Rückwirkende Beendigung der Familienkrankenversicherung
Moderator: Czauderna
Rückwirkende Beendigung der Familienkrankenversicherung
Guten Tag an Alle, und Hilfe, Hilfe...
meinem Mann wurde die Familienversicherung für die letzten 2 Jahre rückwirkend beendet. Damit verbunden die entsprechenden Rückzahlungen über den gesammten Zeitraum um die Versicherungslücken zu schliessen (Panik!). Eine konkrete Zahlenangabe gibt es nicht, aber ich habe da so eine Ahnung...
Begründung: Bei einer jetzigen Auswertung wurde die Überschreitung der Einkommensgrenze festgestellt, und das JobCenter um eine rückwirkende Ummeldung von Familien- in Pflichtversicherung gebeten (geht sowas?)
Die Einstufung der Familienversicherung (bei mir mitversichert) bestand schon vor der Entwicklungsphase zur Selbständigkeit (Gewerbe).
Vom JC erhielt er Einstiegsgeld / Grundsicherung, die Familienversicherung wurde vom JC übernommen und auch bei regelmässigen Kontrollen von keiner Seite beanstandet.
Seit Anfang des Jahres ist er nun nicht mehr beim JC und hatte schon Mitte
Dezember bei der KV wegen einer eigenen Mitgliedschaft angefragt.
Am letzten Wochenende wurde die Anfrage mit drei Schreiben beantwortet. Wie bereits erwähnt: Beendigung der Famiienversicherung, die Rückzahlungsforderung (noch zu prüfende Leistungsrückzahlungen über diesen besagten Zeitraum), sowie die sofortige Rückgabe der Vers. Karte und dem Ende der Leistungsansprüche.
Wieso Einkommensgrenze überschritten?
Würden wir über ein ausreichendes Einkommen verfügen, hätte er ja keine Unterstützung bei JC benötigt, und auch nicht erhalten.
Wieso ist er nicht rechtzeitig informiert worden?
Er hätte dann rechtzeitig reagieren könne.
Nachträglich solche Summen aufzubringen ist der totale Ruin!
Ich konnte mein Anliegen leider nicht kürze fassen, sorry.
Vielleicht hat jemand eine Idee.
Besten Dank schon mal...
Louna
meinem Mann wurde die Familienversicherung für die letzten 2 Jahre rückwirkend beendet. Damit verbunden die entsprechenden Rückzahlungen über den gesammten Zeitraum um die Versicherungslücken zu schliessen (Panik!). Eine konkrete Zahlenangabe gibt es nicht, aber ich habe da so eine Ahnung...
Begründung: Bei einer jetzigen Auswertung wurde die Überschreitung der Einkommensgrenze festgestellt, und das JobCenter um eine rückwirkende Ummeldung von Familien- in Pflichtversicherung gebeten (geht sowas?)
Die Einstufung der Familienversicherung (bei mir mitversichert) bestand schon vor der Entwicklungsphase zur Selbständigkeit (Gewerbe).
Vom JC erhielt er Einstiegsgeld / Grundsicherung, die Familienversicherung wurde vom JC übernommen und auch bei regelmässigen Kontrollen von keiner Seite beanstandet.
Seit Anfang des Jahres ist er nun nicht mehr beim JC und hatte schon Mitte
Dezember bei der KV wegen einer eigenen Mitgliedschaft angefragt.
Am letzten Wochenende wurde die Anfrage mit drei Schreiben beantwortet. Wie bereits erwähnt: Beendigung der Famiienversicherung, die Rückzahlungsforderung (noch zu prüfende Leistungsrückzahlungen über diesen besagten Zeitraum), sowie die sofortige Rückgabe der Vers. Karte und dem Ende der Leistungsansprüche.
Wieso Einkommensgrenze überschritten?
Würden wir über ein ausreichendes Einkommen verfügen, hätte er ja keine Unterstützung bei JC benötigt, und auch nicht erhalten.
Wieso ist er nicht rechtzeitig informiert worden?
Er hätte dann rechtzeitig reagieren könne.
Nachträglich solche Summen aufzubringen ist der totale Ruin!
Ich konnte mein Anliegen leider nicht kürze fassen, sorry.
Vielleicht hat jemand eine Idee.
Besten Dank schon mal...
Louna
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Hallo,
vielen Dank für schnelle die Antwort.
Während der letzten Jahre haben wir regelmässig Formulare von der KV
erhalten, in denen der finanz. Status abgefragt wurde.
Wir haben dort unser Gesamteinkommem angegeben und auch die Steuererklärung (2011/2012) an die Kasse geschickt.
Ebeso halbjährlich auch an das JobCenter.
Also die Krankenkasse war von Anfang an und über den gesammten Zeitraum über Existenzgründung und alle Einkünfte informiert.
Von einer vorübergehenden Einstufung in die Familienversicherung war nie die Rede.
