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'vollwertig' zurück in die GKV?

Verfasst: 18.02.2014, 15:54
von 55plus
Hallo Forumsmitglieder!

Zunächst einmal möchte ich den Experten danken, die sich hier engagiert und mit Sachkenntnis in bewundernswerter Weise der Beantwortung der Fragen widmen. Euch gilt mein Respekt und meine Hochachtung!!

Ich hoffe das hier ist die geeignete Rubrik um meine Fragen zu stellen.
Meine Situation: bin 59 Jahre, war bis April 2013 ca. 20 Jahre lang selbstständig und in der PKV versichert.
Seit April 2013 bin ich bei meiner Frau in der GKV familienversichert und seitdem ohne Beschäftigung und ohne Einkommen - der einzige Weg um aus der teuren PKV herauszukommen.

Für den Fall, dass ich - wieder erwarten - eine Anstellung finden sollte, oder ich evtl. doch wieder ein Gewerbe anmelden werde (weil meine Einkommenssituation UND meine Rentenperspektive wirklich alles andere als rosig aussehen).
Welche Fristen, Voraussetzungen o.Ä. muss ich beachten, um nicht wieder in die PKV zu müssen (das 55+ Problem …)?
Ab wann kann/darf ich ein Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis mit GKV antreten?

Im Voraus vielen herzlichen Dank für jede Antwort und jeden Tipp!

Verfasst: 18.02.2014, 17:22
von derKVProfi
1. § 188 Abs. 4 SGB V ... Sie sind GKV und bleiben es, es sei Sie würden als freiwilliges Mitglied kündigen, was aber eben nur mit einem Nachweis einer Folgeversicherung geht!

2. Sie bleiben GKV, wenn sie die PKV nicht wieder selbst aktivieren, bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigfkeit oder einer abhängigen Beschäftigung.

Verfasst: 18.02.2014, 21:45
von Rossi
Nun ja, KvProfi, 55plus wollte ja explizit nähere Informationen haben.

Er ist seit 10 Monaten familienversichert. Davor war er langjährig selbständig.

Gerade bei den über 55-jährigen gibt es Beschränkungen, wenn man eine Beschäftigung aufnimmt. Unter anderem werden vor Aufnahme der Beschäftigung die letzten 5 Jahre genau unter die Lupe genommen. Wenn man in diesem 5-Jahreszeitraum min. die Hälfte davon (d.h. 2,5 Jahre) selbständig war, dann tritt ggf. keine Versicherungspflicht ein.

Wenn 55plus jetzt demnächst eine Beschäftigung aufnimmt, dann war er in dem 5 Jahreszeitraum fast 4 Jahre selbständig und nur ca. 1 Jahr familienversichert.

Ist dies nicht ein Ausschlusskriterium?!

Oder muss man bei 55plus diesen 5 Jahreszeitraum überhaupt nicht beleuchten, weil etwas ganz anderes zu berücksichtigen ist?! Dies aber in der Praxis teilweise unter den Teppich gekehrt wird?!

Verfasst: 19.02.2014, 01:57
von derKVProfi
Rossi, das ist grundsätzlich alles zu hinterfragen - aber dies ist ein Forum und kein individueller Raum für Rechtsberatung oder Fachseminare!

Wenn er eine versicherungspflichte Beschäftigung aufnimmt, dann wäre natürlich zu prüfen ob er versicherungspflichtig werden kann oder als freiwilliges Mitglied weiterhin versichert ist. Der Unterschied dürfte hier eher marginal sein.

Fakt ist, dass er in der GKV verbleiben kann, es sei er wünscht etwas anderes! Und das, lieber Rossi, ist hier die Frage!

Verfasst: 19.02.2014, 08:49
von heinrich
die war eine Testfrage von Rossi (gell)


Wer seit vielen Jahrzehnten als hauptberuflich selbstständiger privat krankenversichert ist, das 55. LJ vollendet hat

UND dann auch nur einen einzigen Tag in die gesetzliche FAMI kommt (bei seinem Ehepartner)

, genau diese Person ist dann bei Aufnahme einer mehr als geringfügigen Beschäftigung (nicht über JAE) VERSICHERUNGSPFLICHTIG in der KV und PV, wenn dies spätestens innerhalb der nächsten 4 Jahre 364 Tage nach Ende der FAMI erfolgt.

Die 2,5 Jahr in den letzten 5 Jahren sind dann überhaupt nicht als Ausschlusskriterium zu prüfen.

Begründung: § 6 Abs. 3a 1. Satz SGB V
(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.

