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Therapieabbruch & KG

Verfasst: 06.02.2014, 21:34
von Aamunkoittoon
Hallo meine Lieben,

ich hätte da mal eine Frage.
Ich bin seit dem 18.11 in der Tagesklinik.
Dieses läuft schleppent vorran weil ich Probleme habe mich zu öffnen ect.
So und nun wollte ich kommenden Montag die VHS besuchen um einen besseren Abschluss zu schaffen.
Deswegen werde ich auch "freiwillig" die Therapie beenden.
Aber ich möchte mich weiter Therapieren lassen Ambulant.
Nun meine Frage,entfällt damit mein Anspruch auf Krankengeld?Oder bekomme ich es lückenlos weiter gezahlt wenn ich Ambulant eine Therapie mache?

Liebe Grüße

Sabrina

Verfasst: 07.02.2014, 12:44
von Poet
@Sabrina: Rein rechtlich hängt Dein KRG-Anspruch nicht am Besuch einer Therapie sondern daran ob Dein Behandler Dich weiterhin für arbeitsunfähig hält und dies attestiert.

Deswegen ist es wichtig, ihn/sie in Deine Entscheidung mit einzubinden, denn es wird Gründe gegeben haben, die Behandlung in der Tagesklinik der ambulanten B. vorzuziehen, ggf. gab es ja auch schon eine ambulante B. davor und die Tagesklinik sollte darauf aufsetzen. Du wirst Dir ggf. die Frage gefallen lassen müssen, ob Dir der Besuch der VHS wichtiger ist als zu genesen...

Verfasst: 07.02.2014, 17:01
von Czauderna
Hallo,
und natürlich ist die Frage zustellen, ob man während des Besuches der VHS. gleichzeitig arbeitsunfähig sein kann.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 07.02.2014, 17:29
von broemmel
Bei der VHS werden doch überwiegend Abendkurse angeboten. Da stellt sich die Frage warum man das nicht neben der Tagesklinik machen kann