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Beitragsfrei in der Elternzeit nach Teilzeitbeschäftigung

Verfasst: 19.02.2014, 15:04
von kaber
Liebe Forummitglieder,

GKV Pflichtversicherte sind während der EZ grundsätzlich beitragsfrei versichert, das haben wir soweit verstanden.

Bei uns stellt sich folgende Situation dar:

- Ehemann, PKV
- Ehefrau GKV Pflichtversichert (Teilzeitarbeit Gleitzone). Sie war vor der Entbindung pflichtversichert und eine Zeitlang davor auch Selbstständig freiwillig GKV versichert.


Ehefrau hat insgesamt 24 Monate Elternzeit beantragt davon die ersten 12 Monate mit Elterngeldbezug. Während den ersten 12 Monaten hat sie weiterhin die Teilzeitbeschäftigung fortgeführt und war somit weiter GKV pflichtversichert.

Sie hat nach den 12 Monaten nun das TZ Arbeitsverhältnis unterbrochen und wird die restlichen 12 Monate der EZ nicht arbeiten. Geplant ist dass sie das Arbeitsverhältnis aufgrund EZ ruhen lässt, also die TZ Arbeitszeit auf 0 Std. runterfährt.

Die Frage ist nun ob die Ehefrau sich für die kommenden 12 Monate beitragsfrei bei Ihrer GKV versichern lassen darf oder müsste sie sich letzendlich doch selbst versichern?

Danke für eine Info zu der Situation.

Verfasst: 19.02.2014, 15:43
von broemmel
Keine Sorge. Sie ist während der Elternzeit beitragsfrei weiter versichert

Verfasst: 20.02.2014, 13:14
von kaber
Danke für die Antwort. Ich hatte mich nur gewundert, da ich auch mal gelesen habe, dass die Beitragsfreistellung nur während dem Bezug des Elterngelds gibt. Nun hat meine Frau während den ersten 12 Monaten Teilzeitgearbeitet und regulär anteilig den GKV Beitrag bezahlt.

Nun will sie für die restlichen 12 Monate nun ganz zu Hause bei den Kindern bleiben und den Arbeitsvertrag quasi unterbrechen. D.h. die GKV würde dann per Gesetz die kommenden 12 Monate beitragsfrei stellen müssen, richtig? Ich muss dazu sagen dass sie die meiste Zeit vor der Entbindung freiwillig GKV wg. Selbstständigkeit beschäftigt war und erst während der Schwamgerschaft in die Teilzeit als Arbeitnehmer gegangen ist und pflichtversichert wurde.

Müssen wir irgendwie aktiv werden oder passiert sowas bei der GKV automatisch wenn die Meldung vom AG an die GKV kommt?

Danke nochmal.

Verfasst: 20.02.2014, 14:08
von broemmel
Sie war pflichtversichert bei Beginn der Elternzeit. Das zählt.

Für die Elternzeit besteht Beitrags Freiheit nach 192 SGB V