Seite 1 von 1

Rückkehr in die KV

Verfasst: 21.03.2014, 13:46
von Mierbacher
Hallo, ich bin seit ca. 10 Jahren nicht mehr krankenversichert und möchte wieder zurück in die KV. Kann mir jemand sagen, wie hoch die Nachzahlung ausfallen würde? Wie ist das mit der Pflegeversicherung? Was kommen da für Nachzahlungen auf mich zu? Und wie ist das mit dem Einkommensnachweiss wenn ich mich wieder versichere? Reichen da Kontoauszüge oder muß es ein Einkommenssteuerbescheid oder etwas anderes sein?

mfg
Mierbacher

Verfasst: 21.03.2014, 14:15
von Czauderna
Hallo,
das es so etwas noch gibt - jemand, der als Unversicherter nichts von der Möglichkeit gehört oder gelesen hat, dass man bei Meldung vor dem 31.12.2013 wirklich sehr, sehr viel Geld hätte sparen können - offenbar gibt es das doch, was Du sehr anschaulich klar machst.
Also, um die genau sagen zu können was dich mindestens erwartet, z.B. v
01.01.2010 - 31.01.2014 = 49 x ???€ zzgl. 1% Zinsen), dazu muessten wir schon etwas mehr wissen, so z.B. bis wann genau warst du wo zuletzt krankenversichert und was machst du so um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten ?.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.03.2014, 14:45
von Mierbacher
Zuletzt war ich bei der Techniker Krankenkasse. Mein Versicherungsschutz endete im Juli 2003. Meinen Lebensunterhalt bestreite ich von Ersparnissen und Gelegenheitsjobs im Niedriglohnsektor.

mfg
Mierbacher

Verfasst: 22.03.2014, 13:45
von Mierbacher
Kann mir keiner weiterhelfen?

mfg
Mierbacher

Verfasst: 22.03.2014, 15:48
von CiceroOWL
Mierbacher hat geschrieben:Kann mir keiner weiterhelfen?

mfg
Mierbacher
Ich versuche es einmal, grundsätzlich ist es so das eine geringfügige tätigkeit unter 401/ 451 keine Versicherungspflicht auslöst, sollten zwei geringfügig entlohnte Tätigkeiten vorhanden sein, die zusammen über 451 liegen ergibt dies eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Sollten es sich um mehrere kurzfristige Beschäftigungen hintereinader handeln. als z. B vo, 01.02.2013 -
28.02.2013

15.04.2013 -
31.05.2013

Wird ab der Beschäftigung vom 15.04.2013 die Versichrungspflicht als Arbeitnehmer wieder vorrangig als Unständigbeschäftigter .
Generell ist bei kurzfristigen beschäftigungen vom Arbeitgeber die Berug#fsmäßigkeit zu prüfen, wenn es sich um eine Beschäftigung handelt, die von überragender wirtschaftlicher Bedeutung ist. Grob umschrieben.

Stellt sich jetzt die wie ist dein Status jetzt . Ansonsten tritt auch mit eine Beschäftigungsaufnahme eines Midjobs von übers 450,01 € durschnittlich im Monat die Versicherungspflicht ein.

Sollte es denn zu einer Arbeitsaufnahme in eine versicherungspflichtige Beschäftigung kommen

Verfasst: 22.03.2014, 17:44
von Czauderna
Hallo,
doch können wir, melde dich bei der Techniker und rechne mit einem monatlichen Beitrag für die letzten vier Jahre von mindestens ca. 50,00 €, also ca. 2450,00 € Nachzahlung. Das wolltest du doch wissen - nachdem dir mein Vorschreiber etwas geschrieben hat, was ich nicht in deiner Frage fand, frasge ich lieber noch einmal nach.
Gruss
Czauderna