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Famileinversicherung - Mieteinnahmen

Verfasst: 14.02.2014, 13:23
von RoMi
Ich bin seit 40 Jahren angestellt und gesetzlich bei der DAK krankenversichert. Mein Mann (57 Jahre) ist/war als Handwerker selbständig und in der PKV versichert. Vor 15 Monaten hatte er einen Unfall und musste seine selbständige Tätigkeit aufgeben. Bis mein Mann wieder eine andere Tätigkeit aufnehmen kann möchte ich versuchen, ihn bei der DAK im Rahmen der Familienversicherung unterzubringen, denn allmählich bringe ich alleine die Kosten für seine PKV nicht mehr auf.
Mein Mann hat eine Mieteinnahme in Höhe von 680 Euro brutto. Hiervon bleiben nach Abzug aller Nebenkosten etwa 410 Euro. Im Steuerbescheid ist wegen der Finanzierung/Zinsbelastung etc. bei den Mieteinnahmen sogar ein Minus ausgewiesen.
Muss für den Einkommensnachweis der Steuerbescheid vorgelegt werden oder der Mietvertrag?
Welches Einkommen zählt für die Krankenkasse?

Ich bin sehr erleichtert, dieses Forum gefunden zu haben. Habe mehrere Fragen und möchte es nicht bis ins Letzte ausreizen. Gibt es Spezialisten, die in solchen Angelegenheiten seriös gegen Honorar beraten? Bei unserem Steuerberater habe ich es versucht, ihm missfällt die Sache anscheinend und hat mich abgebloggt. Mir ist es eh sehr peinlich.

LG
RoMi

Verfasst: 14.02.2014, 13:41
von Poet
@RoMi: Der Steuerberater hat auch andere Aufgaben. :D

Die Krankenkasse nimmt den letzten Steuerbescheid und macht bei den Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung folgendes:

2.1.3 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können sämtliche Aufwendungen abgesetzt werden, die durch die mit dieser Einkunftsart verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten veranlasst sind. Dazu gehören insbesondere Betriebskosten aller Art, Geldbeschaffungskosten,
Versicherungsbeiträge und der Erhaltungsaufwand, soweit sich diese Ausgaben auf das Gebäude beziehen und der Einkommenserzielung in dieser Einkunftsart dienen. Zur Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind die steuerlichen Vergünstigungen nach § 10e EStG sowie die normalen Abschreibungen nach § 7 Abs. 1 in Verbindung
mit Abs. 4 ff. EStG abzugsfähig.


Das bedeutet, dass die tatsächlichen Einnahmen nach Abzug der Kosten zählen und nicht die Mieteinnahmen solo.

Die Summe aller Einkünfte für die kostenfreie Familienversicherung liegt bei 395€ im Monat seit 01.01.2014 und Dein Mann darf auch keine hauptberufliche Selbständigkeit haben.

Zum Thema "Aufgeben der PKV" und ev. späteres Wiederaufleben, lege ich Dir den User KVProfi ans Herz.

Verfasst: 14.02.2014, 13:42
von GerneKrankenVersichert
Wenn das Gewerbe aufgegeben wurde und sein Gesamteinkommen unter 395,-- € liegt, steht einer Familienversicherung nichts im Wege. Nichts wie hin zur DAK und den Antrag stellen!

Infos zum Gesamteinkommen: http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... erung.html

Verfasst: 14.02.2014, 21:45
von heinrich
wenn er seit 15 Monaten nicht mehr selbstständig ist, hätte er bereits seit 15 Monaten KOSTENLOS in der Familienversicherung bei Dir sein können.


Bei Vermietung und Verpachtung nimmt man die EINKÜNFTE im Sinne des Einkommensteuerrechtes und teilt diese durch 12.
Siehe Einkommensteuerbescheid.

Sind diese nicht mehr als 395 mtl. = Familienversicherung


Meine Angaben unterstellen, dass die Selbstständigkeit tatsächlich nicht mehr besteht (z.B. Gewerbeabmeldung)

Verfasst: 14.02.2014, 22:59
von derKVProfi
Also, dass die Selbstständigkeit nicht mehr gegeben ist erkennt man an:

Gewerbe: Gewerbeabmeldung

Freiberufler: Steuerabmeldung

Lebt Ihr in Zugewinn?

Sind Mieteinnahmen nicht gemeinsame Mieteinnahmen?

Wurde die fremd vermiete Wohnung während der Ehe erworben? Also keine Erbschaft und keine Schenkung?

Vielen Dank für eure schnellen und hilfreichen Antworten

Verfasst: 15.02.2014, 09:13
von RoMi
@Poet - Danke für die ausführliche und fundierte Auskunft

@GerneKrankenVersichert - Danke hast mir Mut gemacht! Ich hol mir gleich schon mal den Antrag.

@heinrich - Danke hast mir auch Mut gemacht und meine Frage beantwortet. Der Steuerberater sagte mir nämlich es gibt ein Einkommen nach dem Sozialversicherungsrecht und ein Einkommen nach dem Steuerrecht.

@derKVProfi - Danke, hast mich auch drauf gebracht, dass es noch dringend was zu erledigen gibt, wie z. B. Gewerbe-Abmeldung! Wir leben im gesetzl. Güterstand, die Wohnung wurde gemeinsam während der Ehe erworben.

Die BU - Versicherung meines Gatten lief nur bis zum 55 Lebensjahr. Damals beim Abschluss (jung und unerfahren) haben wir an so was nicht gedacht. Ich bin mir aber sicher, dass mein Mann bald wieder eine Tätigkeit finden wird, die er auch mit seiner Gehbehinderung ausüben kann.

