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arbeitsverhältnis beendet was muss ich bei kv genau tun

Verfasst: 01.03.2014, 11:41
von Quattle
hi, am freitag den 28.2.2014 ist mein arbeitsverhältnis beendet worden mein vertrag wurde nicht verlängert.

nun werde ich mich bei meiner krankenkkasse am montag melden und mich pflicht versichern lassen ist das richtig? brauchen die da ein schein vom arbeitsamt dass ich arbeitslos bin?

ich werde in 3 wochen ein neues arbeitsverhältnis beginnen. in den drei wochen bin ich arbeitslos und muss mich somit selbst versichern.

bisher war ich noch nie arbeitslos aber ich weiß es hängt von der höhe vom ersparten ab ob man überhaupt arbeitslosen geld bekommt und ich habe einiges erspartes und vermute dass ich in den drei wochen kein geld
bekomme.

nun die eigentliche frage, kann ich zu meiner kv gehen ohne davor beim arbeitsamt gewesen zu sein, weil wenn ich in drei wochen ein neues arbeitsverhältnis anfange muss ich ja nicht dringend zum amt oder?

Verfasst: 01.03.2014, 12:49
von Czauderna
Hallo,
wenn Du zur Krankenkasse gehst oder anrufst, teilst du deinen neuen Arbeitgeber mit und damit ist alles geklärt - du musst auch für die drei Wochen dazwischen keinen Beitrag zahlen und bist trotzdem versichert.
Dies gilt allerdings nur, wenn du als Arbeitnehmer zuletzt pflichtversichert warst und es auch im neuen Job wieder bist.
Gruss
Czauderna