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Krankenkasse gibt keine Karte heraus

Verfasst: 26.02.2014, 17:20
von o0Julia0o
hallo, kann man der Krankenkasse irgendwie Druck machen, wenn sie die KK-Karte nicht herausrücken wollen?

sie behaupten, mein Bild sei zu schlecht. Ich habe es ihnen zugeschickt und auch hochgeladen. Irgendwie vermute ich, dass sie mich nicht haben wollen. Kann ich denen irgendwie Druck machen?

Mein Zahnartzt behandelt mich nur mit Karte, ist ganz schön blöd, wenn ich Zahnschmerzen habe.

danke im vorraus

Re: Krankenkasse gibt keine Karte heraus

Verfasst: 26.02.2014, 18:53
von GerneKrankenVersichert
o0Julia0o hat geschrieben:hallo, kann man der Krankenkasse irgendwie Druck machen, wenn sie die KK-Karte nicht herausrücken wollen?

sie behaupten, mein Bild sei zu schlecht. Ich habe es ihnen zugeschickt und auch hochgeladen. Irgendwie vermute ich, dass sie mich nicht haben wollen. Kann ich denen irgendwie Druck machen?
Wie wäre es einfach mit einem besseren Bild? Dann würdest du schnell merken, ob sie nur behaupten, dass dein Bild zu schlecht sei oder ob es tatsächlich an dem Bild liegt.
o0Julia0o hat geschrieben: Mein Zahnartzt behandelt mich nur mit Karte, ist ganz schön blöd, wenn ich Zahnschmerzen habe.

danke im vorraus
Dein Zahnarzt behandelt dich auch mit einem papierbasierten Versicherungsnachweis deiner Kasse.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat geschrieben: Was ist, wenn ein Patient an Stelle einer eGK einen papierbasierten Versicherungsnachweis seiner Krankenkasse vorlegt?

Es kann vorkommen, dass dem Versicherten bei Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung oder bei einem Wechsel der Krankenkasse nicht sofort mit Beginn der Leistungspflicht eine elektronische Gesundheitskarte zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall haben die Krankenkassen dem Versicherten einen übergangsweise papierbasierten Versicherungsnachweis zur Verfügung zu stellen.

Die erforderlichen Angaben sind von diesem Versicherungsnachweis manuell ins Praxisverwaltungssystem zu übernehmen (Ersatzverfahren). Für das Ausfüllen des Personalienfeldes bei der unmittelbar notwendigen Ausstellung von Vordrucken für die vertragszahnärztliche Versorgung können Daten von Unterlagen in der Patientenstammdatei oder von Angaben des Versicherten verwendet werden; dabei sind die Bezeichnung der Krankenkasse, der Name und das Geburtsdatum des Versicherten und auch die Krankenversichertennummer anzugeben.
http://www.kzbv.de/elektronische-gesund ... 92.de.html

Re: Krankenkasse gibt keine Karte heraus

Verfasst: 26.02.2014, 20:11
von o0Julia0o
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Wie wäre es einfach mit einem besseren Bild?
das Bild ist top(da bin ja schliesslich ich drauf ^^) - bzw. die Bilder, ich habe ja verschiedene schon denen gegeben.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Dein Zahnarzt behandelt dich auch mit einem papierbasierten Versicherungsnachweis deiner Kasse.
Nein, da habe ich schon angefragt. Das machen die nicht mehr, weil es dann Probleme mit deren PC-System und der Abrechnung gibt. Bei denen nur noch mit Karte. Und ein Zahnartzt hat ja das Recht sich seine Patienten auszusuchen.

Habe ich keine Chance, die Krankekasse zur Zusendung der Karte zu bewegen?

