Ende Tagesklinik, weiter AU

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Moderator: Czauderna

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Madlen
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Ende Tagesklinik, weiter AU

Beitrag von Madlen » 17.03.2014, 09:59

Guten Morgen liebes Forum,

am kommenden Freitag endet mein sechswöchiger Aufenthalt in einer TK. Da die TK über den Aufenthalt hinaus nicht krankschreiben darf, soll auf meinem Auszahlschein "AU bis einschl. 23.03." vermerkt werden. Am Montag habe ich einen Termin bei meiner Psychiaterin bezgl. weiterer Krankschreibung und in absehbarer Zeit soll dann eine Wiedereingliederung starten. Am Freitag kann ich nicht mehr zu meiner Psychiaterin, da die Praxis dann geschlossen ist. Reicht es dann aus, wenn am Montag die weitere AU durch meine Ärztin bescheinigt wird oder habe ich dann schon eine Lücke?

Danke schon mal :)

Viele Grüße Madlen

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.03.2014, 13:29

Hallo ich nehme mal an, dass Du arbeitslos bist ?? - wenn nein, dann ist das kein Problem - wenn ja, dann könnte es eines werden - kommt dann auf deine Kasse an, denn die könnte (gerade nach der vorliegenden Rechtsprechung) schon eine Lücke sehen. Ich selbst hätte damit in der Praxis kein Problem, aber das hilft dir ja nicht weiter - ich würde dir raten am Freitag direkt deinen Hausarzt aufzusuchen - ihm das Problem mit der Lücke zu erklären und von ihm auf dem Auszahlschein zusätzlich bestätigen lassen, dass die AU. bis auf weiteres (baw.) besteht - das kann er ohne weiteres in dem Diagnosenfeld mit einem Satz dokumentieren (Stempel und Unterschrift nicht vergessen) dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Gruss
Czauderna

Madlen
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Beitrag von Madlen » 17.03.2014, 16:07

Nein, arbeitslos bin ich nicht. Bin seit Herbst letzten Jahres AU und in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis.
Das dachte ich mir schon, dass es Probleme geben könnte. In der TK wurde es zwar verneint, aber da auch meine Psychiaterin immer sehr auf Lückenlosigkeit achtet, war ich jetzt alarmiert. Dann muss ich mal gucken, wie ich das hinbekomme. Mein Hausarzt ist Freitag auch nur bis mittags in der Praxis. Aber da mein Hausarzt hier gleich um die Ecke ist, gehe ich heute noch hin und informiere mich. Vielleicht kann er ja vorher schon seine Bestätigung mit der weiteren AU zumindest bis einschl. Montag draufsetzen.

Danke dir für deine Hilfe :)

Poet
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Beitrag von Poet » 17.03.2014, 17:41

@Madlen: Dein Hausarzt kann auch schon eher die weitere Arbeitsunfähigkeit attestieren und es muss auch nicht befristet bis Montag sein.

Madlen
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Beitrag von Madlen » 17.03.2014, 18:03

Ok, danke, ich werde mal gucken, ob das funktioniert. Wo ich im Moment sowieso ein wenig auf dem Schlauch stehe: Wie bescheinigt mir meine Psychiaterin am Montag die weitere AU? Auf dem gleichen Auszahlschein, auf dem die Klinik die AU bis zum Sonntag bestätigt? Einfacher wäre eigentlich - und so hatte ich das auch erwartet - wenn die Klinik weiterhin arbeitsunfähig ankreuzen dürfte und mehr nicht.
In meiner Hausarztpraxis wurde mir eben gesagt, dass ich Montagfrüh kommen kann und mir dann weitere AU bescheinigt wird. Das hilft aber nicht wirklich weiter, weil ich eh Montagvormittag bei der Psychiaterin bin. Leider ist es ja oft so, dass auch in den Arztpraxen die Problematik der lückenlosen Krankmeldung nicht bekannt ist. Ich hatte auch schon überlegt, am Donnerstag zu meiner Psychiaterin zu gehen, aber sie sagte mir seinerzeit, solange ich in der TK bin, darf ich nicht zu ihr.
Puh, alles ganz schön verwirrend und auch anstrengend. Zum Glück gibt es euch und dieses Forum!

Ich gehe Donnerstagnachmittag zu meinem Hausarzt und hoffe, dass er den oberen Teil der Bescheinigung entsprechend ausfüllt.

Poet
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Beitrag von Poet » 17.03.2014, 18:17

Madlen hat geschrieben:Ok, danke, ich werde mal gucken, ob das funktioniert. Wo ich im Moment sowieso ein wenig auf dem Schlauch stehe: Wie bescheinigt mir meine Psychiaterin am Montag die weitere AU?

Wenn der Hausarzt bereits vorher die AU festgestellt hat, dann gar nicht sondern ggf. erst wieder auf dem nächsten Schein...

Ich hatte auch schon überlegt, am Donnerstag zu meiner Psychiaterin zu gehen, aber sie sagte mir seinerzeit, solange ich in der TK bin, darf ich nicht zu ihr.

Wegen der Feststellung der AU darfst Du schon...sie meinte "zur weiteren Behandlung bei ihr bitte erst nach der TK."

Madlen
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Beitrag von Madlen » 17.03.2014, 18:22

Das ist ja interessant. Dann rufe ich morgen mal bei ihr an. Dann wäre es ja einfacher, wenn ich die weitere AU von ihr bestätigen lasse.

Vielen herzlichen Dank!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.03.2014, 21:43

Hallo,
wie ich Eingangs meines Beitrages schon schrieb, wenn du nicht arbeitslos bist, dann ist das kein Problem mit der weiteren AU-Meldung.
Gruss
Czauderna

Madlen
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Beitrag von Madlen » 19.03.2014, 09:35

Guten Morgen,

wollte nur kurz vom neuesten Stand berichten: War gestern in der Verwaltung der TK, um meinen Auszahlschein schon mal abzugeben. Dort wurde mir gesagt, dass dieser am Montag von meiner Ärztin ausgefüllt wird und dann gibt es wohl tatsächlich keine Probleme.
Danke Czauderna für den Hinweis bzgl. Arbeitslosigkeit. Das hatte ich in der Tat anfangs in der Aufregung überlesen.

Danke nochmals für eure schnelle Hilfe :).

Madlen
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Beitrag von Madlen » 25.03.2014, 10:08

Guten Morgen,

der Auszahlschein wurde von meiner Ärzin - zwar mit Kommentar - aber immerhin ausgefüllt. Somit sollte es also keine Probleme geben.

In absehbarer Zeit ist ein BEM-Gespräch geplant und die (über einen langen Zeitraum geplante) Wiedereingliederung könnte evtl. in zwei/drei Monaten beginnen. Nun ist durch ein anderes Thema bei mir die Frage aufgekommen, ob es nicht besser wäre, wenn ich mir mein Dispositionsrecht sichern würde, falls die Krankenkasse in der Zwischenzeit mit dem Reha-Antrag "winkt". Bei einer Bekannten wurde eine Wiedereingliederung begonnen und zwei Wochen später musste sie zur Reha und die Wiedereingliederung somit erst einmal abbrechen. Wir fanden das irgendwie sinnfrei, ging aber in dem Fall auch nicht anders.
Könnte ich jetzt die DRV anschreiben und mein Dispositionsrecht sichern oder würde ich da "schlafende Hunde" wecken?

Danke schon mal und einen schönen Tag
Madlen

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.03.2014, 11:30

Madlen hat geschrieben:Guten Morgen,

der Auszahlschein wurde von meiner Ärzin - zwar mit Kommentar - aber immerhin ausgefüllt. Somit sollte es also keine Probleme geben.

In absehbarer Zeit ist ein BEM-Gespräch geplant und die (über einen langen Zeitraum geplante) Wiedereingliederung könnte evtl. in zwei/drei Monaten beginnen. Nun ist durch ein anderes Thema bei mir die Frage aufgekommen, ob es nicht besser wäre, wenn ich mir mein Dispositionsrecht sichern würde, falls die Krankenkasse in der Zwischenzeit mit dem Reha-Antrag "winkt". Bei einer Bekannten wurde eine Wiedereingliederung begonnen und zwei Wochen später musste sie zur Reha und die Wiedereingliederung somit erst einmal abbrechen. Wir fanden das irgendwie sinnfrei, ging aber in dem Fall auch nicht anders.
Könnte ich jetzt die DRV anschreiben und mein Dispositionsrecht sichern oder würde ich da "schlafende Hunde" wecken?

Danke schon mal und einen schönen Tag
Madlen
Hallo,
es gibt da einen Spruch, der da heißt "Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst". Mein Rat, lass es.
Außerdem, was genau würdest du da als "Dispositionsrecht" sichern wollen ?.
Wenn du durch die Kasse aufgefordert wirst einen Reha-Antrag zu stellen, dann schränkt dir die Kasse dein Dispositionsrecht ein und nicht der RV-Träger
Gruss
Czauderna

Madlen
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Beitrag von Madlen » 25.03.2014, 12:03

Ok, danke dir.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 25.03.2014, 14:44

Ein Dispositionsrecht kann man sich nicht sichern.

Selbst wenn man einen Reha Antrag gestellt hat und die Kasse danach ein Gutachten nach § 51 SGB V bekommt kann sie nachträglich das Dispositionsrecht einschränken.

Lass es doch erst einmal alles laufen. Bis jetzt winkt doch keiner mit einem Reha Antrag.

Konzentrier Dich doch erst einmal darauf gesund zu werden

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