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persönliches Beratungsangebot – massiv unter Druck gesetzt

Verfasst: 20.02.2014, 17:48
von Pseudonym
Erst einmal ein Hallo an die Forumleser.

Vorab möchte ich mich für den langen Text entschuldigen. Er rührt zum Teil daher, dass ich immer noch nicht fassen kann was gestern geschehen ist und das ich hier seit Stunden lese, bereits viele Antworten gefunden habe, zu denen sich mir jedoch Nachfragen ergeben.

Ich habe von meiner KK (nicht die AOK) ein pers. Beratungsangebot erhalten, da ich seit einiger Zeit au erkrankt bin und KG beziehe.

Mit Ihnen gemeinsam möchten wir herausfinden, welche Maßnahmen der Reha helfen können Ihre Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und Ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Dabei möchten wir natürlich Ihre pers. Vorstellungen berücksichtigen.


Dieses Beratungsgespräch nahm ich gern wahr, da ich Mitte März endlich einen Termin für ein Vorgespräch für eine Tagesklinik habe, (hatte vergessen zu erwähnen dass ich psychisch erkrankt bin) und ich mir bei der Gelegenheit Gewissheit über eine Kostenübernahme verschaffen wollte.

Kosten war gar kein Thema mehr, so überrumpelt wurde ich.

Auf dem Tisch des Gesundheitsberaters lag bereits ein vollständig ausgefüllter 7seitiger Antrag auf Leistungen zur Teilhabe incl. bereits ausgefüllter 3seitiger Anlage!

Nach einer kurzen Begrüßung meinte er, er wolle mit mir den Antrag für eine stationäre Reha durchgehen und fragte nur noch nach meinem Familienstand, Geburtsort und ob ich noch andere Gesundheitsstörungen wie Bluthochdruck oder Zucker und noch ein paar andere hätte.

Ich antwortete völlig perplex dass ich Hypotonie habe, nach der Nachfrage ob ich Medikamente dagegen nähme, (nehme nur die mir vom Psychiater verordneten Psychopharmaka) war das nicht relevant, da stünde nur Hochdruck; kreuzte er ledig und nein an.

Ich fand meine Sprache wieder und sagte, dass ich Krankenhäuser noch am OP Tag auf eigene Verantwortung verlasse, da ich, wenn ich nachts allein oder in Anwesenheit Unbekannter in fremder Umgebung bin, Panikattacken bekomme.

Daraufhin hat er das Kreuz von stationär mehrmals durchgestrichen und es bei ganztägig ambulant gesetzt.

Er schrieb dann noch auf der 6te Seite unter dem von ihm bereits angegebenen Ort (Datum war nicht eingetragen) ambulante Reha: Dr. Becker Klinik Juliane in Wuppertal (das sind 50Km) und ich sollte darüber unterschreiben.

Als ich fragte wie ich denn da hin kommen sollte, meinte er die hätten vielleicht einen Fahrdienst und holen mich ab. Meine Nachfrage ob er mir das garantieren könne verneinte er.

Ich befinde mich bereits in Psychotherapie, diese ist jedoch noch in der Anfangsphase weil ich auch darauf warten musste, es zeichnen sich aber bereits Erfolge ab! Ich will gesund werden und auch noch weitere Maßnahmen wie besagte Tageklinik sind Angriff genommen. Dieses in die Wege zu leiten hat über 3 Monate gedauert, da die Plätze rar, die Wartelisten mit 6 x so viel Patienten auf WV sind und ich auch jetzt noch 4 Wochen auf ein Vorgespräch warten muss, darauf aber in max. 4-6 Wochen einen Platz haben soll.

Ich gab zu bedenken, dass ich diese allmähliche Stabilisierung nicht durch einschneidende Veränderungen gefährden möchte und lieber meine bewilligte Einzeltherapie sowie ggfls. eine Tagesklinik vor Ort.

Der GB erwiderte, dass er gar keine Wahl habe, der MDK hat vor 14 Tg. attestiert (dort bin ich pers. zum 4ten Mal gewesen), das eine erhebliche Gefährdung der EF vorliegt und ein Rehaverfahren in psychosomatischer Klinik empfohlen. Er muss das jetzt machen, ich sei schließlich bereits über ein halbes Jahr erkrankt es gäbe keine Alternative, ansonsten sei mein KG gefährdet!

