Hauptberuflich angestellt oder selbständig - Berechnung?
Verfasst: 18.02.2014, 21:58
Hallo zusammen,
meine Anfrage ist vermutlich gar nicht so schwer, aber etwas kompliziert zu beschreiben.
Seit Juni 2013 bin ich teils festangestellt und teils selbständig. Laut Einstufung bin ich hautberuflich angestellt. Nun steht die Steuererklärung an und ich stelle mir die Frage, ob die Einstufung noch bestehen bleiben kann. Grundsätzlich sind die Regeln klar, allerdings weiß ich nicht, wie die Berechnungen aufgrund des unterjährigen Wechsels erfolgen. (Davor war ich voll selbständig.)
Meine Situation ist wie folgt:
Betrachtet man den Gewinn aus der Selbstständigkeit, so liegt er ÜBER dem der Festanstellung (nicht gut für die Einstufung). Wird dieser jedoch durch die 12 Monate geteilt, so liegt er UNTER dem monatlichen Verdienst der Festanstellung (Einstufung würde bestehen bleiben). Letzteres wäre ja das übliche Vorgehen, um die Schwankungen der Selbständigkeit auszugleichen.
Nun meine Unsicherheit: Würde die Krankenkasse ausschließlich die Monate betrachten, in denen der Doppelstatus bestand (Juni-Dezember), so kehrt sich das Bild um. Dies liegt darin begründet, dass ich am Jahresanfang eine ziemliche Flaute hatte (deswegen die Teil-Festanstellung) und zudem einige hohe Betriebsausgaben. Sprich weniger Verdienst, hohe Ausgaben. In der zweiten Hälfte war der Verdienst besser, aber ich hatte deutlich weniger Ausgaben. Für 2014, in dem ich den Doppelstatus ja über die gesamten 12 Monate haben werde, gehe ich davon aus, dass sich Flauten und gute Zeiten so summieren, dass ich weiter unterhalb des Festanstellungsgehalt liegen werden. Das ginge aber aus den Juni-Dezemberzahlen 2013 schwer hervor (ausgerechnet da lief es eben).
Frage: Macht sich die KK überhaupt die Mühe, das bei unterjährigem Wechsel so genau aufzudröseln? Oder schaut sie sich wie bei der „vollen“ Selbstständigkeit einfach den Jahres-Steuerbescheid an, teilt den Gewinn durch 12 und gleicht ihn mit dem monatlichen Festgehalt ab?
Weiß das jemand??
Danke für Eure Hilfe!
meine Anfrage ist vermutlich gar nicht so schwer, aber etwas kompliziert zu beschreiben.
Seit Juni 2013 bin ich teils festangestellt und teils selbständig. Laut Einstufung bin ich hautberuflich angestellt. Nun steht die Steuererklärung an und ich stelle mir die Frage, ob die Einstufung noch bestehen bleiben kann. Grundsätzlich sind die Regeln klar, allerdings weiß ich nicht, wie die Berechnungen aufgrund des unterjährigen Wechsels erfolgen. (Davor war ich voll selbständig.)
Meine Situation ist wie folgt:
Betrachtet man den Gewinn aus der Selbstständigkeit, so liegt er ÜBER dem der Festanstellung (nicht gut für die Einstufung). Wird dieser jedoch durch die 12 Monate geteilt, so liegt er UNTER dem monatlichen Verdienst der Festanstellung (Einstufung würde bestehen bleiben). Letzteres wäre ja das übliche Vorgehen, um die Schwankungen der Selbständigkeit auszugleichen.
Nun meine Unsicherheit: Würde die Krankenkasse ausschließlich die Monate betrachten, in denen der Doppelstatus bestand (Juni-Dezember), so kehrt sich das Bild um. Dies liegt darin begründet, dass ich am Jahresanfang eine ziemliche Flaute hatte (deswegen die Teil-Festanstellung) und zudem einige hohe Betriebsausgaben. Sprich weniger Verdienst, hohe Ausgaben. In der zweiten Hälfte war der Verdienst besser, aber ich hatte deutlich weniger Ausgaben. Für 2014, in dem ich den Doppelstatus ja über die gesamten 12 Monate haben werde, gehe ich davon aus, dass sich Flauten und gute Zeiten so summieren, dass ich weiter unterhalb des Festanstellungsgehalt liegen werden. Das ginge aber aus den Juni-Dezemberzahlen 2013 schwer hervor (ausgerechnet da lief es eben).
Frage: Macht sich die KK überhaupt die Mühe, das bei unterjährigem Wechsel so genau aufzudröseln? Oder schaut sie sich wie bei der „vollen“ Selbstständigkeit einfach den Jahres-Steuerbescheid an, teilt den Gewinn durch 12 und gleicht ihn mit dem monatlichen Festgehalt ab?
Weiß das jemand??
Danke für Eure Hilfe!