Seite 1 von 1

Einschränkung Dispositionsrecht

Verfasst: 21.03.2014, 08:10
von Haselmaus
Hallo,

ich benötige mal eine Erklärung und Hilfe. Zum Sachverhalt:

- au seit Juli 2013
- KG-Bezug seit September 2013
- Dezember 2013 Aufforderung nach § 51 durch die KK zur Reha-Antragstellung mit Widerspruchsbelehrung
- innerhalb der 10-Wohen-Frist Reha-Antrag gestellt

Nun erhalte ich von der KK ein neues Schreiben mit dem Titel "Einschränkung Ihres Dispositionsrechts" mit Widerspruchsbelehrung und den Hinweisen im Detail, was alles ich nicht selbst disponieren darf, also Reha-Antrag zurücknehmen, auf Reha verzichten oder nicht antreten und Erklärungen zur Rente abgeben. Das Merkblatt zum §51 ist genau das, welches ich bereits im Dezember 2013 erhalten habe.

Warum schiebt die KK dieses Schreiben als Verwaltungsakt nach?

Meine weitere Frage: Mein Arbeitgeber bietet mir die Versetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz an und mein Arzt empfiehlt mir eine stufenweise Wiedereingliederung. Bis Anfang Mai sollte alles geregelt sein. Aus diesem Grund habe ich an der beantragten Reha kein Interesse und auch nicht an einer möglichen EM-Rente - ich will so schnell als möglich wieder arbeiten. Es hat mich viel Überzeugungsarbeit und Mühe gekostet, einen Schonarbeitsplatz zu erhalten und ich möchte da nichts aufs Spiel setzen.

Wie reagiere ich nun am besten? Ich sollte erwähnen, dass ich mich von meiner Krankenkasse und der Sachbearbeiterin im Rahmen dieses Krankengeldfalles absolut fair behandelt fühle. Über Arbeitsplatzwechsel und Wiedereingliederung habe ich mit der Sachbearbeiterin bereits ausführlich gesprochen. Soll ich nun Widerspruch einlegen, um eine Aufschiebung zu erreichen, bis der Arbeitgeber den Arbeitsplatz geregelt hat?

Gibt es hier einen guten Rat?

Herzliche Grüsse

Verfasst: 21.03.2014, 14:34
von Czauderna
Hallo,
man kann die Wiedereingliederungsmaßnahme ebenfalls als Reha-Massnahme bezeichnen. So, wie geschildert müsste die Kasse hier
eigentlich sofort zustimmen, denn hier ist es zeitlich absehbar wann die Arbeitsfähigkeit wieder eintritt und für die Kasse die Krankengeldzahlung endet. Bei der beantragten Reha-Massnahme durch den RV-Träger ist das eben nicht so klar erkennbar. Mein Rat - sofort zur Kasse gehen und ausführlich besprechen, dies mit dem Ziel, dass die Kasse dir schriftlich erklärt, dass sie deiner Willenserklärung gegenüber dem Reha-Träger auf Rücknahme des Reha-Antrags zustimmt um stattdessen diese Wiedereingliederungsmaßnahme zu machen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.03.2014, 08:14
von Haselmaus
Hallo Czauderna,

den Rat habe ich befolgt - die KK sieht das jedoch ganz anders. Der Sachbearbeiterin ist es lieber, wenn sie mich schnellstens kostenmässig an die Rentenversicherung abgeben kann.

Damit wären dann automatisch die Kosten der Wiedereingliederung auch Sache der Rentenversicherung.

Auch wenn ich sofort die Unterlagen zur Wiedereingliederung mit konkretem Datum bei der KK einreiche, muss der Reha-Antrag bestehen bleiben. Beides könne sehr gut parallel laufen.

Meine eigenen Interessen spielten offensichtlich keine Rolle mehr. Schade.

Gruss

Verfasst: 25.03.2014, 11:26
von Czauderna
Hallo,
zwar seltsam, aber, nun gut, jedenfalls würde ich dir raten die Sache mit der Wiedereingliederung trotzdem weiter zu verfolgen und die Unterlagen (Wiedereingliederungsplan und Einverständnis des Arbeitgebers) bei der Kasse einzureichen und um eine schriftliche Genehmigung bitten.
Wenn du diese hast und die Rentenversicherung hat sich bis dahin noch nicht bei dir gemeldet, dann bittest du die Kasse darum, die Rentenversicherung von der laufen Wiedereingliederung in Kenntnis zu setzen - ich denke nicht, dass die Rentenversicherung da noch eine Reha (aufgrund der Aufforderung durch die Kasse) drauf setzt.
Gruss
Czauderna