Seite 1 von 1

erzwungener Reha-Antrag

Verfasst: 04.02.2014, 16:00
von ballycoola
Hallo,
ich habe heute von meiner KK die Aufforderung bekommen, einen Reha-Antrag zu stellen.
ich beziehe seit dem 30.05.13 KG wegen psychischer Probleme.
In dem beigefügten Schreiben steht, dass ich den ausgefüllten Antrag binnen 2 Wochen ausgefüllt zurück schicken muss, sonst würde mein KG eingestellt. Nun habe ich aber gelesen, dass man eigentlich eine 10 Wochen Frist hat. Was stimmt denn nun.
Ich habe auch Angst, dass die RV die Reha ablehnt, weil die mir schon eine TAL bewilligt hatten, die ich abbrechen musste, genau wegen dieser AU. Dann geht doch der Reha-Antrag automatisch in einen Rentenantrag über? Wer zahlt dann meine Bezüge, während der Rentenantrag läuft? Und kann ich das jetzt einfach ablehnen, den Reha-Antrag zu stellen und mich einfach arbeitslos melden?

Verfasst: 04.02.2014, 16:05
von ballycoola
Ach ja, soll ich mich vor Absendung des Antrages noch mit meinem Arzt kurzschließen? Habe erst am 27.02.14 einen Termin und soll ja den Antarg bis zum 14.02. zurück schicken.

Verfasst: 04.02.2014, 17:04
von Czauderna
Hallo,
dazu mal den § 51 SGB V.
(1) 1 Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. 2 Haben diese Versicherten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Leistungsträger mit Sitz im Inland oder einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz im Inland zu stellen haben.

Also, nix mit zwei Wochen.
Um den Krankengeldanspruch nicht zu gefährden, rate ich den Antrag innerhalb der Frist zu setzen (10 Wochen, nach Widerspruch und neuer Feststsetzung durch die Kasse). Wie die Rentenversicherung entscheidet bleibt abzuwarten.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 04.02.2014, 17:37
von ballycoola
Danke erst einmal für die schnelle Antwort.
Sehe ich das richtig? ich habe eigentlich 10 Wochen Zeit um den Antrag zu stellen, doch will ich meine KGZahlung nicht gefährden, halte ich mich lieber an die Frist der KG?
Und noch eine Frage: auf den Antrag kann man ankreuzen, ob man stationär oder ambulant(ganztägig) behandelt werden möchte. Wenn ich jetzt ambulant ankreuze, kann die KG mir dann eine Strick draus drehen?
Die KG möchte auch, dass ich den Antrag an sie zurück sende. Ist das rechtens oder kann ich den Antrag auch selbst einreichen?

Verfasst: 04.02.2014, 17:38
von ballycoola
Entschuldigung, sollte natürlich KK anstatt KG heissen.

Verfasst: 04.02.2014, 17:43
von Czauderna
ballycoola hat geschrieben:Danke erst einmal für die schnelle Antwort.
Sehe ich das richtig? ich habe eigentlich 10 Wochen Zeit um den Antrag zu stellen, doch will ich meine KGZahlung nicht gefährden, halte ich mich lieber an die Frist der KG?
nein, ich habe geschrieben, nach Widerspruch bei der Kasse und die Neufestsetzung der Frist durch die Kasse. Wenn du natürlich keinen Widerspruch einlegen willst, dann solltest du dich schon an die Frist halten, meine ich.
Und noch eine Frage: auf den Antrag kann man ankreuzen, ob man stationär oder ambulant(ganztägig) behandelt werden möchte. Wenn ich jetzt ambulant ankreuze, kann die KG mir dann eine Strick draus drehen?
Die KG möchte auch, dass ich den Antrag an sie zurück sende. Ist das rechtens oder kann ich den Antrag auch selbst einreichen?
Nein, kann Sie nicht, denn im Gesetz steht da keine Vorgabe, ob ambulant oder stationär. Der Antrag muss auch nicht unbedingt bei der Kasse selbst eingereicht werden, das kann st du direkt bei der Rentenversicherung machen, musst dann eben nur der Kasse einen Nachweis über die fristgemäße Antragstellung vorlegen, z.B. Empfangsbestätigung der Rentenversicherung.