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Familienversicherung bei rückwirkender Rentenzahlung

Verfasst: 08.03.2014, 10:20
von krissy2
Hallo, ich habe folgende Frage: Ich war die letzten Jahre als "Hausmann" stets familienversichert; Einkünfte waren stets nur Zinsen, etwa in der Größenordnung von ca. 3000 Euro, abzgl. 801 Euro Sparerfreibetrag, also ca. 2200 Euro anrechenbares Einkommen. Nun habe ich am 21.2. 2014 einen
Rentenantrag gestellt, und zwar rückwirkend zum 1.12.2013, um noch ein paar Renten zusätzlich zu erhalten und weil dann wohl der Ertragsanteil 66 anstatt 68% beträgt. Mit Datum vom 26.2.2014 erhielt ich auch schon den entsprechenden Rentenbescheid, wie gesagt rückwirkend ab 1.12.2014. Ca. 1240 Euro brutto, netto ca. 1121 Euro, nachdem der Anteil für die KVdR bereits wie üblich abgezogen wurde. Nach Rücksprache mit der Krankenkasse hatte die auch bereits eine entspr. Benachrichtigung der Rentenstelle vorliegen und mir inzwischen einen Aufnahmeantrag für die KVdR zugeschickt, der wohl heute mit der Post eintrifft. Im Vorfeld wurde bereits geklärt, dass ich auf jeden Fall die Vorversicherungszeit erfülle. Das ist also alles nicht das Problem.

