Unwiderrufliche Befreiung von der GKV
Verfasst: 12.03.2014, 12:11
Hallo,
wie ist das, wenn man aufgrund einer Teilzeittätigkeit gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V unwiderruflich von der Krankenversicherungspflicht befreit ist und arbeitslos wird?
Kann man bei Eintritt von Arbeitslosigkeit wieder zurück in die GKV und wenn ja: kann man dann dauerhaft in der GKV bleiben oder gilt das nur für die Dauer der Arbeitslosigkeit? Und falls es dauerhaft geht: Ist es an irgendwelche Regeln geknüpft, z.B. 12 Monate unter der Jahresentgeltgrenze verdienenl?
Vielen Dank vorab!
wie ist das, wenn man aufgrund einer Teilzeittätigkeit gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V unwiderruflich von der Krankenversicherungspflicht befreit ist und arbeitslos wird?
Kann man bei Eintritt von Arbeitslosigkeit wieder zurück in die GKV und wenn ja: kann man dann dauerhaft in der GKV bleiben oder gilt das nur für die Dauer der Arbeitslosigkeit? Und falls es dauerhaft geht: Ist es an irgendwelche Regeln geknüpft, z.B. 12 Monate unter der Jahresentgeltgrenze verdienenl?
Vielen Dank vorab!