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KV-Beiträge für Rentner: Ab wann ?

Verfasst: 06.02.2014, 09:47
von Tooni
Hallo,

ich weiß inzwischen, dass es bei der Beitragsberechnung für Rentner darauf ankommt, ob diese pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. Letztere zahlen auch Beiträge auf ihre Kapitalerträge und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Aber - ab wann bin ich denn Rentner? Ich erhalte z.B. meine ersten Renten (Riester und Rürup) mit 60. Meine gesetzliche Rente erst mit 63.
Bin ich jetzt mit 60 schon Rentner oder erst mit 63 ? Und wie werden in der Zeit von 60-63 die KV-Beiträge berechnet?

Außer den Renten habe ich keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aber ein geringes Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit. Und Kapitalerträge.

Danke und Gruß, Tooni

Verfasst: 06.02.2014, 10:26
von Czauderna
Hallo,
was die Krankenversicherung angeht, so ist man als Rentner pflichtversichert ab Rentenbeginn, frühestens mit Tag der Rentenantragstellung, und mit Rente ist die Renten eines gesetzlichen Rentenversicherungsträgers gemeint. Also, Riester und Rürup oder Betriebsrenten oder sonstige privat Renten ändern grundsätzlich nichts am Versicherungsverhältnis in der GKV.
Gruss
Czauderna