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Krankenkasse macht gleich zu Anfang Schwierigkeiten

Verfasst: 07.02.2014, 19:28
von Bibi
Erst einmal guten Abend!
Ich habe mich hier angemeldet, weil ich gleich zu Anfang meiner Krankschreibung schon Schwierigkeiten mit der KK habe.
Ich bin ab 01.02.2014 ohne Arbeit. Ab dem 10.01. Wurde ich krank geschrieben. Am 31.01. wurde von der KK schon eine Einladung zum MDK verschickt :evil: .
Ehrlich gesagt finde ich das gelinde gesagt erstaunlich. Ich habe weder auf meinen Antrag auf KG einen Auszahlungsschein erhalten, geschweige denn KG.
Ich bin total von der Rolle, kann schon nachts nicht mehr schlafen, weil mich die Ungewissheit meiner finanziellen Situation wahnsinnig macht. Mein ganzes Leben habe ich für mich selbst gesorgt. Schon schlimm genug, dass es jetzt anders ist. Aber dann noch das.
Ich bin fest davon uberzeugt, dass ich gesund geschrieben werde am 12.02. Was kann ich tun?? Wer kann mir helfrn?

Re: Krankenkasse macht gleich zu Anfang Schwierigkeiten

Verfasst: 07.02.2014, 19:35
von GerneKrankenVersichert
Bibi hat geschrieben: Ich bin fest davon uberzeugt, dass ich gesund geschrieben werde am 12.02. Was kann ich tun?? Wer kann mir helfrn?
Wenn du gesund bist, ist dein Ansprechpartner die Agentur für Arbeit.

Sollte der MDK Arbeitsfähigkeit feststellen, dein Arzt jedoch der Meinung sein, dass du weiter arbeitsunfähig bist, kann er ein Zweitgutachten verlangen. Bis zur Klärung ist dein Ansprechpartner ebenfalls die Agentur für Arbeit.

Du brauchst also keine Angst zu haben, entweder zahlt die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit (ich gehe davon aus, dass dort Ansprüche bestehen, da du dein Leben lang für dich selbst gesorgt und damit wahrscheinlich Beiträge gezahlt hast).

Verfasst: 07.02.2014, 19:44
von Bibi
Aber warum macht die KK das? Aktuell habe ich erst 7 Tage Krankengeldanspruch. Wenn ich jetzt schon 1/4 Jahr krank wäre ok, aber bei 7 Tagen?? Ich fühle mich absolut nicht gesund und mein Arzt hat mich gestern auch noch weiter krank geschrieben.
Aber die KK scheint ja erhebliche Zweifel daran zu haben. Hat jemand Erfahrungen mit dem MDK? Ich habe da richtig Angst hinzugehen.

Verfasst: 07.02.2014, 19:59
von GerneKrankenVersichert
Du schreibst es selbst - die Krankenkasse hat Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit. Diese müssen begründet sein, damit der MDK einen Termin vergibt. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit bestimmten Diagnosen (Rücken, Kopfschmerz, depressive Verstimmung etc., kein schwerer Unfall, eine Krebserkrankung oder fachärztlich festgestellte Depression) kann z. B. dazu führen, das es zu einer Überprüfung kommt.

Wusste dein Arzt bei der erneuten Krankschreibung von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Steht die Erkrankung im Zusammenhang mit deinem Arbeitsverhältnis? Hast du in einem Ausbildungs- oder Anlernberuf gearbeitet? All diese Fragen sind wichtig bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und sollte dein Arzt sie nicht gestellt haben, würde ich ihn jetzt darüber informieren und mit ihm abstimmen, ob unter diesen Voraussetzungen weiter Arbeitsunfähigkeit vorliegt und er dich bei einem Widerspruch unterstützt. Wenn ja, brauchst du keine Angst vor dem MDK zu haben, da du deinen Arzt im Falle eines Falles an deiner Seite hast. Wenn nein, wäre zu überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, dich vor dem MDK-Termin bei Agentur für Arbeit zu melden und damit den Termin zu vermeiden.

Verfasst: 07.02.2014, 20:23
von Bibi
Mein Arzt weiß, dass ich arbeitslos bin. Ob er jetzt Widerspruch gegen die Entscheidung einlegt, weiss ich nicht.
Nur mal zur Info: ich werde im April 59 Jahre, bin zu 60 % schwerbehindert und habe mehrere Baustellen gesundheitlicher Art. Unter anderem Rheuma, Herzbeschwerden, verbringe die Tage mehr oder weniger nur mit Schmerzen, bekomme immer wieder Cortison dagegen und habe aufgrund dieser Schmerzen auch Depressionen. Es sind also keine Kinkerlitzchen, weswegen ich krank geschrieben wurde. Die letzte Diagnose von ihm war, LWS mit Ausstrahlung bis in die Hüfte und Beine. Zuvor war die Diagnose psychischer Art.
Ich werde auf jeden Fall zum MDK gehen, auch wenn ich halb verrückt bin vor Angst. Wenn ich da nicht hingehe, käme das einem Eingeständnis gleich, obwohl es mir schlecht geht.

