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Hauptberuflich angestellt oder selbständig - Berechnung?

Verfasst: 18.02.2014, 21:58
von flora9
Hallo zusammen,

meine Anfrage ist vermutlich gar nicht so schwer, aber etwas kompliziert zu beschreiben.

Seit Juni 2013 bin ich teils festangestellt und teils selbständig. Laut Einstufung bin ich hautberuflich angestellt. Nun steht die Steuererklärung an und ich stelle mir die Frage, ob die Einstufung noch bestehen bleiben kann. Grundsätzlich sind die Regeln klar, allerdings weiß ich nicht, wie die Berechnungen aufgrund des unterjährigen Wechsels erfolgen. (Davor war ich voll selbständig.)

Meine Situation ist wie folgt:
Betrachtet man den Gewinn aus der Selbstständigkeit, so liegt er ÜBER dem der Festanstellung (nicht gut für die Einstufung). Wird dieser jedoch durch die 12 Monate geteilt, so liegt er UNTER dem monatlichen Verdienst der Festanstellung (Einstufung würde bestehen bleiben). Letzteres wäre ja das übliche Vorgehen, um die Schwankungen der Selbständigkeit auszugleichen.

Nun meine Unsicherheit: Würde die Krankenkasse ausschließlich die Monate betrachten, in denen der Doppelstatus bestand (Juni-Dezember), so kehrt sich das Bild um. Dies liegt darin begründet, dass ich am Jahresanfang eine ziemliche Flaute hatte (deswegen die Teil-Festanstellung) und zudem einige hohe Betriebsausgaben. Sprich weniger Verdienst, hohe Ausgaben. In der zweiten Hälfte war der Verdienst besser, aber ich hatte deutlich weniger Ausgaben. Für 2014, in dem ich den Doppelstatus ja über die gesamten 12 Monate haben werde, gehe ich davon aus, dass sich Flauten und gute Zeiten so summieren, dass ich weiter unterhalb des Festanstellungsgehalt liegen werden. Das ginge aber aus den Juni-Dezemberzahlen 2013 schwer hervor (ausgerechnet da lief es eben).

Frage:
Macht sich die KK überhaupt die Mühe, das bei unterjährigem Wechsel so genau aufzudröseln? Oder schaut sie sich wie bei der „vollen“ Selbstständigkeit einfach den Jahres-Steuerbescheid an, teilt den Gewinn durch 12 und gleicht ihn mit dem monatlichen Festgehalt ab?

Weiß das jemand??

Danke für Eure Hilfe!

Verfasst: 19.02.2014, 01:00
von Czauderna
Hallo,
die Kasse hält sich an den Einkommenssteuerbescheid, was das Einkommen der selbständigen Tätigkeit betrifft und danach ist eine Zuordnung zu einzelnen Monaten nicht möglich. Dies wäre meiner Auffassung nur dann möglich, wenn Beginn und Ende der selbständigen Tätigkeit innerhalb eines Jahres auch wirklich belegbar sind, z.B. durch Gewerbeanmeldung und Gewerbeabmeldung - kenne ich bei saisonalen Tätigkeiten.
Mein Rat, mit der Kasse sprechen. Was ich allerdings nicht glaube ist
z.B. folgende Konstellation - Januar selbständig, Februar angestellt, Märzt selbständig usw. usw.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.02.2014, 01:24
von flora9
Hallo Czauderna,

Danke für die schnelle Antwort.

Nein, selbständig war ich die gesamten 12 Monate. Ich habe nur von hauptberuflich selbständig auf nebenberuflich selbständig gewechselt. Denn ab Juni kam eine halbe Festanstellung (20 Std/Woche) dazu. Bei 20 Std greift ja die Einkommensregel für die Einstufung.

Klar, aus dem Steuerbescheid geht nur die Gesamtsumme hervor. Anhand meiner Rechnungen und Kontoauszüge könnte ich meine selbständigen Verdienste aber ja monatsweise aufschlüsseln. Ich habe mich halt gefragt, ob die Kasse das verlangt, wenn man unterjährig "wechselt".

Bei der Kasse nachzufragen, ist prinzipiell eine gute Idee. Aber ich möchte ungern schlafende Hunde wecken ;-)
Ich bin halt im Moment an der Grenze, was die Einstufung betrifft und würde die gerne noch etwas beibehalten (bis ich tatsächlich reich und erfolgreich bin :-) ). Die letzten Jahre mit dem hohen Selbständigenbeitrag haben doch etwas geschlaucht...

Viele Grüße!