Seite 1 von 1

Wann neuen KG Antrag ausfüllen lassen?

Verfasst: 03.03.2014, 08:08
von Aamunkoittoon
Hallo zusammen,
Ich hätte mal eine Frage bezüglich meinem Krankengeld.
Ich bin am Freitag (28.2.14) aus der TK entlassen worden.
Auf meinem Auszahlschein wurde angekreuzt das ich weiter AU bin.
Die Krankmeldung habe ich IMMER Rückirkend bekommen.
So nun zu meiner Frage :
Als ich danach in die Ambulante Therapie gegangen bin wollte man mich nicht wieder AU schreiben da ich ja "gesund" wäre.Aber um ehrlich zu sein geht es mir kein Stückchen besser.
Es war auch kein Psychater sondern eine wie ich leider sagen muss unfähige Ärztin die mich dort nicht weiter AU schreiben wollte.
So nun meine Frage,kann ich mich rückeirkend AU schreiben lassen vom HA da ich erst am 13.3 ein Termin bei meinem Psychater habe?
Danke für eure Antworten :)

Verfasst: 03.03.2014, 12:03
von Poet
@Aa: Ich denke Du schmeißt da was durcheinander. Eine rückwirkende AU-Feststellung geht nicht, braucht es aber doch nicht. Auf Deinem letzten Auszahlschein steht "bis auf weiteres" und Du hast bis zu dem Tag der Unterschrift KG bekommen. Wenn Du weiter arbeitsunfähig bist, müsste der nächste Auszahlschein dies bestätigen. Nicht die Krankmeldung hast Du rückwirkend bekommen sondern der Auszahlschein bezieht sich auf einen zurückliegenden Zeitpunkt.

Warum die Ärztin in der ambulanten Therapie Dich nicht weiter für arbeitsunfähig hält wäre wichtig zu wissen und warum sie unfähig ist auch. P.S.: Ein Psychiater ist auch ein Arzt aber mit psych. Fachausbildung.

Für eine weitere attestierte Arbeitsunfähigkeit brauchst Du dringend die Rückendeckung Deiner Behandler...nachdem die Tagesklinik kein Erfolg war und die ambulante Therapie auch nicht gut aussieht, wird es schwierig. Man könnte jetzt zu dem Schluss kommen, dass Du arbeitsfähig bist aber nicht ganz gesund (wie so viele Menschen), was sich aber durch weitere langfristige ambulante Therapie ev. beheben lässt.