Ich bat darum, den RehaAntrag mitzunehmen da ich keine Brille dabei hatte und mir gerne in Ruhe durchlesen wollte was mir da zur Unterschrift vorgelegt wurde.

Der GB gab mir 3 Tage Zeit, dann solle ich die Unterlagen zurückbringen oder ihm zuschicken, und die letzte Seite nicht ausfüllen, das sei von der Kasse zu machen.

Ich versuche es kurz zu machen und zähle noch ein paar falsche Angaben auf, welche der GB der KK im Vorfeld für mich getätigt hat auf den ersten 6 Seiten sowie der Anlage da ich ja versichern soll, dass ich sämtliche Angaben wahrheitsgemäß gemacht habe.

Seite 1 vor Punkt 1, steht ob man schriftlich aufgefordert wurde den Antrag zu stellen (das schriftlich ist fettgedruckt) und von wem und das Aufforderungsschreiben sei in Kopie beizufügen.
Hier wurde Ja, die Krankenkasse angekreuzt.

Ich bin keinesfalls schriftlich aufgefordert worden, habe diesen Antrag das erste Mal gesehen als ich das Beratungsgespräch wahr nahm bei dem man meine pers. Vorstellungen berücksichtigen wollte.
Das einzige Schreiben ist dieses Beratungsangebot, welches auch keinen Hinweis auf nachteilige KG Auswirkungen hatte wie bei den 4 Einladungen zum MDK im Kontext zu lesen, sondern nur eine Bitte sich tel. in Verbindung zu setzen wenn man den Termin nicht wahrnehmen kann.

Seite 2 Punkt 5 (Arbeit vor aktueller AU) hier wurde ohne Wechselschicht angekreuzt, ich war aber im Schichtdienst. Ein Hellseher der GB der KK.

Anlage Punkt 3 (Arbeitsplatzbeschreibung) - Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb wurden ca. 270 angegeben, es sind aber jetzt noch 1900 von ehemals fast 3000.
- Arbeitshaltung wurde ständig sitzend und zeitweise stehend und zeitweise gehend angekreuzt. Tatsächlich bin ich aber mittels Headset am Arbeitsplatz PC „angebunden“ gewesen und arbeitete ausschließlich im Sitzen. – Arbeitszeit: hier sind 38,5 Std. / Woche angegeben, weiß nicht wo der GB das her hat, in meinem Arbeitsvertrag stehen 42,5 Std./Wo und dabei blieb es nicht.


Entschuldigung für den Aufwand des Lesens, was mir widerfahren ist, belastet mich so sehr, dass ich es nicht kurz und sachlich darstellen kann.

Ich möchte natürlich gesund werden
, jedoch verspreche ich mir von der Wahrnehmung meiner Einzeltherapie sowie Tagesklinik (wenn ich diese bis dahin noch brauche) mehr als wenn man mich aus meinem Umfeld und vor allem von meinem Lebensgefährten der mir die größte Stütze ist rausreißt und wohlmöglich weil man Fahrkosten nicht zahlen will und gerade nix ortsnahes hat, stationär in die Klinik einweist. Da habe ich Angst vor und das möchte ich nicht, wo ich gerade auf einem so schönen Weg bin und es läuft.


Zumal auch mein behandelnder Psychiater in dem vor der 4ten Begutachtung angeforderten Bericht an den MDK keine drohende Erwerbsminderung angegeben hat.
Und der 4 Wochen alte Bericht des Psychotherapeuten (ebenfalls dem MDK vorliegend) besagt, das von einer allmählichen Stabilisierung ausgegangen werden kann, eine ausreichende Stabilisierung nicht vor April zu erwarten ist.