Beste Grüsse Louna
vielen Dank für schnelle die Antwort.
Während der letzten Jahre haben wir regelmässig Formulare von der KV
erhalten, in denen der finanz. Status abgefragt wurde.
Wir haben dort unser Gesamteinkommem angegeben und auch die Steuererklärung (2011/2012) an die Kasse geschickt.
Ebeso halbjährlich auch an das JobCenter.
Also die Krankenkasse war von Anfang an und über den gesammten Zeitraum über Existenzgründung und alle Einkünfte informiert.
Von einer vorübergehenden Einstufung in die Familienversicherung war nie die Rede.
Beste Grüsse Louna
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Re: Rückwirkende Beendigung der Familienkrankenversicherung
Hallo Louna,
Die jeweiligen ESTB habt Ihr auch zeitnah Eurer KK vorgelegt?????
08.2012 wann vorgelegt
07.2013 wann vorgelegt
ich frage,um fehlende Mitwirkung von Eurer Seite auszuschließen.
Gruß Bully
Die jeweiligen ESTB habt Ihr auch zeitnah Eurer KK vorgelegt?????
08.2012 wann vorgelegt
07.2013 wann vorgelegt
ich frage,um fehlende Mitwirkung von Eurer Seite auszuschließen.
Gruß Bully
Zuletzt geändert von Bully am 24.02.2014, 15:17, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Bully,
ja, haben wir.
Die letzten Male: April + August 2012
Nov. 2013 + Dezember 2013
Mein Mann wird bei der Steuer als Kleinunternehmer (Einzelunternehmer) geführt.
Was er als Jahresumsatz anführt, erscheint bei der Steuerfestsetzung
als !Gesamtbetrag der Einkünfte!
Ich verstehe nicht, wieso der Umsatz als Einkünfte ausgewiesen ist.
Es ist ja nicht der Betrag, der tatsächlich übrig bleibt.
Auch wenn uns evtl. eine dramatische Nachzahlung blüht,
bezogen auf die KV und deren Beitragsberechnung ist der Betrag irgendwie nicht realistisch, finde ich.
Beste Grüsse
ja, haben wir.
Die letzten Male: April + August 2012
Nov. 2013 + Dezember 2013
Mein Mann wird bei der Steuer als Kleinunternehmer (Einzelunternehmer) geführt.
Was er als Jahresumsatz anführt, erscheint bei der Steuerfestsetzung
als !Gesamtbetrag der Einkünfte!
Ich verstehe nicht, wieso der Umsatz als Einkünfte ausgewiesen ist.
Es ist ja nicht der Betrag, der tatsächlich übrig bleibt.
Auch wenn uns evtl. eine dramatische Nachzahlung blüht,
bezogen auf die KV und deren Beitragsberechnung ist der Betrag irgendwie nicht realistisch, finde ich.
Beste Grüsse
Die letzten Male: April + August 2012
Nov. 2013 + Dezember 2013
Hallo Bully,
April 2012 wurde wie bei unserer KK üblich, der Anspruch auf beitragsfreie Familienvers. geprüft (incl. Angaben über Einkünfte,etc.).
August 2012 ging der 1. Steuerbescheid an die KK.
Nov. 2013 der 2. Steuerbescheid.
Mein Mann ist als Markthändler tätig.
Beste Grüsse
Nov. 2013 + Dezember 2013
Hallo Bully,
April 2012 wurde wie bei unserer KK üblich, der Anspruch auf beitragsfreie Familienvers. geprüft (incl. Angaben über Einkünfte,etc.).
August 2012 ging der 1. Steuerbescheid an die KK.
Nov. 2013 der 2. Steuerbescheid.
Mein Mann ist als Markthändler tätig.
Beste Grüsse
Louna hat geschrieben:Steuerbescheid für 2011 vom August 2012 wurde im August 2012 vorgelegt
Steuerbescheid 2012 vom Juli 2013 wurde November 2013 vorgelegt
Hallo Louna,
das ist doch schon mal was
Du schreibst, Dein Mann war im Dez. bei der KK bezüglich der Mitgliedschaft
ist da schon ein Beitragsbescheid gekommen ???
oder wurde schon ein verminderter Beitragssatz zugrunde gelegt
hast Du auch noch ein Einkommen,
oder lebt Ihr nur von den Einkünften Deines Mannes
Gruß Bully
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Die Familienversicherung kann m. E. frühestens zum 31.07.13 beendet werden.
https://sozialversicherung-kompetent.de ... staendigen
Und in der Zeit, in der noch Grundsicherung bezogen wurde, müsste das Jobcenter die Beiträge übernehmen, selbst wenn die Leistung zurückgefordert wurde.
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Und in der Zeit, in der noch Grundsicherung bezogen wurde, müsste das Jobcenter die Beiträge übernehmen, selbst wenn die Leistung zurückgefordert wurde.