgehen möchte. In einem Fall musste ich nicht Rede und Antwort stehen, warum ich nicht gegen die Kündigung vorgehen wollte.
Hallo,
So,
du warst schon einmal in der Situation ?!
Da fragt man sich doch, warum dann diese Fragen ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.03.2014, 22:17
von Biened33
Es ging hier mehr um die Frage, ob die Krankenkasse auch bei Eigenkündigung Krankengeld zahlt. Da sich dies mit der fristlosen Kündigung erledigt hat und ich bereits mit der Krankenkasse telefoniert habe und man mir mitgeteilt hat, dass ich Anspruch auf Krankengeld habe, ist diese Sache erledigt.

Verfasst: 21.03.2014, 22:40
von Poet
@biene: Dann frage bei der Kasse nochmal nach ob die Aussage noch passt mit dem KRG wenn der AG Dich zu gestern abmeldet und Du ab heute arbeitsunfähig geschrieben bist.

Alles Gute!

Verfasst: 27.03.2014, 09:48
von Biened33
Ich habe gerade mit der Sachbearbeiterin der Krankenkasse telefoniert. Sie sagt, dass ich einen Anspruch auf Krankengeld habe, wenn ich das Arbeitverhältnis von mir aus gekündigt hätte. Es fehlt jetzt nur noch die Lohnabrechnung für den Monat März, so teilte es mir die Sachbearbeiterin mit. Eine Abmeldung aus der Sozialversicherung durch den Arbeitgeber liegt der Barmer nicht vor.

Verfasst: 27.03.2014, 16:13
von mrtattoo71
Die fristlose Kündigung würde ich trotz allem in eine ordentliche Umwandeln lassen. Man weiß nie, wer bei irgendenwelchen Kassen oder Behörden auf die Idee kommt, da etwas aus dem Hut zu zaubern.

Eine fristlose Kündigung ist, auch während der Probezeit, nur aus wichtigem Grund möglich.

Verfasst: 27.03.2014, 16:19
von Poet
@Biened33: Es ist üblich, dass die Abmeldungen (ggf. durch Steuerbüro) erst zeitversetzt kommen. Die wichtigste Frage wäre, zu wann der AG die Abmeldung vornimmt.

Die Aussage der SBin ist hoffentlich ein Schreibfehler...