NUN ZU MEINEN ZAHLREICHEN FRAGEN

1)Sollte man im Antrag ob man schriftl. aufgefordert wurde, das Ja durchstreichen und Nein ankreuzen?
2)Soll alles korrigiert werden? Schließlich bestätige ich mit der Unterschrift die wahrheitsgemäße Angabe?
3)Soll ich mir ein neues Antragsformular nebst Anlage ausdrucken und selbst ausfüllen?
4)Soll ich bei der KK einen neuen unausgefüllten Antrag anfordern und abwarten ob eine 3tägige Rückgabefrist schriftl. fixiert wird?
4a)Falls ja, wie sähe der Widerspruch aus?
Widerspruch zur Fristsetzung. Begründung: Frist ist zu kurzfristig. Schaffen Sie Abhilfe durch eine angemessene 10 Wochen Frist.
4b)…kann die Kasse eine Frist von…, handelt es sich hierbei um Ermessensspielraum, ist es eine Kann-Leistung oder eine starre Frist?
5)Ist es Möglich beim DRV nach seinen Vertragshäusern anzufragen und mir für meine medizinischen Belange selbst ein Haus auszusuchen? (Die angeblich meinen Vorstellungen entsprechende Klinik heißt übrigens Dr. Becker Klinik Juliana, soviel dazu)
6)Ist es ratsam erst mal einfach abzuwarten bis tatsächlich eine schriftl. Aufforderung kommt?
6a)Ist dann zu erwarten, dass ich keine Klinik mehr angeben darf (was ich ja eh nicht konnte und die wohl zudem vom DRV bestimmt wird. Und auch den Antrag nicht mehr ohne Zustimmung der KK zurücknehmen kann; selbst dann nicht wenn ich so viel Zeit schinde dass die Therapie erfolgreich abgeschlossen wird oder ich einen Tagesklinikplatz habe?
7)Habe ich durch die Annahme des Beratungsangebotstermins bereits einen Fehler gemacht? Also wenn die KK nicht auf dem „kleinen Dienstweg“ eine Antragstellung erzwingen (fühlte mich wirklich genötigt) kann, dass die KK dieses als Anhörung umdeutet für einen beschwerenden Verwaltungsakt?
8)Ist es möglich den Psychologen auch unter Punkt 8 (behandelnde Ärzte) zu benennen, in der Hoffnung die DRV holt sich Auskunft, welche dann mit Sicherheit lautet, dass ein stationärer Aufenthalt seine Arbeit behindert?
8a)Kann man auch direkt einen Bericht des Psychiaters beilegen, dass aufgrund von Panikattacken eine ambulante Therapie angezeigt ist?
9)Habe ich überhaupt eine Chance eine Tagesklinik bewilligt zu bekommen? Oder ist davon auszugehen dass die KK die Kosten weiterer Behandlung durch die DRV tragen lassen möchte?

Zu guter Letzt noch ein paar leistungsrechtliche Fragen, da ich im momentanen Ausnahmezustand Scheu habe dieses mit dem lieben GB der KK zu klären, welcher es auch nicht für nötig befunden hat mich über Übergangsgeld etc. zu informieren.

10)Hätte ich eine Zuzahlung/Eigenanteil bei einer stationären Reha zu leisten?
11)Beträgt das Übergangsgeld 68% vom Krankengeld, oder bezieht es sich auf dieselbe Berechnungsgrundlage wie das Krankengeld? Habe noch ein Beispiel aus den Forenbeiträgen vor Augen in dem ging es um ca. 5,20 täglich und 150 EUR im Monat. Die Erklärung habe ich so verstanden, dass nicht im Hundert sonder tatsächlich vom Hundert gerechnet wird. Das hieße für mich aufstockende Sozialhilfe/Wohngeld, da ich bei ambulanter Reha gerade mal das Mittagessen einsparen würde.


BITTE HELFT MIR, bin gerade sehr verunsichert und auch verzweifelt. BITTE

Ein großes Dankeschön schon fürs Lesen

Verfasst: 20.02.2014, 20:06
von Carola
Ich mach es mal kurz.
Die KK kann dich schriftlich dazu auffordern innerhalb einer
10 Wochenfrist einen Reha-Antrag zu stellen.
Wie du siehst...hast nichts schriftlich, ausser einer Urkundenfälschung
seitens der KK.
Und weiter..Nichts Telefonisch..Mündlich..lass dir alle Lügen schriftlich geben, du wirst sehen..sieht auf einmal alles anders aus.
Alles mündliche/Telefonische ist Schall und Rauch, wie ein Staubsaugerverkäufer, nur das selbst die manchmal mehr Gewissen haben.
Also warte auf die schriftliche Aufforderung, mit Rechstbelehrung, erst dann
kannst du selber innerhalb der Frist von 10 Wochen den Antrag zusammen mit dein Arzt ausfüllen.
lg

Verfasst: 21.02.2014, 01:09
von roemer70
@ Pseudonym:
Ich persönlich würde Variante 3 oder 4 wählen.
Ein Antrag auf Reha bedeutet auch nicht automatisch Bewilligung. Wenn aus medizinischer Sicht Bedenken gegen den derzeitigen Antritt sprechen, wird das die DRV nicht außen vor lassen.