Nun erfuhr ich nachträglich aber, dass meine Krankenkasse mich erst ab Tag der Antragstellung 21.2.2014 in die KVdR aufnimmt und ich bis dahin weiter als familienversichert gelte. Problem: Die rückwirkenden Renten erhalte ich zwar im Laufe des März, ebenso zum 31.3.2014 die Märzrente. Zufluss also jeweils, nachdem ich auch offiziell für die bereits Mitglied der KVdR bin, also keine Familienversicherung mehr besteht. Ich vermute aber, dass bei der Prüfung der Familienversicherung für 2013 die Kasse die Dezemberrente hinzurechnen wird, keine Ahnung, ob brutto, netto oder mit dem Ertragsanteil. Da ich ansonsten ca. 3.652,-- euro Zinseinkünfte in 2013 hatte, abzügl. 801,-- euro sparerfreibetrag, also netto 2851,-- , kämen dann maximal 1240,-- Euro hinzu, sodass ich mit insgesamt ca. 4.091,-- Euro eigentlich immer noch für 2013 unter der Grenze läge (4091 : 12 = ca. 341,-- monatlich.) Soweit sogut.
Aber was ist mit 2014 ? Da wäre ich dann genaugenommen noch bis zum 21.2. bzw. 26.2. familienversichert und müßte evtl. meine Einnahmen für diesden Zeitraum nachweisen. Diese würden ja dann, wenn es so gesehen wird, auf jeden Fall die beiden Renten Januar und ggfs. Februar anteilig enthalten und damit selbst ohne Zinseinkünfte die Familienversicherung für diesen Zeitraum ausschliessen. Die Zinsen würden voraussichtlich für das ganze Jahr 2014 nur noch etwa 2000,-- Euro betragen, ggfs. abzgl. Sparerfreibetrag, aber mir auch erst nach dem 26. 2. irgendwann im Laufe des Jahres nach und nach zufliessen. Aber ich glaube, dann würde das gesamte Zinseinkommen von 12 Monaten nachträglich durch 12 geteilt und auf den Monat umgerechnet, was nicht das Problem wäre, sondern eben die beiden renten, für die mir bereits Krankenkassenbeitrag abgezogen wurde und die mir wie gesagt erst im März zufliessen.
Hiesse das, dass ich auf jeden Fall für 2014 dann knapp 2 Monate nicht mehr familienversichert wäre und was würde das für mich für Folgen haben ? Würde ich dann z.B. für diese beiden Monate ggfs. mich bei dieser Krankenkasse freiwillig versichern müssen, was nicht so schlimm wäre, weil es ja nicht soviel kostet, wohl ca. 350,-- euro für 2 Monate, oder müßte ich befürchte, wegen dieser blöden Formalie jetzt nur noch als freiwilliges Mitglied auch als Rentner versichert zu werden, wodurch ich auch ständig Beiträge für weitere Einkünfte, also z.B. Zinsen oder Mieten, jedes Jahr nachweisen und bezahlen müsste ? Oder komme ich dadurch überhaupt nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse rein - eine Horrorvorstellung - was ich bei diesem Sachverhalt allerdings nicht glaube.
Trotzdem bin ich sehr beunruhigt und die Krankenkasse konnte mir, obwohl ich mit mehreren Mitarbeitern tel. sprach, gestern keine definitive Antwort geben, jeder erzählt etwas anderes, und ich hänge erstmal in der Luft. Ich werde mich ab Montag weiter dort um eine Klärung bemühen, und wäre in der Zwischenzeit für eure Ansicht zu dem Fall sehr dankbar. Ich habe seinerzeit extra lange mit der Rentenantragstellung gewartet, bis ich definitiv die 90% erfülle und wäre nie auf den Gedanken gekommen, dass ich nun evtl. durch den rückwirkenden Rentenbeginn irgendwie in die geschilderte Bredouille gerasten könnte. Wie gesagt, meine Argumente sind, dass der Zuflusszeitpunkt erst in dem Zeitraum liegt, wo ich sowieso bereits KVdR-Renter bin, also März, und dass ausserdem für diese Renten bereits Beiträge einbehalten wurden, sodass diese nicht auch noch zusätzlich nochmal in die Einkünfte für die Familienversicherung einbezogen werden dürften, was ja sozusagen "doppelt gemoppelt" wäre.
Wie seht ihr den Fall ? Am liebsten wäre es mir, ich würde mich kurzfristig mit der Krankenkasse schon jetzt für den gesamten Zeitraum irgendwie einigen können (Dez. 13 bis Febr. 14), damit ich nicht ewig in der Luft hänge. die Eckdaten, sprich Einkünfte, für diese Zeiträume, stehn ja bereits fest und man könnte eigentlich schon jetzt eine definitive Entscheidung herbeiführen. Es wäre ja Unsinn, jetzt noch die gesamten Zinsen in 2014 abzuwarten, wenn ich durch die beiden ersten Renten 2014 bereits über der Grenze wäre und meinetwegen für diese Monate jetzt freiwillige Beiträge bezahlen würde, dann aber ab 21.2.2014 definitiv für immer als pflichtversichertes Mitglied (und nicht als freiwilliges) geführt würde. Das wäre noch eine Lösung, mit der ich leben könnte. Ich will aber nicht in der Luft hängen, bis irgendwann in 2015 turnusmässig eine Prüfung für 2014 durchgeführt wird und ich bis dahin nicht weiss, welche Folgen das hat. Der sachverhalt ist ja schliesslich schon jetzt bekannt. Danke für Ihre Meinungen.

