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eine Frage ?
Verfasst: 10.02.2014, 13:28
von Bully
Hallo
mal eine Frage
hier gibt es auch die sogenannten " DO-Angestellte"
diesen Status gab es den bis 1989 automatisch oder nur auf Antrag ?
DANKE
Gruß Bully
Verfasst: 10.02.2014, 14:43
von Poet
@Poet: Nicht automatisch. Nur wenn ein entsprechender Arbeitsvertrag begründet wurde (meist bei Laufbahnförderung oder bei Übernahmen aus Beamtenbeschäftigungen). Die Dienstordnungsangestellten waren so eine Zwitterlösung zwischen Beamtenstatus mit Dienstvertrag unter Beamtenrecht und Angestellten mit Arbeitsvertrag unter Tarifrecht.
Verfasst: 10.02.2014, 21:29
von Bully
Poet hat geschrieben:
@Poet: Nicht automatisch.
Nur wenn ein entsprechender Arbeitsvertrag begründet wurde (meist bei Laufbahnförderung oder bei Übernahmen aus Beamtenbeschäftigungen).
Hallo Poet,
DANKE
mir war nicht ganz klar wie es gehändelt wurde
Gruß Bully
Verfasst: 11.02.2014, 08:21
von Czauderna
Hallo,
ergänzend zum Poet - bei der AOK saßen seinerzeit viele DO-Angestellte,
woher die kam weiß ich leider nicht mehr, weiß nur, dass eine davon bei uns versichert war und bei der AOK am Schalter saß - coll.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 11.02.2014, 09:18
von broemmel
Zu meiner Lehrzeit waren auch die Abzubildenden der AOK und IKK im DO-Status
Verfasst: 11.02.2014, 11:24
von Bully
Hallo,
ich glaube ein paar BKKen auch,
warum wurde es nicht von allen KKen so gehändelt,
war hier der Pensionsanspruch ausschlaggebend,
und die dafür zu bildenden Rücklagen
Gruß Bully
Verfasst: 11.02.2014, 16:43
von Poet
@bully: Ich meine mich zu erinnern, dass es den AG'n ein Dorn im Auge war, weil dieser Personenkreis lediglich von den tariflichen Veränderungen im Günstigkeitsprinzip erfasst wurde, nämlich dann wenn sie durch diese besser gestellt wurden. Bedeutet also, wenn eine z.B. Dienstvereinbarung zur Rationalisierung oder zu Zumutbarkeitsregeln vereinbart wurde, dann galt diese nicht für die DO.