Da ein solcher Mensch mit einer gesetzlichen FAMI von mindestens einem Tag in den letzten 5 Jahren aber gesetzlich versichert war (und NICHT nicht gesetzlich versichert war), kommt es nicht dazu, dass dieser versicherungsfrei ist, sondern VERSICHERUNGSPFLICHTIG wird.


Auf 188/4 habe ich hier jetzt mal nicht Bezug genommen, weil evt. vom Problem, was Rossi aufzeigen wollte (nämlich 55plus-Problem) abgelenkt hätte.


ROSSI mein lieber Freund: Wie viele Punkte gibt Du mir für diese Antwort.

Verfasst: 19.02.2014, 10:00
von derKVProfi
heinrich, das weiß ich, dass es Testfragen sind - ich habe bereits bei Rossi im Seminar gesessen!!

Es ist aber im Eregbnis für den Betroffenen völlig egal, ob er als Arbeitnehmer versicherungspflichtig oder versicherungsfrei ist. Er zahlt (Stand heute) 15,5% minus 7,3% AG plus Pflege minus 50% AG plus ggf. Kinderlosenzuschlag!
Das freiwillige Mitglied zahlt nur eben aus der gesamten finanziellen Leistungsfähigkeit. Da mache ich mir bei der dargestellten Konstellation nun keine sehr großen Gedanken!

Also: so what? Was bringt dieser Punkt an Mehrwert für den Verbaucher, außer das wir wissen, dass die Mitgliedschaft Pflicht und nicht versicherungsfrei ist, wenn ......

Das ist Selbstbeweihräucherung ohne Mehrwert und ohne Nutzen!

Einfach mal die Fragen so beantworten, so wie sie gestellt sind!

Und nun der genaue Wortlaut § 6 Abs. 3a)
(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind.

Verfasst: 19.02.2014, 14:07
von 55plus
Vielen Dank für die Antworten! :-)
Gerade bei den über 55-jährigen gibt es Beschränkungen, wenn man eine Beschäftigung aufnimmt. Unter anderem werden vor Aufnahme der Beschäftigung die letzten 5 Jahre genau unter die Lupe genommen. Wenn man in diesem 5-Jahreszeitraum min. die Hälfte davon (d.h. 2,5 Jahre) selbständig war, dann tritt ggf. keine Versicherungspflicht ein.

Wenn 55plus jetzt demnächst eine Beschäftigung aufnimmt, dann war er in dem 5 Jahreszeitraum fast 4 Jahre selbständig und nur ca. 1 Jahr familienversichert.

Ist dies nicht ein Ausschlusskriterium?!
Was Rossi schreibt formuliert genau das, was mich veranlasst hat mit meiner Frage in diesem Forum mehr Klarheit zu finden...
Dass meine Situation auch für Experten nicht sonnenklar zu bewerten ist, vermitteln mir auch die unterschiedlichen Sichtweisen in den Antworten.

Ich fasse mal zusammen was ich - als blutiger Laie - aus den Antworten herauslese:
1. Ich kann jederzeit eine Beschäftigung als angestellter Arbeitnehmer aufnehmen und bleibe in der GKV (dann natürlich nicht mehr in der Familienversicherung).
2. Ich kann jederzeit ein Gewerbe anmelden und kann mich in einer GKV freiwillig versichern.

Ist das korrekt?
Nochmals Dank für Eure Hilfe!

PS @derKVProfi: Klar, dass das hier "... kein individueller Raum für Rechtsberatung oder Fachseminare!" ist.
Das sehe ich ganauso. Aus diesem Grund habe ich vor einem Jahr nach tagelanger 'Googelei' auf der Suche nach Lösungsmöglichkeiten für meine damalige Situation die Hilfe eines Rechtsberaters ('Profi' für Sozialversicherung, Rentenversicherung, ... etc.) in Anspruch genommen. Wenn ich dem Ergebnis seiner Recherche vertraut hätte, dann wäre ich heute immer noch in der PKV und hätte etliche tausend Euro weniger auf dem Konto!!!
Zudem war das opulente Salär für diese 'Rechtsberatung' schlicht und einfach zum Fenster rausgeworfen!
Dieses "55plus-Szenario" ist und bleibt eine Grauzone ...

Verfasst: 19.02.2014, 14:33
von derKVProfi
55plus hat geschrieben: Ich fasse mal zusammen was ich - als blutiger Laie - aus den Antworten herauslese:
1. Ich kann jederzeit eine Beschäftigung als angestellter Arbeitnehmer aufnehmen und bleibe in der GKV (dann natürlich nicht mehr in der Familienversicherung).
2. Ich kann jederzeit ein Gewerbe anmelden und kann mich in einer GKV freiwillig versichern.

