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PbeaKK-Familienversicherung Ende - Wechsel in GKV möglich?

Verfasst: 24.02.2014, 18:19
von luzel
Hallo zusammen,
ich bin kürzlich 27 geworden und habe von der Postbeamtenkrankenkasse mitgeteilt bekommen, dass die Mitversicherung bei der Postbeamtenkrankenkasse (PbeaKK A) endet. Daher war ich bei PKV P vorstellig, wurde jedoch darauf verwiesen, dass ich mich nach einer GKV umsehen soll, da diese mich nun übernehmen müssten.

Das habe ich getan, stieß jedoch erneut auf verschlossene Türen: GKV G meinte, da ich zu Beginn des Studiums privat versichert gewesen sei, komme ich für den weiteren Verlauf des Studiums auch nicht mehr in die Gesetzliche. Daraufhin verwies ich auf das BSG-Urteil
weil die PBeaKK eben gerade weder private noch gesetzliche Krankenkasse ist. Die PBeaKK ist vielmehr eine Sozialeinrichtung der früheren Deutschen Bundespost in der Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die in ihrem Bestand geschlossen ist
auf welches auch hier in Rossis Beitrag (Mai 01, 2008 12:32) verwiesen wurde, wonach es sich bei der PbeaKK nach Urteil um keine PKV handelt und dementsprechend eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen bestehen würde. Der Herr der G meinte daraufhin der Fall sei anders gelagert, da hier die Klägerin nach Scheidung aus der Privaten ausgeschieden sei, ich hingegen jedoch die Befreiung zu Beginn des Studiums unterschrieben hätte.

Macht das denn tatsächlich einen Unterschied? Die Ehefrau hat sich, so wie ich das verstehe, ja auch von sich aus für die Private und gegen die Gesetzliche entschieden. Ich hingegen war ja nicht einmal je Privat versichert - musste jedoch die Befreiung für die PbeaKK unterzeichnen.

Ich höre nun entsprechend widersprüchliches, möchte jedoch gerne zur GKV wechseln. Besteht diese Möglichkeit nun tatsächlich? Die GKVs wirken bei Fragen bzgl. Wechsel aus der PbeaKK ziemlich überfordert, soweit ich bisher herumtelefoniert habe. Entsprechend wäre ich für Euren Rat dankbar.

Verfasst: 24.02.2014, 19:00
von GerneKrankenVersichert
Die Versicherungspflicht in der GKV besteht bei der aus der PostBeaKK ausgeschiedenen Ehefrau nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Diese Versicherungspflicht ist jedoch ausgeschlossen, wenn man sich von der Versicherungspflicht hat befreien lassen (§ 6 Abs. 3 SGB V). Da hilft nur die (zeitweise) Exmatrikulation.

Verfasst: 25.03.2014, 00:26
von Poet
@luzel: Einen Zwang die Befreiung auszusprechen gab und gibt es nicht.

Die GKVn sind deshalb mit solchen Fällen überfordert weil sie ganz selten vorkommen.