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Berechnung Leistungsende des Krankengelds

Verfasst: 19.02.2014, 18:10
von Franz2
Hallo,

ich versuche zu verstehen wie sich das Leistungsende des Krankengeldanspruchs berechnet. An sich, dachte ich, dass man 78 Wochen Krankengeld innerhalb von 3 Jahren bei gleicher Diagnose bekommt. Allerdings unterscheidet sich meine Berechnung des Leistungsendes von dem der Krankenkasse. Vielleicht habe ich was falsch verstanden. Deswegen frage ich hier nach, bevor ich die KK damit "nerve".

War seit November 2012 arbeitsunfähig geschrieben. Habe 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten. Am Ende des Jahres habe ich etwa 3 Wochen Krankengeld erhalten, weil die 6 Wochen Lohnfortzahlung dann rum waren. Dann war ich weiterhin in 2013 durchgehend arbeitsunfähig, bis auf ca. 4 Wochen in denen ich arbeitsfähig geschrieben wurde und gearbeitet habe und Lohn erhalten habe. Danach wieder arbeitsunfähig mit gleicher Diagnose und ab da wieder Krankengeld.

--> Daraus folgt für mich 1 Jahr = 52 Wochen (in 2013) - 4 Wochen (Lohn in 2013) + 3 Wochen (Krankengeld Ende 2012) = 51 Wochen, die ich bereits Krankengeld bis Ende 2013 erhalten habe.

Dh noch 27 Wochen, die ich Anspruch auf Krankengeld hätte. Das wäre dann bis Ende Juni 2014 bei fortlaufender Arbeitsunfähigkeit. Die Krankenkasse berechnet einen Monat früher als Leistungsende. Das verstehe ich nicht?!?

Habe ich da was bei meiner "Milchmädchenrechnung" übersehen? Die Unterbrechung in 2013? Aber da erhielt ich doch Lohn! Oder geht es um den Arbeitsunfähigkeitszeitraum (dh. die 6 Wochen mit Lohnfortzahlung am Anfang kommen noch dazu)? Ich dachte, es ginge schlicht um 78 Wochen "Krankengeldauszahlung".

Danke für Rat und Tat!

Noch als Zusatz: Keinerlei Erkrankung (oder Arbeitsunfähigkeit) davor. Habe auch noch nie zuvor Krankengeld erhalten.

Verfasst: 19.02.2014, 18:57
von hedi
hallo,

auch die 6 Wochen Lohnfortzahlung zählen bereits zur KG-Zeit dazu!

Gruß Hedi

Verfasst: 19.02.2014, 19:09
von Franz2
Okay, dann passt das wohl so. Danke für die Erklärung!

Gibt es denn auch AG die keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zahlen und bei denen man dann KG von der Kasse schon ab dem 1. Tag AU bekommen würde oder gilt das für Selbstständige?