Verfasst: 08.03.2014, 11:37
von Czauderna
Hallo,
jetzt bleib mal ganz entspannt und mach dir da mal keine Sorgen.
Mit dem Tag der Rentenantragstellung beginnt, wie du es auch schon geschrieben hast, deine eigene Pflichtversicherung als Rentner.
Durch die Nachzahlung für die Zeit ab Rentenbeginn (01.12.2013 - 20.02.2014), welche du erst in 2014 erhalten hast, überschreitest du
u.U. rein rechnerisch für die Zeit ab 01.01.2014 - 20.02.2014 die maßgebliche Grenze für die Familienversicherung, was dazu führen könnte, dass du dich für die Zeit vom 01.01. - 20.02.2014 freiwillig versichern müsstest - dies würde dich insgesamt weniger als 300,00 € für diesen Zeitraum kosten. Damit dies alles eintritt, müsste die Kasse dies auch entsprechend prüfen, und was noch viel wichtiger ist, dann auch so entscheiden. Mein Rat, lass es einfach auf dich zukommen - ich glaube nämlich nicht dass die Kasse so vorgehen wird - die hat jetzt die Familienversicherung beendet und deine eigene Versicherung hergestellt und das ist soweit erst mal in Ordnung. Wenn Du natürlich nach nach hakst und weiter fragst, dann könnte jemand auf die Idee (siehe oben kommen).
Was in jedem Falle nicht passieren kann ist, dass du nicht mehr gesetzlich krankenversichert bist, das ist total unmöglich !!!!
Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.03.2014, 16:16
von krissy2
Vielen dank, Czauderna, das beruhigt mich jetzt doch einigermassen. Ich werde da auch nicht mehr gross nachhaken, wg. der "schlafenden Hunde". Heute ist mir die Beitrittserklärung der Vaillant BKK zugegangen - um diese Krankenkasse handelt es sich. Da haben Sie oben pflichtversichert bzw. freiwillig versichert offen gelassen, und unter der Rubrik: "ich war bisher versichert bei" richtigerweise die Vaillant BKK eingetragen. Dahinter habe ich "familienversichert" ergänzt u nd oben "Hausmann" angekreuzt, bei der Rubrik, wo u.a. auch pflicht- bzw. freiwillig versichert stehen. Ich habe dann noch bei "Pflichtversichert" einKreuzchen gemacht und vermerkt: als Rentner, da Vorversicherungszeit erfüllt und bereits nachgewiesen (dies wurde alles bereits im Vorfeld von mir mit der Kasse geklärt).
"Weiterhin ist vorgegeben: ich habe am 21.2.14 einen rentenantrag gestellt und ich habe unter der weiteren Rubrik: Ich beziehe eine Rente seit ... "1.12.2013 rückwirkend gemäß Bescheid vom 26.2.14" eingetragen. Diesen Bescheid werde ich ihnen noch zuschicken, denn dort steht auf der 2. Seite, dass der Rentenversicherungsträger nicht prüfen konnte, ob die Bedingungen für die Pflichtversicherung erfüllt sind, das muss die Krankenkasse der RV also noch bestätigen; ist offensichtlich so vorgesehen.
Generell ist es wohl so wenn irgendwelche Nachzahlungen kämen, wie du erwähnt hast, dann nur in geringer Größenordnung und der Umstand, dass man in diesem Zeitraum sozusagen nachträglich freiwillig versichert gewesen wäre bzw. ist, hindert also nicht daran, dass die eigentliche Mitgliedschaft dann pflichtversichert ist; worauf ich unbedingten Wert lege. Es ist also wohl offensichtlich nicht so, wenn man vorübergehend, und seien es die beiden letzten knapp 2 Monate vor der Eigenschaft als pflichtversicherter KVdR-Rentner, dass man dadurch dann auch automatisch nur freiwilliges Mitglied werden könnte. Da "switchen" sie mich dann wieder auf pflichtversichert um, weil ja die generellen Voraussetzungen erfüllt sind, nicht wahr ?
Ach ja, und im Begleitbrief der BKK steht noch u.a., dass man ab 21.2. eine beitragsfreie Mitgliedschaft als Rentenantragsteller eingerichtet habe und sobald die Bewilligung der Rente erfolgt ist, würde ich als Rentner bei der V. BKK versichert. Soweit alles gut, nur fehlt halt auch hier das Wörtchen pflichtversichert. Die neue BKK-Card sollte ich die neue BKK-Card mit dem geänderten statuskennzeichen erhalten. Ob man aus dem neuen Statuskennzeichen erkennen kann, ob pflicht- oder freiwillig versichert ? Es wird wohl lediglich, im Gegensatz zu bisher, den geänderten Status als Rentner gegenüber bisher als familienversichert enthalten. Ich werde aber auf jeden Fall noch mit dem Sachbearbeiter abklären, dass sie der Rentenversicherung zeitnah meinen Status als pflichtversichert bestätigen, und dann bin ich ja diesbzgl. auf der sicheren Seite. Das wird man dann ja sicherlich nachträglich auch dann nicht mehr in freiwillig ändern (wollen), falls tatsächlich die ersten beiden Monate 2014 mit freiwilligen Beiträgen belegt werden sollten.
Aber ganz ehrlich, hätte ich geahnt, dass es so etwas gibt, hätte ich den Antrag am 21.2.14 nicht rückwirkend gestellt, sondern z.B. zum 1.3.2014. Dann wären ja wohl keine rückwirkenden Rentenzahungen entstanden, und das Thema freiwillige Beiträge hätte sich nicht gestellt. Wenn meine Frau mal soweit ist, werden wir auch darauf genau achten; ist aber noch ein npaar jahre hin bei ihr.

