Seite 1 von 1

Blockfrist

Verfasst: 12.03.2014, 10:48
von wobriti
Hallo,

ich bin etwas unsicher, ob ich meine Krankenkasse fragen kann,ob mir wegen derselben Krankengeld zusteht. Die dreijährige Blockfrist ist bereits letztes Jahr im April verstrichen. Der Zeitraum von sechs Monaten setzt sich aber nicht in einem Stück zusammen. Ich war mit Resturlaub beschäftigt, danach Kranknegeld wegen einer anderen Erkrankung, und seit letztem Jahr stehe ich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung.Für mein Rentenverfahren wäre es wichtig arbeitsunfähig zu sein. Ein ziemliches Durcheinander , ich , weiß, aber meinArbeitgeber will mir nach meiner Krebserkrankung keinen Arbeitsplatz anbieten. Nun muß ich mich , bevor ich die Psyche einbringe, absichern ob mir danach Krankengeld zusteht, habe aber Angst vor der Anfrage bei der Krankenkasse.

Danke

wobriti

Verfasst: 12.03.2014, 12:18
von Czauderna
Hallo,
meines Wissens nach müssen die sechs Monate nicht am Stück vorgelegen haben. Was ich allerdings bemerkenswert finde ist die Aussage, dass für ein Rentenverfahren Arbeitsunfähigkeit vorliegen müsse und dass hier nicht der Arzt die Arbeitsunfähigkeit entscheidet sondern der oder die Versicherte, also Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
nach eigenem Ermessen ??
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.03.2014, 19:22
von Lady Butterfly
nun wobritit, bist du nun krank oder nicht?

der Satz "Nun muß ich mich , bevor ich die Psyche einbringe, absichern ob mir danach Krankengeld zusteht" liest sich nicht so...