@ Carola:
Carola hat geschrieben:Wie du siehst...hast nichts schriftlich, ausser einer Urkundenfälschung
seitens der KK.
§267 Abs. 1 StGB hat geschrieben:Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Du deutest einen unzutreffend vorausgefüllten Antrag als Urkundenfälschung? Ziemlich dünnes Eis. Ich würde Dir empfehlen, mit solchen Äußerungen vorsichtig zu sein.

Verfasst: 21.02.2014, 09:14
von Krankenkassenfee
Hallo,

zunächst einmal bin ich mal wieder erstaunt, was Mitbewerber so alles praktizieren. Ich hätte von "meinen Fällen" gar nicht alle Informationen um einen Antrag für die Deutsche Rentenversicherung auszufüllen.

Was ich an Deiner Stelle machen würde? Schwer zu sagen. Aber warum schilderst Du nicht in einem Brief an die Reha-Abteilung kurz, wie es zur Ausfüllung des Rentenantrages kam (rein sachlich), gibst kurz die Punkte an, die Du richtig zu stellen hast. Ebenfalls erwähnst Du, dass eine tagesklinische Behandlung geplant ist, und dass Du bittest, dass diese abgewartet wird. Ebenso erwähnst Du, dass der MDK vor 4 Wochen festgestellt hat, dass bei Dir die Voraussetzungen nach § 51 nicht vorliegen. Und Du bittest um Bestätigung über den Eingang des Schreibens und um Rückantwort. Und der Kasse sagst Du von dem Brief nix.

Und aus Erfahrung kann ich Dir sagen, dass nicht jeder Antrag bewilligt wird. Und dass es auf die Bewilligung der Tagesklinik Auswirkungen hat -kann ich mir nicht vorstellen. Das ist keine Antrags- oder Ermessensleistung.

Gute Besserung und etwas Gelassenheit wünsch ich Dir. Lass Dich nicht verunsichern,
Fee

Verfasst: 21.02.2014, 12:06
von GerneKrankenVersichert
Zunächst mal die rechtlichen Rahmenbedingungen:

Die Kasse sagt, es gäbe ein Gutachten, dass deine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Dieses Gutachten müsste auch deinem behandelnden Arzt vorliegen. Wenn dieses Gutachten vorliegt, KANN die Kasse dich dazu auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Sie muss nicht.
§ 51 SGB V
(1) Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben.
Die Kasse muss immer noch den Einzelfall beurteilen, mir stellt sich jetzt die Frage, ob die geplante tagesklinische Behandlung dem MDK bekannt war und als nicht ausreichend angesehen wurde oder eben nicht bekannt war und deshalb nicht in die Beurteilung einbezogen werden konnte. Um genau solche Fragen zu klären, finde ich ein Beratungsgespräch eine gute Gelegenheit, allerdings soll der Versicherte dort nicht wie von dir geschildert überfahren werden, sondern darüber informiert werden, wie was wer warum meint. Verwaltungstechnisch ist das die sogenannte Anhörung nach § 24 SGB X:
(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
Wenn ich z. B. dieses Gespräch führe und der Versicherte sagt: Oh prima, einen Rehaantrag wolle ich sowieso schon stellen, brauche ich die förmliche Aufforderung nicht, sondern fülle mit ihm zusammen den Reha-Antrag aus.

Sagt der Versicherte, das möchte ich zuerst mit meinem Arzt besprechen, mache ich mit ihm aus, dass einer von uns beiden sich zu einem bestimmten Termin wieder meldet, um alles weitere zu besprechen. Je nachdem, was sich dann ergibt, folgt das weitere Vorgehen.

Sagt der Versicherte, ihr wollt ja eh nur Geld sparen und mich an die Rentenversicherung abschieben und kommt dann noch dazu, dass es so aussieht, als habe der Versicherte mit "seinen" 78 Wochen Krankengeld und 2 Jahren Arbeitslosengeld bis zur abschlagsfreien Rente kalkuliert, drücke ich ihm das Schreiben mit der Aufforderung zur Reha-Antragsstellung in die Hand.