Verfasst: 26.02.2014, 20:27
von Czauderna
Hallo,
das ist aber sehr seltsam - du hast schon mehrere Bilder in der geforderten Grösse (z.B. Passbild) eingereicht und keines war gut genug ?.
Das habe ich in der Praxis noch nie gehabt. Klar, es kam schon vor, dass die Übermittlung per E-Mail nicht funktioniert hat oder das ein Bild nicht die geforderte Größe hatte, aber spätestens beim zweiten Mal hat es dannn geklappt. Wir haben auch die Bilder selbst gemacht (kostenlos).
Deine Vermutung kann nicht stimmen, denn die Abteilungen einer Krankenkasse, die sich mit der EgK. befassen haben nix mit Leistung und Beitrag zu tun. Mein Rat, hingehen und abklären und dir einen Ersatzbehandlungsausweis geben lassen. Die Ärzte haben bereiterklärt bis zum 31.03.2014 auch noch die alten Karten zu akzeptieren und natürlich auch die Ersatzbehandlungsausweise in Papierform.
Karte ohne Bild geht grundsätzlich nicht - es gibt zwar Ausnahmen aber zu denen wirst du nicht gehören (z.B. Kinder oder Pflegefälle).
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.02.2014, 21:23
von o0Julia0o
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
das ist aber sehr seltsam - du hast schon mehrere Bilder in der geforderten Grösse (z.B. Passbild) eingereicht und keines war gut genug ?.
also per Brief eines. Und dann per Internet-Upload schon mehrere(2x das gleiche & auch noch andere dann danach). Grösse war richtig immer. Wirkt auf mich wie Schikane. Können die das jetzt noch 1000 Mal von mir verlangen, den ein Bild zu schicken? Ich habe es zuletzt schon mit Zeuge getan. Reicht das nicht? Vielleicht wollten die auch einfach keine Behandlungen bezahlen - dann würde ihre Taktik ja Sinn machen. Aber für mich halt echt ärgerlich(weil auch schmerzhaft & Zukunftskängste habe ich auch.. es kann ja immer mal was ganz schlimmes passieren).
Czauderna hat geschrieben:Die Ärzte haben bereiterklärt bis zum 31.03.2014 auch noch die alten Karten zu akzeptieren und natürlich auch die Ersatzbehandlungsausweise in Papierform.
Mein Arzt hat das nicht erklärt. Er macht das nichtm ehr ohne Karte. Und eine alte Karte habe ich nicht mehr, die sollte ich vernichte. Jetzt stehe ich dumm da.

Ohne Druckmittel werden die eh nix tun.

Verfasst: 27.02.2014, 21:44
von Poet
@Julia: Bitte lese in dem von GerneKrankenVersichert gesendeten Link mal die Vereinbarung Seite 7-8:

http://www.kzbv.de/elektronische-gesund ... 92.de.html

...und nehme diese ggf. ausgedruckt mit zur Praxis. Du bist doch dort auch keine Unbekannte, das Nachreichen der Karte stellt doch kein Problem dar.

Nicht der einzelne Arzt muss sich erklären, es ist eine Erklärung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

Warum der Kartenversand trotz Einsenden und Uploads nicht klappt, da können wir alle hier nur mutmaßen.

Verfasst: 28.02.2014, 12:09
von o0Julia0o
ja super, 1 Grund mehr um ein Druckmittel zu finden:

"Kann im Falle der Notfallbehandlung eines in der Zahnarztpraxis bislang unbekannten
Versicherten keine gültige elektronische Gesundheitskarte vorgelegt
werden, ist die Abrechnung aufgrund der Angaben des Versicherten oder
der Angaben anderer Auskunftspersonen durchzuführen. Die elektronische
Gesundheitskarte ist innerhalb von 10 Tagen nachzureichen. Wird die elektronische
Gesundheitskarte nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, kann der
Vertragszahnarzt eine Privatvergütung verlangen."

sone Behandlung kann ich mir gewiss nicht leisten. Außerdem zahle ich ja jeden Monat in die Kasse ein. Dann würde ich ja doppelt bezahlen.
Poet hat geschrieben:Du bist doch dort auch keine Unbekannte, das Nachreichen der Karte stellt doch kein Problem dar.
Der Arzt weist mich ohne Karte ab:
Keine Karte = keine Behandlung!

Und die Zukunftssorgen, wenn ich mir mal was anderes hole, dass ich dann keine Behandlung erhalte - bei einem Unbekanntem Arzt.. die bleiben auch ohne diese Karte. Also eine Karte möchte ich auf jeden Fall wieder haben.
Poet hat geschrieben: Nicht der einzelne Arzt muss sich erklären, es ist eine Erklärung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

Warum der Kartenversand trotz Einsenden und Uploads nicht klappt, da können wir alle hier nur mutmaßen.
ich natürlich auch, beweisen kann ich nichts. Aber ich kann unter Zeuge das Bild hochladen, was ich jetzt getan habe. Nur allein fehlt mir ein Druckmittel. Und der Arzt behandelt Niemanden ohne Karte. Er hätte das schonmal gemacht & ist dann auf seinen Kosten sitzen geblieben, daher machen die das nicht mehr.