Verfasst: 08.03.2014, 19:22
von heinrich
wegen einer rückwirkenden Rentenzahlung endet die FAMIlienversicherung NICHt rückwirkend.

Grund: für eine Beendigung einer FAMI wegen Einkommens muss es sich um REGELMÄßIGES (laufend) Einkommens handeln.

Da die Rente zunächst ab Dez 2013 NICHt laufend/regelmäßig gezahlt wurde, kann die FAMI NICHT deswegen rückwirkend enden.


Falls jedoch bereits aus anderen Gründen bereits eine freiw. Versicherung bestanden hat, dann erhöht die rückwirkende Rentenzahlung auch rückwirkend die beitragspflichtigen Einnahmen zur (bereits bestehenden) freiwilligen Versicherung. Dies führt dann zu einer Nachzahlung.


PS: bei 3.000 EUR Zinsen im Jahr und den derzeitige niedrigen Zinssätzen, hält sich mein Mitleid sehr stark in Grenzen. Da kann und sollte man ruhig ehrlich sein.

Verfasst: 08.03.2014, 19:22
von krissy2
Noch 2 Fragen hätte ich: Würde ggfs. die Rente mit dem steuerpflichtigen Teil - bei mir 66% - als Einkommen angerechnet ?
Und wie ist es definitiv mit den 801 Euro Sparerfreibetrag. Bisher habe ich das immer bei der jährlichen Zinsmeldung mit abgezogen, weil das so auch in unserer Steuererklärung auftauchte und es hat von der Krankenkasse auch niemand jemals widersprochen oder gesagt, die 801 Euro kann man nicht abziehen. . Allerdings wäre auch ohne diesen abzug das Zinseinkommen immer unter der massgeblichen Grenze geblieben. Jetzt könnte es im Extremfall sein, wenn gesagt wird, von deinem Zinseinkommen 2013 erkennen wir die 801,-- euro freibetrag nicht an (obwohl dies auch im Steuerbescheid wieder so stehen wird), und außerdem rechnen wir die Bruttorente Dezember für 2013 voll an, dann käme ich knapp über die Grenze für 2013. Und das würde m.E. sogar bedeuten, dass dann für das ganze Jahr nachträglich die Familienversicherung entfiele, was mich 2000 Euro ca. kosten würde !
Also weiß jemand etwas zu diesen Dingen, nämlich zur Anerkennung des Sparerfreibetrags bzw. welcher Teil der Rente zur Einkommensberechnung mit herangezogen würde ?

Verfasst: 08.03.2014, 19:25
von heinrich
wegen einer rückwirkenden Rentenzahlung endet die FAMIlienversicherung NICHt rückwirkend.

Grund: für eine Beendigung einer FAMI wegen Einkommens muss es sich um REGELMÄßIGES (laufend) Einkommens handeln.

Da die Rente zunächst ab Dez 2013 NICHt laufend/regelmäßig gezahlt wurde, kann die FAMI NICHT deswegen rückwirkend enden.


Falls jedoch bereits aus anderen Gründen bereits eine freiw. Versicherung bestanden hat, dann erhöht die rückwirkende Rentenzahlung auch rückwirkend die beitragspflichtigen Einnahmen zur (bereits bestehenden) freiwilligen Versicherung. Dies führt dann zu einer Nachzahlung.


PS: bei 3.000 EUR Zinsen im Jahr und den derzeitige niedrigen Zinssätzen, hält sich mein Mitleid sehr stark in Grenzen. Da kann und sollte man ruhig ehrlich sein.