@Alle - ich glaub, jetzt kann ich wieder besser schlafen

LG
RoMi

Verfasst: 15.02.2014, 10:30
von Poet
@RoMi: Du kannst ganz beruhigt schlafen...

Drei Tipps vielleicht noch:

1. Ihr selbst könnt beeinflussen bei wem von Euch die Mieteinnahmen im Steuerbescheid auftauchen und damit selbst bei positiven Einnahmen über 395€ von der kostenfreien Familienversicherung profitieren sofern die Einnahmen bei Dir auftauchen. Und das wäre ja nun wirklich mal eine Aufgabe für den Steuerberater...

2. Dein Mann kann - wenn die Familienversicherung eingerichtet wurde - auch bei Beschäftigungsaufnahme im Anschluss in Eurer gesetzlichen Kasse bleiben, auch wenn wieder eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Nur wenn es unbedingt wieder eine private Versicherung sein soll bei erneuter Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, dann holt Euch bitte dringend einen Rat vom KV Profi ein, denn man kann da unheimlich viel falsch machen.

3. Du bekommst von der DAK nach dem Einrichten der Familienversicherung eine Bestätigung welche Ihr der privaten Versicherung zu kommen lasst damit diese endet. Bitte vor Erhalt der Bestätigung der DAK die private KV nicht kündigen.

Verfasst: 15.02.2014, 12:05
von heinrich
Poet:

zu 1 möchte ich eine Anmerkung machen.

Man kann es zumindest bei unserem Finanzamt NICHT mehr steuern, bei wem die Einkünfte auf dem Einkommensteuerbescheid abgebildet werden.

Unser Finanzamt, so ergab ein von mir geführtes Gespräch mit denen,
für die Einkünfte (egal was Du in der Einkommensteuererklärung angibst) so im Steuerbescheid auf, wie die Verteilung im Grundbuch ist.

Vor einigen Jahren ging dies noch. In letzter Zeit aber nicht mehr.

Solltest Du andere Erfahrungen mit dem Finanzamt haben, dann lass es mal wissen.

Verfasst: 15.02.2014, 13:13
von Poet
@heinrich: Selbstredend muss die Verteilung im Grundbuch geändert werden. Alternative: Der Partner dessen Einkommen unter gewissen Grenzen bleiben soll, hat noch weitere negative Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung von einem anderen Objekt wo nur er/sie im Grundbuch steht.

Re: Vielen Dank für eure schnellen und hilfreichen Antworten

Verfasst: 15.02.2014, 14:21
von derKVProfi
RoMi hat geschrieben: Die BU - Versicherung meines Gatten lief nur bis zum 55 Lebensjahr. Damals beim Abschluss (jung und unerfahren) haben wir an so was nicht gedacht. Ich bin mir aber sicher, dass mein Mann bald wieder eine Tätigkeit finden wird, die er auch mit seiner Gehbehinderung ausüben kann.

@Alle - ich glaub, jetzt kann ich wieder besser schlafen

LG
RoMi
Sorry, aber keine Entwarnung. Diese Aussage zeugt von Unkenntnis. Dein Mann ist 57 und damit über 55, PKV-Versicherter und in unter Berücksichtigung entsprechendender Regelungen kommt er damit nicht in die GKV!

Verfasst: 15.02.2014, 14:26
von Poet
@KVProfi: Ich glaube RoMi wollte uns mit der BU sagen, dass die Versicherung mit 55 auslief und deshalb (leider) keine Leistungen daraus bezogen werden konnten.

Verfasst: 15.02.2014, 14:32
von derKVProfi
Thema Einkünfte Vermietung und Verpachtung: Was das FA ausweist ist zweitrangig. Falls es rechtlich tatsächlich so sein sollte (was bei Zugewinn absurd ist, vor allem, wenn die Wohnung auch nach Eheschließung erworben wurde), dass es auf die Zuordnung in der Est-Erklärung ankommt, dann das Grundbuch ändern.

Hier ist Zugang zur GKV wichtig und das geht nur über Familienversicherung.

Frage: Berufsunfähigkeit? Private BU-Rente und gesetzliche Rente? Hat er die auch? Wenn ja wie hoch? Das könnte natürlich noch hindern!

Verfasst: 17.02.2014, 12:28
von RoMi
genau, die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit Alter 55 ausgelaufen. In die gesetzliche Rentenversicherung hat mein Mann als junger Handwerksmeister die 5 Pflichtjahre eingezahlt und daraus steht ihm keine Berufsunfähigkeitsrente zu.

Zum Steuerbescheid: Wir werden zwar gemeinsam veranlagt, aber unsere Einkünfte sind getrennt aufgeführt. Die Einnahmen/Verlust aus der gemeinsamen Immobilie werden je zur Hälfte aufgeführt.

Verfasst: 17.02.2014, 13:37
von derKVProfi
RoMi hat geschrieben:Zum Steuerbescheid: Wir werden zwar gemeinsam veranlagt, aber unsere Einkünfte sind getrennt aufgeführt. Die Einnahmen/Verlust aus der gemeinsamen Immobilie werden je zur Hälfte aufgeführt.
Und diese Hälfte sind 410 netto oder 205 Netto beim Mann!??

Dann steht doch der Familienversicherung nichts mehr im Weg! Ab zur Kasse!

Mit der Bestätigung der Familienversicherung außerordentlich die PKV kündigen!

Verfasst: 17.02.2014, 21:57
von RoMi
.. diese Hälfte sind bei meinem Mann 205,00 €.

Sollte er bei der PKV die Beiträge durch eine Anwartschaft sichern?

Vielen Dank mal an alle, die hier ihr Wissen zur Verfügung stellen!