Einschränkung Dispositionsrecht
Verfasst: 21.03.2014, 08:10
Hallo,
ich benötige mal eine Erklärung und Hilfe. Zum Sachverhalt:
- au seit Juli 2013
- KG-Bezug seit September 2013
- Dezember 2013 Aufforderung nach § 51 durch die KK zur Reha-Antragstellung mit Widerspruchsbelehrung
- innerhalb der 10-Wohen-Frist Reha-Antrag gestellt
Nun erhalte ich von der KK ein neues Schreiben mit dem Titel "Einschränkung Ihres Dispositionsrechts" mit Widerspruchsbelehrung und den Hinweisen im Detail, was alles ich nicht selbst disponieren darf, also Reha-Antrag zurücknehmen, auf Reha verzichten oder nicht antreten und Erklärungen zur Rente abgeben. Das Merkblatt zum §51 ist genau das, welches ich bereits im Dezember 2013 erhalten habe.
Warum schiebt die KK dieses Schreiben als Verwaltungsakt nach?
Meine weitere Frage: Mein Arbeitgeber bietet mir die Versetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz an und mein Arzt empfiehlt mir eine stufenweise Wiedereingliederung. Bis Anfang Mai sollte alles geregelt sein. Aus diesem Grund habe ich an der beantragten Reha kein Interesse und auch nicht an einer möglichen EM-Rente - ich will so schnell als möglich wieder arbeiten. Es hat mich viel Überzeugungsarbeit und Mühe gekostet, einen Schonarbeitsplatz zu erhalten und ich möchte da nichts aufs Spiel setzen.
Wie reagiere ich nun am besten? Ich sollte erwähnen, dass ich mich von meiner Krankenkasse und der Sachbearbeiterin im Rahmen dieses Krankengeldfalles absolut fair behandelt fühle. Über Arbeitsplatzwechsel und Wiedereingliederung habe ich mit der Sachbearbeiterin bereits ausführlich gesprochen. Soll ich nun Widerspruch einlegen, um eine Aufschiebung zu erreichen, bis der Arbeitgeber den Arbeitsplatz geregelt hat?
Gibt es hier einen guten Rat?
Herzliche Grüsse
ich benötige mal eine Erklärung und Hilfe. Zum Sachverhalt:
- au seit Juli 2013
- KG-Bezug seit September 2013
- Dezember 2013 Aufforderung nach § 51 durch die KK zur Reha-Antragstellung mit Widerspruchsbelehrung
- innerhalb der 10-Wohen-Frist Reha-Antrag gestellt
Nun erhalte ich von der KK ein neues Schreiben mit dem Titel "Einschränkung Ihres Dispositionsrechts" mit Widerspruchsbelehrung und den Hinweisen im Detail, was alles ich nicht selbst disponieren darf, also Reha-Antrag zurücknehmen, auf Reha verzichten oder nicht antreten und Erklärungen zur Rente abgeben. Das Merkblatt zum §51 ist genau das, welches ich bereits im Dezember 2013 erhalten habe.
Warum schiebt die KK dieses Schreiben als Verwaltungsakt nach?
Meine weitere Frage: Mein Arbeitgeber bietet mir die Versetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz an und mein Arzt empfiehlt mir eine stufenweise Wiedereingliederung. Bis Anfang Mai sollte alles geregelt sein. Aus diesem Grund habe ich an der beantragten Reha kein Interesse und auch nicht an einer möglichen EM-Rente - ich will so schnell als möglich wieder arbeiten. Es hat mich viel Überzeugungsarbeit und Mühe gekostet, einen Schonarbeitsplatz zu erhalten und ich möchte da nichts aufs Spiel setzen.
Wie reagiere ich nun am besten? Ich sollte erwähnen, dass ich mich von meiner Krankenkasse und der Sachbearbeiterin im Rahmen dieses Krankengeldfalles absolut fair behandelt fühle. Über Arbeitsplatzwechsel und Wiedereingliederung habe ich mit der Sachbearbeiterin bereits ausführlich gesprochen. Soll ich nun Widerspruch einlegen, um eine Aufschiebung zu erreichen, bis der Arbeitgeber den Arbeitsplatz geregelt hat?
Gibt es hier einen guten Rat?
Herzliche Grüsse