Mitwirkungspflicht - KK kündigt und fordert Rückzahlung
Verfasst: 17.03.2014, 16:47
Hallo.
Ich erhielt einen Fragebogen von der KK, der doch bitte ausgefüllt zurückgesendet werden sollte. Anschließend kam ein Erinnerungsschreiben mit dem Hinweis auf die Mitwirkungspflicht, und das bei deren Nichtbeachtung meine KV gekündigt und die bisher erbrachten Leistungen zurückgefordert werden sollten. Nun kam ein Kündigungsschreiben zusammen mit einer Rechnung für alle seit Mitgliedsbeginn angefallenen Kosten für ärztliche Behandlungen und Rezepte (2600€).
Ich wohne in einer eigenen Wohnung im Elternhaus, wir teilen uns jedoch einen Briefkasten. Leider hat mein Vater die Angewohnheit alle Post an sich zu nehmen und oft unbeachtet einige Zeit ruhen zu lassen (wodurch ich nicht selten Mahngebühren zahlen darf). Er leitete die Post also erst spät an mich weiter, so dass ich erst mit der Rechnung Kenntnis von dem Vorgang erhielt.
Darf mich die Krankenkasse wegen der unterlassenen Mitwirkungspflicht kündigen? Lässt sie vielleicht mit sich reden (Audi BKK)? Und darf sie tatsächlich alle seit Mitgliedsbeginn angefallenen Kosten zurückfordern? Angemerkt sei, dass seit dem Datum des ersten Schreibens mit dem Fragebogen keine ärztlichen Behandlungen erfolgten, es geht also nur um alle vorher angefallenen Kosten.
Seltsam erscheint mir übrigens auch der Fragebogen selbst, bei dem es ausschließlich um meinen Arbeitgeber geht. Name und Anschrift hat die KK doch sowieso, weitere Fragen beziehen sich auf einen arbeitsrechtlichen Streit, ausstehende Entgeldzahlungen etc. Muss ich solche Fragen überhaupt beantworten?
Wäre es, falls nötig, gut sich anwaltlich beraten zu lassen?
Und eine letzte Frage: Ich bin Angestellter mit einem monatlichen Verdienst von 410€. Hat sich da Anfang des Jahres nicht was geändert, dass man 450€ verdienen muss um nicht geringfügig beschäftigt, also versicherungspflichtig zu sein?
Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße!
Ich erhielt einen Fragebogen von der KK, der doch bitte ausgefüllt zurückgesendet werden sollte. Anschließend kam ein Erinnerungsschreiben mit dem Hinweis auf die Mitwirkungspflicht, und das bei deren Nichtbeachtung meine KV gekündigt und die bisher erbrachten Leistungen zurückgefordert werden sollten. Nun kam ein Kündigungsschreiben zusammen mit einer Rechnung für alle seit Mitgliedsbeginn angefallenen Kosten für ärztliche Behandlungen und Rezepte (2600€).
Ich wohne in einer eigenen Wohnung im Elternhaus, wir teilen uns jedoch einen Briefkasten. Leider hat mein Vater die Angewohnheit alle Post an sich zu nehmen und oft unbeachtet einige Zeit ruhen zu lassen (wodurch ich nicht selten Mahngebühren zahlen darf). Er leitete die Post also erst spät an mich weiter, so dass ich erst mit der Rechnung Kenntnis von dem Vorgang erhielt.
Darf mich die Krankenkasse wegen der unterlassenen Mitwirkungspflicht kündigen? Lässt sie vielleicht mit sich reden (Audi BKK)? Und darf sie tatsächlich alle seit Mitgliedsbeginn angefallenen Kosten zurückfordern? Angemerkt sei, dass seit dem Datum des ersten Schreibens mit dem Fragebogen keine ärztlichen Behandlungen erfolgten, es geht also nur um alle vorher angefallenen Kosten.
Seltsam erscheint mir übrigens auch der Fragebogen selbst, bei dem es ausschließlich um meinen Arbeitgeber geht. Name und Anschrift hat die KK doch sowieso, weitere Fragen beziehen sich auf einen arbeitsrechtlichen Streit, ausstehende Entgeldzahlungen etc. Muss ich solche Fragen überhaupt beantworten?
Wäre es, falls nötig, gut sich anwaltlich beraten zu lassen?
Und eine letzte Frage: Ich bin Angestellter mit einem monatlichen Verdienst von 410€. Hat sich da Anfang des Jahres nicht was geändert, dass man 450€ verdienen muss um nicht geringfügig beschäftigt, also versicherungspflichtig zu sein?
Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße!