Hallo, ich brauche ein paar Infos, bevor ich bei der Krankenkasse anrufe.
Folgendes: Ich bin seit 08/2013 wg. Darmkrebs krankgeschrieben, erhalte
seit 09/2013 Krankengeld. Bei der KK(Krankenkasse bin ich als Selbständiger freiwillig versichert.In den nächsten 2 Wochen habe ich eine große OP und danach soll ich in AnschlussReha, welche wohl mit dem Ergebnis endet, daß ich in EM-Rente soll.(bin 54 J.alt)
Als nicht Versicherungspflichtiger bei der DRV erhalte ich sehr wahrscheinlich kein Übergangsgeld während der REHA -
die Folge ist , daß die DRV für diese Zeit auch keine Krankenkassenbeiträge für mich zahlt.
Wie ist mein Status ab Krankenhausentlassung : läuft dann meine Mitgliedschaft bei der KK aus ? Oder geht es normal weiter bis ich in
EM-Rente komme ? Sollte ich nach der REHA mein Gewerbe abmelden, oder als Nebenerwerb ummelden ?
Wenn die DRV den Rentenbeginn zurückdatiert auf Beginn der AU, kann die KK dann das Krankengeld zurückfordern ?
Wäre dankbar für Antworten auf meine Fragen und danke im Voraus.
Gruß
familio
Krankengeld,REHA, usw.
Moderator: Czauderna
Re: Krankengeld,REHA, usw.
familio hat geschrieben:Hallo, ich brauche ein paar Infos, bevor ich bei der Krankenkasse anrufe.
Folgendes: Ich bin seit 08/2013 wg. Darmkrebs krankgeschrieben, erhalte
seit 09/2013 Krankengeld. Bei der KK(Krankenkasse bin ich als Selbständiger freiwillig versichert.In den nächsten 2 Wochen habe ich eine große OP und danach soll ich in AnschlussReha, welche wohl mit dem Ergebnis endet, daß ich in EM-Rente soll.(bin 54 J.alt)
Das vermutest du, hast es aber noch nicht schriftlich, und selbst wenn es so wäre, solange die Kasse dich nicht vorhger zu Reha-Massnahmen aufgefordert hat, solange ist dein Gestaltungsrecht nicht eingeschränkt, d.h. die Rentenversicherung kann zwar sagen, dass sie dir eine Erwerbsminderungsrente zahlen würde aber du musst diesen Weg nicht unbedingt mitgehen - Allerdings wird die Kasse da nicht untätig bleiben.
Als nicht Versicherungspflichtiger bei der DRV erhalte ich sehr wahrscheinlich kein Übergangsgeld während der REHA -
die Folge ist , daß die DRV für diese Zeit auch keine Krankenkassenbeiträge für mich zahlt.
woher weisst du das mit dem Übergangsgeld ? - und wenn es so ist, dann hast du Anspruch auf Krankengeld, der nur dann nicht bestünde wenn es einen Anspruch auf Übergangsgeld gäbe.
Wie ist mein Status ab Krankenhausentlassung : läuft dann meine Mitgliedschaft bei der KK aus ? Oder geht es normal weiter bis ich in
EM-Rente komme ? Sollte ich nach der REHA mein Gewerbe abmelden, oder als Nebenerwerb ummelden ?
Wenn Du arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wirst läuft das Krankengeld weiter
Wenn die DRV den Rentenbeginn zurückdatiert auf Beginn der AU, kann die KK dann das Krankengeld zurückfordern ?
Die Kasse wird bei Rentenantragstellung einen Ersatzanspruch bei der Rentenversicherung geltend machen, der ab Rentenbeginn läuft, aber nur bis zur Höhe der Rente geht - wenn das Krankengeld höher war dann verbleibt der übersteigende Betrag bei dir.
Wäre dankbar für Antworten auf meine Fragen und danke im Voraus.
Gruß
familio