Verfasst: 07.02.2014, 20:42
von Poet
@Bibi: Nur der Vollständigkeit halber -> auch der AG kann Zweifel zur Arbeitsunfähigkeit über die Kasse anmelden. Das Ergebnis kann dann auch ein MdK-Termin sein. Schließlich hat er ja bis 31.01. Lohnfortzahlung leisten müssen.

Frage: Warum und wie hat das Beschäftigungsverhältnis geendet? Wichtig für Ansprüche auf ALG...

Verfasst: 07.02.2014, 20:53
von Bibi
Mit dem AA ist schon alles klar. Da war ich schon ein paar Mal und habe auch einen sehr netten SB. Ich habe auch schon den Antrag auf Arbeitslosengeld hier. Mein AG hat schon die Bescheinigung ausgefüllt. Ich brauche also nur noch den Antrag auf Arbeitslosengeld abzugeben.
Die Arbeitsunfähigkeit war ja nur 20 Tage beim AG. Von daher hat der nichts damit zu tun. Die Kündigung war schon zum 31.01.2012. Ich war danach durch arbeitsgerichtlichen Vergleich 1 Jahr bei Lohnfortzahlung freigestellt.

Verfasst: 07.02.2014, 21:27
von broemmel
Und da liegt wohl auch der Knackpunkt.

AU obwohl man nicht arbeiten muss. Ist wohl ähnlich wie bei jemandem in der passiven Phase des Vorruhestandes.

Verfasst: 07.02.2014, 21:33
von Bibi
broemmel hat geschrieben:Und da liegt wohl auch der Knackpunkt.

AU obwohl man nicht arbeiten muss. Ist wohl ähnlich wie bei jemandem in der passiven Phase des Vorruhestandes.
Nun, man muss dem AA aber jederzeit zur Verfügung stehen. Ob das jetzt für eine Maßnahme oder ein Vorstellungsgespräch ist. Und wie soll ich krank in eine Maßnahme oder zu einem Vorstellungsgespräch?

Verfasst: 07.02.2014, 21:33
von Poet
@Bibi: Okay, dann geht nur -> hin zum MdK und Arbeitsunfähigkeit bestätigen lassen auf die Gefahr hin dass das schief geht oder ab zum AAmt mit dem ALG-Antrag.

Verfasst: 07.02.2014, 21:37
von Bibi
Poet hat geschrieben:@Bibi: Okay, dann geht nur -> hin zum MdK und Arbeitsunfähigkeit bestätigen lassen auf die Gefahr hin dass das schief geht oder ab zum AAmt mit dem ALG-Antrag.
Du würdest also nicht hingehen an meiner Stelle und anstelle dessen zum AA?

Verfasst: 07.02.2014, 21:46
von Poet
@Bibi: Die Entscheidung kannst nur Du fällen.

Verfasst: 07.02.2014, 21:49
von GerneKrankenVersichert
broemmel hat geschrieben:Und da liegt wohl auch der Knackpunkt.

AU obwohl man nicht arbeiten muss. Ist wohl ähnlich wie bei jemandem in der passiven Phase des Vorruhestandes.
Sehe ich auch so. Ich frage mich gerade, welchen Bewertungsmaßstab der Arzt bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit angelegt hat :roll: .
1
Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit setzt die Befragung der oder des Versicherten durch die Ärztin oder den Arzt zur aktuell ausgeübten Tätigkeit und den damit verbundenen Anforderungen und Belastungen voraus. 2 Das Ergebnis der Befragung ist bei der Beurteilung von Grund und Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu berücksichtigen. 3 Zwischen der Krankheit und der dadurch bedingten Unfähigkeit zur Fortsetzung der ausgeübten Tätigkeit muss ein kausaler Zusammenhang erkennbar sein. 4
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-817 ... -11-14.pdf

Verfasst: 07.02.2014, 21:51
von Bibi
Naja, Ihr scheint ja schon viele Erfahrungen gesammelt zu haben. Ich habe das zum ersten Mal. Die Entscheidung treffe ich natürlich allein. Trotzdem ist es hilfreich, sich unabhängige Meinungen anzuhören.
Aber falle ich damit nicht auch meinem Arzt in den Rücken?

Verfasst: 07.02.2014, 21:58
von Poet
@Bibi: Nein. Siehe Beitrag von GKV.