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Wechsel von PKV -> zu GKV

Verfasst: 23.02.2014, 12:36
von alex2003a
Hallo Zusammen,

bin Selbständiger und in der PKV versichert. Überlege in die GKV wechseln.
Meine Frau ist berufstätig und in GKV versichert.

1. Wenn ich meine Einkommen als Selbständiger unter BBG reduziere, kann ich dann in GKV wechseln? Wenn ja, welche Nachweise werden verlangt? (z.Bsp. nach Erhalt Steuerbescheid von letztes Jahr kann man sofort wechseln?)

2. Wenn ich meine selbständige Tätigkeit beende, kann ich sofort (schon ab nächste Monat) zu GKV wechseln? Z. Bsp. auf Familienversicherung?

Gibt es hier bestimmte Voraussetzungen die ich erfüllen muss, wie einen Mindestverdienst oder ähnliches?

Re: Wechsel von PKV -> zu GKV

Verfasst: 23.02.2014, 13:32
von Czauderna
alex2003a hat geschrieben:Hallo Zusammen,

bin Selbständiger und in der PKV versichert. Überlege in die GKV wechseln.
Meine Frau ist berufstätig und in GKV versichert.

1. Wenn ich meine Einkommen als Selbständiger unter BBG reduziere, kann ich dann in GKV wechseln? Wenn ja, welche Nachweise werden verlangt? (z.Bsp. nach Erhalt Steuerbescheid von letztes Jahr kann man sofort wechseln?)
nein, das geht nicht
2. Wenn ich meine selbständige Tätigkeit beende, kann ich sofort (schon ab nächste Monat) zu GKV wechseln? Z. Bsp. auf Familienversicherung?
ja, vom Grundsatz her ist das möglich, allerdings muss es auch "sauber" sein, also nur die selbständige Tätigkeit kurzzeitig unterbrechen um über die Familienversicherung in die GKV zu kommen, ich denke, da wird sich so manche Kasse auf die Hinterbeine stellen, ob mit Erfolg, kommt auf die Konstellation an.

Gibt es hier bestimmte Voraussetzungen die ich erfüllen muss, wie einen Mindestverdienst oder ähnliches?
Für die Familienversicherung gilt - keine hauptberufliche Selbständigkeit und kein Einkommen über 385,00 € mtl.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 23.02.2014, 15:02
von derKVProfi
Korrektur Czauderna: Seit 2014 gilt 395 Euro

und zusätzlich gilt 450 Euro bei geringfügig Beschäftigten!

Verfasst: 23.02.2014, 18:10
von Czauderna
derKVProfi hat geschrieben:Korrektur Czauderna: Seit 2014 gilt 395 Euro

und zusätzlich gilt 450 Euro bei geringfügig Beschäftigten!
Hallo,

danke für den Hinweis - war ein Tippfehler !! ja, und die 450,00 € habe ich schlichtweg vergessen, das Alter (grins).
Gruss
Czauderna