Und kommen neue Gesichtspunkte zum Tragen wie z. B. eine bereits eingeleitete und in Kürze stattfindende tagesklinische Behandlung, gebe ich diese Info an den MDK mit der Frage, ob dieser neue Gesichtspunkt etwas an der Einschätzung ändert.

Wenn - so wie hier geschildert - stattdessen nur stur auf der Antragstellung bestanden wird, würde ich als Versicherter genauso stur auf dem vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren bestehen.

Das heißt:

Zunächst Anhörung (ist mit dem Gespräch geschehen), darauf würde ich reagieren, indem ich schriftlich schildere, welche Maßnahmen in der nächsten Zukunft vorgesehen sind, die Kasse bitten, diese Gesichtspunkte bei ihrer Entscheidung, ob sie mich zur Rehaantragsstellung auffordert zu beachten sowie den § 39 SGB I (Ermessensleistungen) zu berücksichtigen. Sollte die Kasse zu dem Ergebnis gelangen, dass sie zur Rehaantragstellung auffordert, soll sie dies bitte mit genauer Fristsetzung schriftlich tun.

Wenn du weniger stur bist, kannst du auch den Antrag stellen und der Rentenversicherung mitteilen, dass zunächst eine tagesklinische Behandlung geplant ist. Ich gehe ganz stark davon aus, dass der Antrag dann abgelehnt wird - es sei denn, im Gutachten des MDK steht, dass diese Behandlung nicht geeignet sei. Was der MDK zu der tagesklinischen Behandlung meint, ist für mich die eigentliche Frage, die es zu klären gilt.

Verfasst: 21.02.2014, 15:44
von Krankenkassenfee
Hallo,

der § 51 schränkt die Rechte des Versicherten sehr ein. Und die Aufforderung ist eine Ermessensentscheidung. OHNE persönliche Begutachtung beim MDK und Feststellung eben dieses §51 steht eine Aufforderung danach auf sehr wackeligen Füßen, sofern das ein Sozialgericht mal tiefer prüft.

Deine Kasse scheint ja die Zügel ordentlich anzuziehen. Insofern ist ein "reden" mit denen oder ein "wehren" mit Risiken behaftet. Sie können Dir leider weitere Steine in den Weg legen. Insofern ist taktisches Handeln - und sachlich bleiben - die erfolgreichere Variante. Man kann Die ja nicht verbieten mit dem Rentenversicherungsträger Kontakt aufzunehmen.

LG, Fee

Verfasst: 24.02.2014, 23:40
von Pseudonym
Vielen Dank denjenigen die sich die Mühe gemacht haben auf meinen Beitrag einzugehen.

@roemer70

Was heißt denn aus medizinischer Sicht…. Unterlagen die mir bekannt sind ist das Gutachten des MDK, Bericht vom Psychiater sowie vom Psychologen. Die beiden letztgenannteren haben keine Empfehlungen bzgl. Behandlung.
Wird dann der Empfehlung des MDK psychosomatische Klinik „stattgegeben“ oder werden weitere Informationen vor Entscheidung eingeholt?


@Krankenkassenfee


Leider hat der MDK die Voraussetzungen des §51 festgestellt. Mein Psychiater hatte in seinem Bericht an den MDK keine drohende Erwerbsminderung vermerkt.

Deine Idee mit dem Begleitschreiben zum Reha-Antrag gefällt mir gut. (rein sachlich fällt mir schwer) Ein extra Dankeschön für diese gute Idee. Aber was ist mit der letzten Seite die noch von der KK ausgefüllt werden muss. Und mit dem AUD Beleg (weiß zwar nicht was das ist, aber gelesen dass er dazu muss)

Was heißt keine Antrags- oder Ermessensleistung. Wenn nach dem Vorgespräch die Tagesklinik mich nimmt, muß die Kasse zahlen?


@GerneKrankenVesichert

Leider habe ich die Zusage zu dem Vorgespräch (TK) erst nach dem letzten Termin beim MDK erhalten, demzufolge steht aber auch nix drin was dagegen sprechen würde.