Verfasst: 09.03.2014, 10:30
von krissy2
Zunächst vielen Dank für deine Info, Heinrich. Eine anderweitige freiwillige Vers. bestand nicht, kann ja auch gar nicht, weil ja die beitragsfreie Familienversicherung lief - soweit, so gut. Mal sehn, wie das die KK zunächst für 2013 sieht. Ob die Argumentation auch für 2014 (2 laufende Renten für Jan. + Febr., wenn auch rückwirkende Zahlungen erst im März, wenn ich bereits definitiv auch für die Krankasse als Rentner gelte) gilt, ist sicherlich eine Frage, die ich doch sinnvollerweise zeitnah mit der Krankenkasse klären sollte und werde. Auf jeden Fall werde ich, falls nötig, auch dieses Argument verwenden. Die Sache ist jetzt sowieso bekannt. Ich werde über das Ergebnis hier zeitnah informieren, weil es sicherlich doch auch für andere interessant sein könnte. Ich kann mir vorstellen, dass es da auch für die Kasse einen gewissen Ermessensspielraum gibt und den lote ich am besten jetzt aus und lasse mir den sachverhalt schriftlich verbindlich bestätigen. Ich bin selbst mehr als gespannt, was bei der Sache am ende rauskommt.
Gestatte mir bitte noch einen Hinweis in eigener Sache: Die 3000 Euro Zinsen p.a. relativieren sich stark, weil es sich um seriöse langfristige Anlagen mit steigendem Zins handelt, die 2013/2014 ihren Höchststand erreichen. Danach habe ich vielleicht noch etwa ein Drittel der Zinserträge. Hinzu kommt, dass in den nächsten Jahren grössere Investitionen am eigenen Grundstück fällig werden, die wg. der Eigenschaft als Rentner mit nicht allzuhoher Rente zwangsläufig zu einem grösseren Rückgang der Rücklagen führen werden. So dicke, wie es auf den ersten Blick ausschaut, haben wir es also keineswegs. Und was überbleibt, haben wir in verantwortungsbewusster Weise über Jahrzehnte angespart, um später als Rentner nicht am Hungertuch zu nagen und auch eventuelle Pflegeleistungen bezahlen zu können, um dem eigenen Nachwuchs nicht zur Last zu fallen. Also eine Vorgehensweise bzw. Einstellung, die, wie ich glaube, durchaus positiv zu werten ist. Wir hätten das Geld natürlich auch zwischenzeitlich auf den Kopp hauen können. Und vor diesem Hintergrund bin ich natürlich nicht gerade scharf darauf, dass mir die Krankenkasse womöglich durch irgendwelche angeblich gesetzlichen Rechentricks z.B. für 2013 rückwirkend eine komplette freiwillige Versicherung aufbrummt, indem sie z.B. sagt; Sparerfreibetrag erkennen wir nicht an, Dezemberrente rechnen wir brutto voll an und schwupps, liege ich zusammen mit den Zinserträgen knapp über der Grenze. Und dafür ca. 2 Mille hinzulegen, wäre ja wohl ein schlechter Witz.Wie auch immer, es wäre der schlechtmöglichste Fall, aber ich denke, es ist sinnvoll, diese Dinge jetzt komplett und definitiv zu klären, um nicht ggfs. bis 2015 (wenn für 2014 normalerweise geprüft wird), warten zu müssen, was auf einen zukommt - das entspricht nicht meiner Mentalität, würde mich ausserdem auch gesundheitlich belasten. Ich versichere dir, dass ich in meinem Leben zuviel Dinge erlebt habe, die überraschend kamen und ich habe durch zeitnahe Klärung und gute Argumentation stets das Beste daraus machen können. Ich bin jetzt sicher etwas OT, aber ich denke, sowas darf in diesem Fall auch mal sein.

Verfasst: 09.03.2014, 13:01
von heinrich
krissy: Du schreibst zu viel. Schreibe bitte kürzer. Man wird sonst müde des Lesens. Mache Absätze.

Nochmals
Die FAMI endet mit Beginn der laufenden Rentenzahlung

Also wahrscheinlich zum 28.02.2014. Aber zu diesem Zeitpunt bist Du ja schon als Rentner in der Pflichtkrankenversicherung

Zu den Zinsen: warum sollte Dich eine KK informieren, wenn 3000 - 801 den Grenzwert nicht überschreitet.

Krankenkassen machen keine Rechentricks.

