Lady Butterfly hat geschrieben:sorry, KVProfi - das hier ist kein Platz für Werbung in eigener Sache, sondern ein Forum, in denen man anderen untentgeltlich hilft.
Soweit es zulässig ist, ja! Und dazu bin ich auch immer gerne bereit. Aber hier muss man schon sehr genau auf die Fragestellung achten.
Lady Butterfly hat geschrieben:derKVProfi hat geschrieben:Sie wollen Rechtsberatung? Dafür gibt es Versicherungsberater gemäß § 34 e GewO und Rechtsanwälte!
seit wann dürfen Versicherungsberater eigentlich Rechtsberatung durchführen? wo siehst du da die Rechtsgrundlage? ich finde es auch sehr fragwürdig, Versicherungsberater in diesem Zusammenhang mit Rechtsanwälten auf eine Stufe zu stellen.....
Weil der
Versicherungsberater im Gesetz explizit genannt ist!
http://www.gesetze-im-internet.de/rdgeg/__2.html
Versicherungsberater gemäß § 34 e GewO dürfen das. Versicherungsvermittler nicht! Ich gehe einmal davon aus, dass Du, so wie viele, die Begriffe nicht sauber verwendest! Versicherungsvermittler teilen sich noch zusätzlich auf in Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler! Versicherungsvertreter und -makler vermittlen und natrürlich ist die Beratung mit dem Ziel der anschließenden Vermttlung auch erlaubt. Das nennt man Annextätigkeit
Beraten tut der Versicherungsberater!
Der Versicherungsberater rechnet sogar nach Rechtsanwaltsvergütung ab!
Lady Butterfly hat geschrieben:derKVProfi hat geschrieben:Jede Antwort hier, die den privatversicherungsrechtlichen bereich berührt wäre definitiv illegale Rechtsberatung!
ich fürchte, da liegst du falsch - nach § 2 RDG ist "Rechtsdienstleistung nicht [....] die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien"
An die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Eröterung - er bittet um konkrete und individuelle Hilfe. Dazu gibt es ausreichend Rechtsprechung wo die Grenze verläuft!
Lady Butterfly hat geschrieben:das bedeutet, allgemeine Hinweise zu empfehlenswerten Zusatzversicherungen sind sicherlich keine unerlaubte Rechtsberatung
vielleicht solltest du dich einmal mit dem Gesetz befassen....
Das ist schon sehr arrogant, oder? Ich muss mich mit dem Gesetz nicht befassen, weil ich das schon sehr lange und laufend tue!
Er will keine allgemeinen Hinweise, sondern er will schon ganz konkrete Hilfe. Und die können wir hier nur bieten, wenn wir seinen Versicherungsvertrag bei der PKV einsehen können. Allgemein über Zusatzversicherung sprechen und Hinweise geben welche Kriterien relevant wären, wäre OK! Aber danach fragt er nicht und das würde in seinem konkreten Fall auch kontraproduktiv sein!
1. Begriff: Besorgung von Rechtsangelegenheiten für andere, die die individuelle, konkrete Beratung in rechtlichen Fragen für private oder juristische Personen umfasst. Geregelt im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das am 1.7.2008 das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) abgelöst hat. Die R. ist generell nur zugelassenen Rechtsanwälten oder diesen gleichgestellten Personen gestattet. Andere Personen bedürfen der Erlaubnis nach dem RDG.
Ich kenne das Gesetz und die Urteile dazu sehr genau - das kannst Du mir schon glauben!
Und bei der Fragestellung:
Bei der PKV möchte ich eine Anwartschaftsversicherung abschliessen bis ich fest in der GKV bin. Nach der Arbeitslosigkeit möchte ich in der GKV bleiben. Die Anwartschaftsversicherung möchte ich dann kündigen und wenn es geht mit der Alterungsrückstellung eine Krankenzusatzversicherung abschliessen. Zu welchem Zeitpunkt kann ich oder muss ich bei der PKV etwas kündigen? Kann ich auch nach der Arbeitslosigkeit während der Anschlussversicherung kündigen oder muss es gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit sein, weil ich da ja in die GKV komme. Ich möchte nicht zu früh kündigen, damit ich, wenn das mit der GKV nicht klappt, auch wieder zurück kann.
Das sind defintiv keine allgemeine, sondern sehr individuelle Fragen!
Eben, und ich sagte: alles was den privatversicherungsrechtlichen Bereich berührt ist Rechtsberatung in Bezug auf seine Fragestellung!
Und das er keine Anwartschaft braucht, das hatte ich auch gesagt!
Denn die Frage dürfen wir ihm hier beantworten: obligatorische Anschlussversicherung greift ohne wenn und aber in seinem Fall!
P.S.: und bitte genau beahcten, was ich ihm angeboten habe: eine umfassende Ausarbeitung in Bezug auf die Frage, welche Rechte er in welcher Form in einer Zusatzversicherung wahren kann und welche Alternativen er hat (Wettbewerb) einschließlich Vor- und Nachteile! Für 119 Euro - ich bitte Dich, Lady Butterfly. Das ist schon fast ein Geschenk!