Genau das habe ICH ja bei der Beratung klären wollen. Dass das nun eine Anhörung war haut mich vom Stuhl, gehört wurde ich zwar, der GB war ja nicht taub, nur warum wurde ich überhaupt gehört, ich hätte auch sagen können nächste Woche wird mir ein Raucherbein abgenommen. Seine Feststellung WAR bereits getroffen, er muss das machen er hat keine Wahl; der Antrag lag da wie gesagt ausgefüllt.

Glaubst Du wirklich ein Brief an die Kasse macht da noch Sinn, ich hatte wirklich das Gefühl er hat genau solche Quoten zur Kosteneinsparung zu erfüllen wie ich in meinem Job Quoten zu Up- u. Cross Selling (obwohl ich im reinen Inbound eingesetzt wurde) Das optimiert den Gewinn halt doppelt, man spart Kosten für den Outbounder.

Daher denke ich was der MDK zur TK sagt ist diesem GB egal.

Ist das eigentlich auch eine psychosomatische Klinik?

Meine ganz große Angst ist, ich stelle den Antrag und der wird weder abgelehnt noch für ambulante Reha bewilligt. Also mir wird eine stationäre Reha bewilligt.

Kann das auch passieren das wenn ich ambulant beantrage, dass stationär bei rauskommt? Oder geht da nur bewilligt wie beantragt oder abgelehnt?


Ich habe das Gefühl ich habe schon mit der Wahrnehmung des Beratungstermins was falsch gemacht wenn ich lese der § 24 SGB X ist bereits erfüllt.
Tut mir leid, das sagen zu müssen, aber irgendwie hat es den Anschein als hätte er seine Quote auf dem kleinen Dienstweg zu erfüllen versucht, wenns nicht klappt muss halt noch die schriftl. Aufforderung nachgeschoben werden, dafür brauchte er das ja eh, also nix mit Makulatur. Bitte nicht böse sein, vielleicht hatte ich auch nur zu hohe Erwartungen.

Bislang habe ich mich noch in Schweigen gehüllt, nach dem Motto wer nicht arbeitet kann auch keine Fehler machen.

Oder kann es für mich nachteilig sein, wenn jetzt wirklich diese schriftliche Aufforderung kommt. Das Kreuz war da ja schließlich schon.



Vielleicht kann ja bitte noch wer antworten

.
Die Beantwortung von 5) ist mir noch wichtig. Oder macht es eh keinen Sinn einen Wunsch anzugeben, ganz nach dem Motto Papier ist geduldig und Dispositionsrecht liegt eh beim Rententräger.

Auch 6) ist auf der Strecke geblieben

Und auf 8) und 9) konnte auch noch niemand eingehen.

Kann mir Jemand eine Formel zur Berechnung des Übergangsgeldes oder ein Rechenbeispiel nennen?

Habe ich eine Zuzahlung zu leisten wie sonst die ersten 28 Tage in einer Klinik?

Verfasst: 25.02.2014, 00:24
von roemer70
Pseudonym hat geschrieben: @roemer70

Was heißt denn aus medizinischer Sicht….
Wenn aus dem Rehaantrag bzw. begleitenden Unterlagen hervorgeht, dass ein Mediziner einen Rehaantritt aus aufzuführenden Gründen (zum jetzigen Zeitpunkt) kontraindiziert sieht und sich größere Heilungschancen aus anderen (ebenfalls zu benennenden) Behandlungsmethoden verspricht, wird das ein Rentenversicherungsträger in die Entscheidung "Reha: ja oder nein" ganz bestimmt einfließen lassen.

Verfasst: 25.02.2014, 15:28
von Krankenkassenfee
Hallo,

kannst Du auch ohne Kassenausfüllung zur Rentenversicherung schicken. Den AUD-Beleg fordert dann die Rentenversicherung da notfalls an.
Andere Alternative: Du gehst mit dem Antrag zur Kasse, am Schalter sollen sie das ausfüllen und den AUD-Beleg in den Umschlag stecken und Dir alles mitgeben. Dann hast Du es wieder in den Händen.

Wichtig ist nur, dass der Antrag von Dir unterschrieben ist. Und vorne kannst Du ankreuzen, ob Du lieber ambulant (Heimschläfer - wenn möglich) oder stationär zur Reha möchtest. Und bitte nicht Präventionsleistungen ankreuzen, das ist ganz falsch.

LG, Fee