Familienversicherung bei rückwirkender Rentenzahlung
Verfasst: 08.03.2014, 10:20
Hallo, ich habe folgende Frage: Ich war die letzten Jahre als "Hausmann" stets familienversichert; Einkünfte waren stets nur Zinsen, etwa in der Größenordnung von ca. 3000 Euro, abzgl. 801 Euro Sparerfreibetrag, also ca. 2200 Euro anrechenbares Einkommen. Nun habe ich am 21.2. 2014 einen
Rentenantrag gestellt, und zwar rückwirkend zum 1.12.2013, um noch ein paar Renten zusätzlich zu erhalten und weil dann wohl der Ertragsanteil 66 anstatt 68% beträgt. Mit Datum vom 26.2.2014 erhielt ich auch schon den entsprechenden Rentenbescheid, wie gesagt rückwirkend ab 1.12.2014. Ca. 1240 Euro brutto, netto ca. 1121 Euro, nachdem der Anteil für die KVdR bereits wie üblich abgezogen wurde. Nach Rücksprache mit der Krankenkasse hatte die auch bereits eine entspr. Benachrichtigung der Rentenstelle vorliegen und mir inzwischen einen Aufnahmeantrag für die KVdR zugeschickt, der wohl heute mit der Post eintrifft. Im Vorfeld wurde bereits geklärt, dass ich auf jeden Fall die Vorversicherungszeit erfülle. Das ist also alles nicht das Problem.
Nun erfuhr ich nachträglich aber, dass meine Krankenkasse mich erst ab Tag der Antragstellung 21.2.2014 in die KVdR aufnimmt und ich bis dahin weiter als familienversichert gelte. Problem: Die rückwirkenden Renten erhalte ich zwar im Laufe des März, ebenso zum 31.3.2014 die Märzrente. Zufluss also jeweils, nachdem ich auch offiziell für die bereits Mitglied der KVdR bin, also keine Familienversicherung mehr besteht. Ich vermute aber, dass bei der Prüfung der Familienversicherung für 2013 die Kasse die Dezemberrente hinzurechnen wird, keine Ahnung, ob brutto, netto oder mit dem Ertragsanteil. Da ich ansonsten ca. 3.652,-- euro Zinseinkünfte in 2013 hatte, abzügl. 801,-- euro sparerfreibetrag, also netto 2851,-- , kämen dann maximal 1240,-- Euro hinzu, sodass ich mit insgesamt ca. 4.091,-- Euro eigentlich immer noch für 2013 unter der Grenze läge (4091 : 12 = ca. 341,-- monatlich.) Soweit sogut.
Aber was ist mit 2014 ? Da wäre ich dann genaugenommen noch bis zum 21.2. bzw. 26.2. familienversichert und müßte evtl. meine Einnahmen für diesden Zeitraum nachweisen. Diese würden ja dann, wenn es so gesehen wird, auf jeden Fall die beiden Renten Januar und ggfs. Februar anteilig enthalten und damit selbst ohne Zinseinkünfte die Familienversicherung für diesen Zeitraum ausschliessen. Die Zinsen würden voraussichtlich für das ganze Jahr 2014 nur noch etwa 2000,-- Euro betragen, ggfs. abzgl. Sparerfreibetrag, aber mir auch erst nach dem 26. 2. irgendwann im Laufe des Jahres nach und nach zufliessen. Aber ich glaube, dann würde das gesamte Zinseinkommen von 12 Monaten nachträglich durch 12 geteilt und auf den Monat umgerechnet, was nicht das Problem wäre, sondern eben die beiden renten, für die mir bereits Krankenkassenbeitrag abgezogen wurde und die mir wie gesagt erst im März zufliessen.
Hiesse das, dass ich auf jeden Fall für 2014 dann knapp 2 Monate nicht mehr familienversichert wäre und was würde das für mich für Folgen haben ? Würde ich dann z.B. für diese beiden Monate ggfs. mich bei dieser Krankenkasse freiwillig versichern müssen, was nicht so schlimm wäre, weil es ja nicht soviel kostet, wohl ca. 350,-- euro für 2 Monate, oder müßte ich befürchte, wegen dieser blöden Formalie jetzt nur noch als freiwilliges Mitglied auch als Rentner versichert zu werden, wodurch ich auch ständig Beiträge für weitere Einkünfte, also z.B. Zinsen oder Mieten, jedes Jahr nachweisen und bezahlen müsste ? Oder komme ich dadurch überhaupt nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse rein - eine Horrorvorstellung - was ich bei diesem Sachverhalt allerdings nicht glaube.
