Hallo allerseits....
Ich bin seit kurzem teilzeitbeschäftigt, das sind um die 700 Euro brutto bzw 550 netto, habe einen 400 Euro Job und bin Kleinunternehmerin.
Krankenversichert bin ich über den Teilzeitjob. Als Auskunft, wie viel ich noch selbständig verdienen dürfe gab meine KK an, dass ich nicht mehr Geld als auf nichtselbständiger Basis verdienen dürfe, sonst müsse ich mich wieder als selbständige versichern.
Nun meine Fragen:
-ist hiermit das Teilzeit Brutto- oder Nettogehalt gemeint? Konkret, wie viel darf ich auf Gewerbeschein im Monat verdienen?
-zählt zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch der 400 Euro Job (ich frage mich das, weil der ja in der Steuererklärung keine Rolle spielt)
- darf die Krankenkasse von mir die Einkommenssteuerdokumente einsehen?
Wäre super, wenn mir da jemand helfen kann, möchte alles richtig machen und danach kein böses Erwachen
Viele Liebe Grüße
Teilzeitbeschäftigung, Kleinunternehmen und 400 Euro Job
Moderator: Czauderna
Re: Teilzeitbeschäftigung, Kleinunternehmen und 400 Euro Job
Grusshulaaa hat geschrieben:Hallo allerseits....
Ich bin seit kurzem teilzeitbeschäftigt, das sind um die 700 Euro brutto bzw 550 netto, habe einen 400 Euro Job und bin Kleinunternehmerin.
Krankenversichert bin ich über den Teilzeitjob. Als Auskunft, wie viel ich noch selbständig verdienen dürfe gab meine KK an, dass ich nicht mehr Geld als auf nichtselbständiger Basis verdienen dürfe, sonst müsse ich mich wieder als selbständige versichern.
Nun meine Fragen:
-ist hiermit das Teilzeit Brutto- oder Nettogehalt gemeint? Konkret, wie viel darf ich auf Gewerbeschein im Monat verdienen?
Es werden grundsätzlich die Bruttobezüge angerechnet, bzw. das, was auf dem Einkommensteuerbescheid steht
-zählt zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch der 400 Euro Job (ich frage mich das, weil der ja in der Steuererklärung keine Rolle spielt)
Ja, zählt mit wie alle Einnahmen, die zum laufenden Lebensunterhalt verbraiucht werden können.
- darf die Krankenkasse von mir die Einkommenssteuerdokumente einsehen?
ja, das darf sie und das wird sie auch, wenn es um die Statusfeststellung "hauptberuflich Selbständig" ja oder nein geht.
Wäre super, wenn mir da jemand helfen kann, möchte alles richtig machen und danach kein böses Erwachen
Viele Liebe Grüße
Czauderna