Ist das korrekt?
Nochmals Dank für Eure Hilfe!

Ja, das ist korrekt!

PS @derKVProfi: Klar, dass das hier "... kein individueller Raum für Rechtsberatung oder Fachseminare!" ist.
Das sehe ich ganauso. Aus diesem Grund habe ich vor einem Jahr nach tagelanger 'Googelei' auf der Suche nach Lösungsmöglichkeiten für meine damalige Situation die Hilfe eines Rechtsberaters ('Profi' für Sozialversicherung, Rentenversicherung, ... etc.) in Anspruch genommen. Wenn ich dem Ergebnis seiner Recherche vertraut hätte, dann wäre ich heute immer noch in der PKV und hätte etliche tausend Euro weniger auf dem Konto!!!
Zudem war das opulente Salär für diese 'Rechtsberatung' schlicht und einfach zum Fenster rausgeworfen!
Dieses "55plus-Szenario" ist und bleibt eine Grauzone ...

Nein, Sie sind auch nicht bei einem Profi gelandet - das war ein Amateur! Und wenn ich oppulentes Salär höre, dann denke ich manchmal, dass ich doch noch an meinem Honorar arbeiten muss!
Würde zu gerne wissen, bei welchem der zahlreichen Portagonisten aus der Rubrik " sie lernen es nicht mehr" sie geraten sind! Rossi und ich waren es nicht, weil wir ja auch nicht dazu gehören!

P.S.: Und damit es keine Mißverständnisse gibt - Rossi, ich und einige der anderen hier, wir verstehen uns blendend! Es gibt nur ein paar Jungs hier, die dem Hund das Futter immer in der Dose, mit Dosenöffner, Löffel und leerem Napf hinstellen und dann schauen, ob der Hund das hin bekommt. Ich gebe zu, dass das Bild etwas verwegen ist (nicht das Sie sich jetzt als Hund beschimpft fühlen), aber mein lieber Rossi: Du gehörst genau zu diesen Kandidaten, die daran eine große Freude haben! Ich stelle gerne einfach den vollen Napf hin!

Verfasst: 19.02.2014, 23:10
von Rossi
Jooh Heinrich

Sehe ich auch so. Bei den über 55-jährigen reicht 1 jämmerlicher Tag zur Fami bzw. GKV in dem 5 Jahreszeitraum aus , um das gesamte Konstrukt der Versicherungsfreiheit auszuhebeln.

Und eins ist für mich auch schon mal klar; der Poster hat es sehr eindrucksvoll geschildert.

Zitat:
Dieses "55plus-Szenario" ist und bleibt eine Grauzone ...

Die hier schreibenden Sofas glauben mir vermutlich erneut nicht, wieviel Probleme ich gerade bei den über 55-jährigen habe. Fast kein Fall läuft glatt über die Bühne. Sorry Leute; es ist so.

Und dann schreibt der Poster auch noch

Zitat:
Was Rossi schreibt formuliert genau das, was mich veranlasst hat mit meiner Frage in diesem Forum mehr Klarheit zu finden...


Die Gretchenfrage ist natürlich, wer hier wo und wann das exakte Problemchen oder die Fragestellung in der Praxis erkannt hat.


Wir wollen dann mal hoffen, dass der Poster bei Aufnahme einer Beschäftigung ohne Mullen und Knullen aufgenommen wird.

@KvProfi; pauschal kann man nicht behaupten, dass der Unterschied zwischen einer freiw. Kv. und einer Pflichtversicherung nur marginal ist. Es kommt immer wieder darauf an. Denn genau dort habe ich auch schon die dollsten Dinger erlebt.

Verfasst: 20.02.2014, 07:16
von derKVProfi
Rossi hat geschrieben:Und dann schreibt der Poster auch noch

Zitat:
Was Rossi schreibt formuliert genau das, was mich veranlasst hat mit meiner Frage in diesem Forum mehr Klarheit zu finden...

Sorry, aber das sagt er jetzt - in Wirklichkeit war seine Frage:
Für den Fall, dass ich - wieder erwarten - eine Anstellung finden sollte, oder ich evtl. doch wieder ein Gewerbe anmelden werde (weil meine Einkommenssituation UND meine Rentenperspektive wirklich alles andere als rosig aussehen).
Welche Fristen, Voraussetzungen o.Ä. mu ... zu müssen (das 55+ Problem …)?
Ab wann kann/darf ich ein Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis mit GKV antreten?
Diese Frage wurde beantwortet!
1. § 188 Abs. 4 SGB V ... Sie sind GKV und bleiben es, es sei Sie würden als freiwilliges Mitglied kündigen, was aber eben nur mit einem Nachweis einer Folgeversicherung geht!