Trotzdem bin ich sehr beunruhigt und die Krankenkasse konnte mir, obwohl ich mit mehreren Mitarbeitern tel. sprach, gestern keine definitive Antwort geben, jeder erzählt etwas anderes, und ich hänge erstmal in der Luft. Ich werde mich ab Montag weiter dort um eine Klärung bemühen, und wäre in der Zwischenzeit für eure Ansicht zu dem Fall sehr dankbar. Ich habe seinerzeit extra lange mit der Rentenantragstellung gewartet, bis ich definitiv die 90% erfülle und wäre nie auf den Gedanken gekommen, dass ich nun evtl. durch den rückwirkenden Rentenbeginn irgendwie in die geschilderte Bredouille gerasten könnte. Wie gesagt, meine Argumente sind, dass der Zuflusszeitpunkt erst in dem Zeitraum liegt, wo ich sowieso bereits KVdR-Renter bin, also März, und dass ausserdem für diese Renten bereits Beiträge einbehalten wurden, sodass diese nicht auch noch zusätzlich nochmal in die Einkünfte für die Familienversicherung einbezogen werden dürften, was ja sozusagen "doppelt gemoppelt" wäre.
Wie seht ihr den Fall ? Am liebsten wäre es mir, ich würde mich kurzfristig mit der Krankenkasse schon jetzt für den gesamten Zeitraum irgendwie einigen können (Dez. 13 bis Febr. 14), damit ich nicht ewig in der Luft hänge. die Eckdaten, sprich Einkünfte, für diese Zeiträume, stehn ja bereits fest und man könnte eigentlich schon jetzt eine definitive Entscheidung herbeiführen. Es wäre ja Unsinn, jetzt noch die gesamten Zinsen in 2014 abzuwarten, wenn ich durch die beiden ersten Renten 2014 bereits über der Grenze wäre und meinetwegen für diese Monate jetzt freiwillige Beiträge bezahlen würde, dann aber ab 21.2.2014 definitiv für immer als pflichtversichertes Mitglied (und nicht als freiwilliges) geführt würde. Das wäre noch eine Lösung, mit der ich leben könnte. Ich will aber nicht in der Luft hängen, bis irgendwann in 2015 turnusmässig eine Prüfung für 2014 durchgeführt wird und ich bis dahin nicht weiss, welche Folgen das hat. Der sachverhalt ist ja schliesslich schon jetzt bekannt. Danke für Ihre Meinungen.
Rentenantrag gestellt, und zwar rückwirkend zum 1.12.2013, um noch ein paar Renten zusätzlich zu erhalten und weil dann wohl der Ertragsanteil 66 anstatt 68% beträgt. Mit Datum vom 26.2.2014 erhielt ich auch schon den entsprechenden Rentenbescheid, wie gesagt rückwirkend ab 1.12.2014. Ca. 1240 Euro brutto, netto ca. 1121 Euro, nachdem der Anteil für die KVdR bereits wie üblich abgezogen wurde. Nach Rücksprache mit der Krankenkasse hatte die auch bereits eine entspr. Benachrichtigung der Rentenstelle vorliegen und mir inzwischen einen Aufnahmeantrag für die KVdR zugeschickt, der wohl heute mit der Post eintrifft. Im Vorfeld wurde bereits geklärt, dass ich auf jeden Fall die Vorversicherungszeit erfülle. Das ist also alles nicht das Problem.
Nun erfuhr ich nachträglich aber, dass meine Krankenkasse mich erst ab Tag der Antragstellung 21.2.2014 in die KVdR aufnimmt und ich bis dahin weiter als familienversichert gelte. Problem: Die rückwirkenden Renten erhalte ich zwar im Laufe des März, ebenso zum 31.3.2014 die Märzrente. Zufluss also jeweils, nachdem ich auch offiziell für die bereits Mitglied der KVdR bin, also keine Familienversicherung mehr besteht. Ich vermute aber, dass bei der Prüfung der Familienversicherung für 2013 die Kasse die Dezemberrente hinzurechnen wird, keine Ahnung, ob brutto, netto oder mit dem Ertragsanteil. Da ich ansonsten ca. 3.652,-- euro Zinseinkünfte in 2013 hatte, abzügl. 801,-- euro sparerfreibetrag, also netto 2851,-- , kämen dann maximal 1240,-- Euro hinzu, sodass ich mit insgesamt ca. 4.091,-- Euro eigentlich immer noch für 2013 unter der Grenze läge (4091 : 12 = ca. 341,-- monatlich.) Soweit sogut.