Verfasst: 28.02.2014, 14:42
von Poet
@Julia: Das mit den Zukunftsängsten verstehe ich nicht. Du wirst sicher eine Karte bekommen. Schreib doch die Kasse mal an, schildere Deine bisherigen Versuche, setze ein Frist zur Übersendung und fordere alternativ die Kostenübetnahme einer Privatrechnung.

Verfasst: 28.02.2014, 20:20
von o0Julia0o
Poet hat geschrieben:@Julia: Das mit den Zukunftsängsten verstehe ich nicht.
danke, gestern war die Zukunft von vorgestern. Angst nicht behandelt zu werden ist das.

Verfasst: 28.02.2014, 20:59
von Czauderna
Hallo,
davor brauchst Du nun wirklich keine Angst zu haben, denn für dieses Problem wird sich auch sicher eine Lösung finden, auch z.B. dadurch, dass die Kasse sich mit dem Arzt in Verbindung setzt und ihn informiert warum das mit der Karte nicht so richtig klappt. Außerdem ist der Arzt zur Behandlung verpflichtet und kann nicht einfach sagen dass ohne Karte nix geht.
Ohne Karte - solche Fälle kommen in der Praxis recht häufig vor, z.B. wenn eine Versicherung kurzfritig oder sogar rückwirkend hergestellt werden muss
und in dem Zeitraum bis zur Auslieferung der Karte eine Behandlung anfällt, da können die Ärzte auch nicht mit diesem Satz eine Behandlung verweigern und einen Ersatzbehandlungsausweis in Papierform ablehnen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 04.03.2014, 20:26
von o0Julia0o
Poet hat geschrieben:setze ein Frist zur Übersendung und fordere alternativ die Kostenübetnahme einer Privatrechnung.
wie meinst du das mit der Privatrechnung? "Alternativ fordere ich die Übernahme meiner Privatrechnugen von den Ärtzen, bis zur Zusendung der Karte." So?
Czauderna hat geschrieben:Außerdem ist der Arzt zur Behandlung verpflichtet und kann nicht einfach sagen dass ohne Karte nix geht.
das Gegenteil behauptet mein Arzt.

Verfasst: 04.03.2014, 20:33
von Czauderna
Hallo,
dein Arzt scheint etwas "beratungsresistent" zu sein - schlag ihm doch einmal vor, dass du dich bei der Kassenärztlichen Vereinigung erkundigst und dort seine Weigerung zur Kenntnis bringst - ich denke, das dürfte reichen. Was hast du die letzten zwei Tage bei deiner Kasse erreicht, immer noch keine Lösung in Sicht ?.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 04.03.2014, 20:57
von Poet
@Julia: ...ja,so ist das gemeint. Bitte noch eine Frist setzen: "Wenn ich bis... keine Karte erhalte, bitte ich um Erstattung der daraus resultierenden Privatrechnungen in voller Höhe."

Verfasst: 04.03.2014, 21:04
von o0Julia0o
nein, leider noch nichts gemacht. Ich hatte ja noch das Problem, wie Poet es genau meinte mit den Privatrechnungen. Aber jetzt weiss ich es ja. Und die Frist hatte ich nicht hier hingeschrieben, aber hätte es so gemacht. Danke für den Hinweis, Poet.

Und ich lasse mir dann eine Rechnung geben beim Arzt? Also lege ich auch keine Ersatzbescheinigung vor? Oder erst immer das probieren & wenn der Arzt es verweigert dann sagen, dass ich privat bezahle. Und dann die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen, ja?

Verfasst: 04.03.2014, 21:14
von Poet
...das mit der Privatrechnung ist zum Druck machen. Das machst Du erst wenn die Frist ergebnislos verstrichen ist. Wenn Du eine Ersatzbescheinigung hast, dann nimm sie mit zun Doc, er muss die akzeptieren.