2. Sie bleiben GKV, wenn sie die PKV nicht wieder selbst aktivieren, bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigfkeit oder einer abhängigen Beschäftigung.
Wenn er andere Fragen gehabt hätte, dann hätte man sie beantworten können. Er hätte Sie aber auch stellen müssen!

Euer ständiges "Dinge hinein interpretieren", die jemand gemeint haben könnte - solange bis er es bestätigt! Sorry, aber entweder stellen die Menschen die richtigen Fragen oder Sie bekommen die Antworten, die Ihre Fragen verdienen!

Ich schaue mir das nicht mehr sehr lang an, wenn weiterhin die Fragen erweitert werden um Antworten zu geben, die nie erforderlich waren. Es gibt da eine gwisse Grenze zwischen einem Hinweis und einer Rechtsberatung!

Verfasst: 20.02.2014, 07:43
von Czauderna
Hallo Thorulf,
Wenn Du mal wirkliche Rechtsberatung in einem Forum erleben willst, dann gäbe es da einen ganz heißen Tip, aber ich denke, alle Experten hier wissen wo man da gucken muss. Ich wundere mich da immer wieder, dass das da so folgenlos möglich ist. Klar, das ist immer ein Ritt auf der Rasierklinge und für die Betroffenen u.U. Eine gute Sache , aber wir sind hier dagegen wirklich
harmlos.
Gruss
Guenter

Verfasst: 20.02.2014, 07:52
von derKVProfi
Ja, wir sind harmlos und grundsätzlich wird ja auch überwiegend versucht "allgemein" zu antworten.

Dazu gehört aber auch, dass man nicht ständig noch nachfragt, was er vielleicht meinen könnte, sondern klipp und klar die Frage allgemein beantwortet!

Wer die richtigen Antworten will, der soll die richtigen Fragen stellen. Kann er es nicht, dann muss er zu einem Berater (Versicherungsberater/Rechtsanwalt), der dafür Geld nimmt, oder zum Sozialamt/JobCenter oder seiner GKV oder seiner PKV oder seinem Versicherungsmakler (wenn er denn einen hat)!

P.S.: Gib mir mal einen Tipp per PN welches Forum Du meinst - vielleicht ist das ja dann nächsten Monat abgeschaltet!

Verfasst: 20.02.2014, 09:17
von GerneKrankenVersichert
@ Rossi

Vor etwa einem Monat hatte ich dich gebeten, mal deine Motivation für gewisse Beiträge zu hinterfragen:
Wie so oft kann ich allerdings die Motivation für deine Beiträge nicht verstehen. Jemand stellt eine Frage, bekommt sofort die korrekte Antwort und dann kommt der Rossi und erzählt, dass er ja immer nur falsche Antworten erhält. Wem hilft das weiter? Dem Fragesteller? Den Antwortenden? Dem Rossi?

Im Sinne von Günter fände ich es gut, wenn du mal deine Motivation hinterfragen und dein Fachwissen zur Hilfestellung und nicht zur *PlatzhalterfürdeineMotivation* nutzen würdest.
Seitdem ist noch eine neue Rossi-Variante hinzugekommen: Der ultimative Rossi-Test für Sofas. Rossi stellt eine Frage, deren Antwort er schon lange kennt. Und egal, was die Sofas darauf antworten, der Rossi weiß zu berichten, dass natürlich in seinem Bereich kaum ein Fall glatt über die Bühne läuft und es keinerlei Götter neben ihm geben kann. Dies hilft weder dem Fragesteller noch dem Forum, da es den Fachleuten irgendwann zu blöd ist, bei diesen Kindergarten-Sandkastenspielen mitzumachen.

Verfasst: 20.02.2014, 09:56
von derKVProfi
GKV, der Rossi, den ich ja nun (glücklicherweise) persönlich kennen lernen durfte, der hat vielleicht so einen "BildungsProblem"! Er geht in seiner "Trainer-Rolle" sehr gut auf. Der Job passt auch zu ihm! Er übertreibt es da etwas!

Das ist aber kein Grund hier wieder das Fass aufzumachen! Macht diese Sachen per PN aus und nicht in den Threads, in denen es um Fragen von Menschen geht!

Verfasst: 20.02.2014, 12:42
von Bully
Czauderna hat geschrieben:wo man da gucken muss. Ich wundere mich da immer wieder, dass das da so folgenlos möglich ist.
Hallo,

ja, damit bist Du nicht der einzigste,

Wunder gibt es immer wieder

aber es sollte auch nicht unsere Hauptaufgabe sein hier nachzutreten.

Gruß Bully