Versicherte kommen da schon eher auf die Idee, so etwas zu machen.

Außerdem sollte man mit seiner KK REDEN (sprechen meine ich).

Die bescheißen einen nicht. Die beraten einen.

So wie ich es hier mit Dir tue.

Übrigens: ich habe hier Absätze gemacht, damit es sich leichter lesen lässt.

Verfasst: 09.03.2014, 19:45
von Rossi
Hier hast Du auch die entsprechende Passage aus einem sog. GR der Krankenkassen zur KVdR

http://www.tk.de/centaurus/servlet/cont ... entner.pdf


Seite 54

A IV 2 Familienversicherung

Familienversicherte, die einen Rentenantrag stellen und die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der KVdR nicht erfüllen, bleiben bis zum Beginn des Monats, für den die Rente erstmalig laufend gezahlt wird, beitragsfrei in der Familienversicherung versichert.


Für die Zeit vom 01.12.2013 - 20.02.2014 liegen die Voraussetzungen für die KVdR nicht vor, weil die Rente erst am 21.02.2014 beantragt wurde und dies der früheste Zeitpunkt der KVdR ist.

Die Rente wird aber erst lfd. ab März 2014 ausgezahlt; also bleibst Du in der Zeit vom 01.12.2013 - 20.02.2014 in der Familienversicherung drinne. Die Höhe des Renteneinkommens bzw. des Ertragseanteils spielt dort überhaupt keine Rolle. Es kommt nur auf den erstamligen lfd. Zahlungspunkt an.

Verfasst: 09.03.2014, 20:09
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Hier hast Du auch die entsprechende Passage aus einem sog. GR der Krankenkassen zur KVdR

http://www.tk.de/centaurus/servlet/cont ... entner.pdf


Seite 54

A IV 2 Familienversicherung

Familienversicherte, die einen Rentenantrag stellen und die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der KVdR nicht erfüllen, bleiben bis zum Beginn des Monats, für den die Rente erstmalig laufend gezahlt wird, beitragsfrei in der Familienversicherung versichert.


Für die Zeit vom 01.12.2013 - 20.02.2014 liegen die Voraussetzungen für die KVdR nicht vor, weil die Rente erst am 21.02.2014 beantragt wurde und dies der früheste Zeitpunkt der KVdR ist.

Die Rente wird aber erst lfd. ab März 2014 ausgezahlt; also bleibst Du in der Zeit vom 01.12.2013 - 20.02.2014 in der Familienversicherung drinne. Die Höhe des Renteneinkommens bzw. des Ertragseanteils spielt dort überhaupt keine Rolle. Es kommt nur auf den erstamligen lfd. Zahlungspunkt an.
Hallo Rossi,
gut zitiert, du hast aber schon gelesen, dass er ab dem Tag der Rentenantragstellung in die KVdR. übernommen wurde ???
Gruss
Czauderna

Verfasst: 09.03.2014, 23:08
von Rossi
Ja, habe ich gelesen.

Ab dem Tag der Rentenantragstellung ist er in der KVdR.

Die Rentenzahlung geht aber rückwirkend. Und genau für diesen rückwirkenden Nachzahlungszeitraum (01.12.2013 - 21.02.2014) erfüllt er eben nicht die Voraussetzungen für die KVdR.

Verfasst: 10.03.2014, 08:02
von krissy2
Nochmals vielen Dank für eure Meinungen; die Sache ist offensichtlich doch nicht so einfach und eindeutig. Ich werde die Sache ab heute morgen auf jeden Fall mit der Krankenkasse genau besprechen; ggfs. den Sachverhalt genau mailen und um eine definitive zeitnahe schriftliche Antwort bitten. Dummerweise geht es hier ja u. U. sogar um 2 Jahre, nämlich 2013 und 2014, da die rückwirkenden Rentenzahlungen ja in diesen Zeiträukmen liegen. Es macht jedenfalls keinen Sinn, bis Sommer/Herbst 2014 zu warten, bis die turnusmässig 2013 abfragen, bzw. bis Sommer/Herbst 2015, bis ggfs. auch turnusmässig 2014 abgefragt wird. Ich werde auf jeden Fall zeitnah berichten.