Aber was ist mit 2014 ? Da wäre ich dann genaugenommen noch bis zum 21.2. bzw. 26.2. familienversichert und müßte evtl. meine Einnahmen für diesden Zeitraum nachweisen. Diese würden ja dann, wenn es so gesehen wird, auf jeden Fall die beiden Renten Januar und ggfs. Februar anteilig enthalten und damit selbst ohne Zinseinkünfte die Familienversicherung für diesen Zeitraum ausschliessen. Die Zinsen würden voraussichtlich für das ganze Jahr 2014 nur noch etwa 2000,-- Euro betragen, ggfs. abzgl. Sparerfreibetrag, aber mir auch erst nach dem 26. 2. irgendwann im Laufe des Jahres nach und nach zufliessen. Aber ich glaube, dann würde das gesamte Zinseinkommen von 12 Monaten nachträglich durch 12 geteilt und auf den Monat umgerechnet, was nicht das Problem wäre, sondern eben die beiden renten, für die mir bereits Krankenkassenbeitrag abgezogen wurde und die mir wie gesagt erst im März zufliessen.
Hiesse das, dass ich auf jeden Fall für 2014 dann knapp 2 Monate nicht mehr familienversichert wäre und was würde das für mich für Folgen haben ? Würde ich dann z.B. für diese beiden Monate ggfs. mich bei dieser Krankenkasse freiwillig versichern müssen, was nicht so schlimm wäre, weil es ja nicht soviel kostet, wohl ca. 350,-- euro für 2 Monate, oder müßte ich befürchte, wegen dieser blöden Formalie jetzt nur noch als freiwilliges Mitglied auch als Rentner versichert zu werden, wodurch ich auch ständig Beiträge für weitere Einkünfte, also z.B. Zinsen oder Mieten, jedes Jahr nachweisen und bezahlen müsste ? Oder komme ich dadurch überhaupt nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse rein - eine Horrorvorstellung - was ich bei diesem Sachverhalt allerdings nicht glaube.
Trotzdem bin ich sehr beunruhigt und die Krankenkasse konnte mir, obwohl ich mit mehreren Mitarbeitern tel. sprach, gestern keine definitive Antwort geben, jeder erzählt etwas anderes, und ich hänge erstmal in der Luft. Ich werde mich ab Montag weiter dort um eine Klärung bemühen, und wäre in der Zwischenzeit für eure Ansicht zu dem Fall sehr dankbar. Ich habe seinerzeit extra lange mit der Rentenantragstellung gewartet, bis ich definitiv die 90% erfülle und wäre nie auf den Gedanken gekommen, dass ich nun evtl. durch den rückwirkenden Rentenbeginn irgendwie in die geschilderte Bredouille gerasten könnte. Wie gesagt, meine Argumente sind, dass der Zuflusszeitpunkt erst in dem Zeitraum liegt, wo ich sowieso bereits KVdR-Renter bin, also März, und dass ausserdem für diese Renten bereits Beiträge einbehalten wurden, sodass diese nicht auch noch zusätzlich nochmal in die Einkünfte für die Familienversicherung einbezogen werden dürften, was ja sozusagen "doppelt gemoppelt" wäre.
Wie seht ihr den Fall ? Am liebsten wäre es mir, ich würde mich kurzfristig mit der Krankenkasse schon jetzt für den gesamten Zeitraum irgendwie einigen können (Dez. 13 bis Febr. 14), damit ich nicht ewig in der Luft hänge. die Eckdaten, sprich Einkünfte, für diese Zeiträume, stehn ja bereits fest und man könnte eigentlich schon jetzt eine definitive Entscheidung herbeiführen. Es wäre ja Unsinn, jetzt noch die gesamten Zinsen in 2014 abzuwarten, wenn ich durch die beiden ersten Renten 2014 bereits über der Grenze wäre und meinetwegen für diese Monate jetzt freiwillige Beiträge bezahlen würde, dann aber ab 21.2.2014 definitiv für immer als pflichtversichertes Mitglied (und nicht als freiwilliges) geführt würde. Das wäre noch eine Lösung, mit der ich leben könnte. Ich will aber nicht in der Luft hängen, bis irgendwann in 2015 turnusmässig eine Prüfung für 2014 durchgeführt wird und ich bis dahin nicht weiss, welche Folgen das hat. Der sachverhalt ist ja schliesslich schon jetzt bekannt. Danke für Ihre Meinungen.