Wechsel GKV in PKV für Kind nach Aufhebung d. Familienvers.
Verfasst: 20.03.2014, 17:24
Hallo und guten Tag,
ich bin ziemlich ratlos und bitte um Hilfe der Experten. Folgende Situation ist in unserer Familie eingetreten:
Die GKV kündigt für unsere minderj. Tochter im Dez. 13 die Familienvers. rückwirkend zum 1.9.13, da mein Mann (privatvers., Beamter) über die Einkommensgrenze gerutscht ist. Im Jan. stellten wir den Antrag auf Aufnahme in die private Vers. meines Mannes, die die rückwirkende Aufnahme ableht und das Kind zum 1.2. versichern will. Die GKV will jetzt die Tochter ab 1.9. freiwillig versichern, uns dann aber nicht vor 18 Monaten aus der Versicherung entlassen, da es sich dabei um einen Neueintritt unserer Tochter handelt und man dann 18 Monate daran gebunden sei. Kann das so richtig sein? Sie tritt doch nicht neu ein, sie wechselt nur die Versicherungsforn innerhalb des gleichen Versicherungsunternehmens. Der Unterschied im Beitrag ist imens, 156,xx in der GKV und 30 € in der PKV (Vater ist beihilfeberechtigt). In § 175 SGB V kann ich nur von dieser 18monatigen Frist lesen, wenn es sich um einen Wechsel/Neueintritt in eine Vers. handelt. Ich bitte um Aufklärung, herzlichen Dank
Kerk
ich bin ziemlich ratlos und bitte um Hilfe der Experten. Folgende Situation ist in unserer Familie eingetreten:
Die GKV kündigt für unsere minderj. Tochter im Dez. 13 die Familienvers. rückwirkend zum 1.9.13, da mein Mann (privatvers., Beamter) über die Einkommensgrenze gerutscht ist. Im Jan. stellten wir den Antrag auf Aufnahme in die private Vers. meines Mannes, die die rückwirkende Aufnahme ableht und das Kind zum 1.2. versichern will. Die GKV will jetzt die Tochter ab 1.9. freiwillig versichern, uns dann aber nicht vor 18 Monaten aus der Versicherung entlassen, da es sich dabei um einen Neueintritt unserer Tochter handelt und man dann 18 Monate daran gebunden sei. Kann das so richtig sein? Sie tritt doch nicht neu ein, sie wechselt nur die Versicherungsforn innerhalb des gleichen Versicherungsunternehmens. Der Unterschied im Beitrag ist imens, 156,xx in der GKV und 30 € in der PKV (Vater ist beihilfeberechtigt). In § 175 SGB V kann ich nur von dieser 18monatigen Frist lesen, wenn es sich um einen Wechsel/Neueintritt in eine Vers. handelt. Ich bitte um Aufklärung, herzlichen Dank
Kerk