Seite 1 von 1

Mitversicherung - Auslandseinkommen

Verfasst: 03.02.2014, 14:41
von Faust
Hallo,

ich wollte fragen, ob eine Familienmitversicherung in der GEK fuer den Lebenspartner moeglich ist, der zwar einen Wohnsitz in Deutschland, aber nur Auslandseinkommen hat. Dieses Auslandseinkommen ueberschreitet natuerlich die Einkommensgrenze fuer eine Familienmitversicherung.
Er wird einige Jahre im Ausland bleiben bleiben und dort eine eigene Versicherung haben und im Jahr ca. zwei Monate nach Deutschland kommen.
Viele Gruesse und Danke!

Verfasst: 03.02.2014, 15:35
von GerneKrankenVersichert
Welches Ausland?
Wie im Ausland versichert?
Welches Einkommen?
Läuft das Einkommen während der 2 Monate (Urlaub?) und damit auch die Versicherung Im Ausland weiter?
Ist es evtl. eine Entsendung?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten, da muss schon der genaue Einzelfall geprüft werden.

Verfasst: 03.02.2014, 17:00
von Poet
...@Faust: Bitte auch mit beantworten ob es eine eingetragene Partnerschaft oder Ehe ist.

Ehebeziehung

Verfasst: 03.02.2014, 17:27
von Faust
Danke fuer die Antworten:
Poet hat geschrieben:...@Faust: Bitte auch mit beantworten ob es eine eingetragene Partnerschaft oder Ehe ist.
Ich bin bei meiner Frau, einer Angestelltin, mitversichert, selbst ohne Einkommen, jetzt aber eine Feststelle mit richtigem Gehalt in Korea gekriegt, mindestens 5 Jahre oder mehr wird der Vertrag dauern. Fuer diese Zeit werden das Einkommen und die dortige Versicherung (GEK in Korea) ohne Unterlass laufen. Soll ich meine hiesige Mitversicherung beenden oder ruhen lassen?

Re: Ehebeziehung

Verfasst: 03.02.2014, 18:57
von GerneKrankenVersichert
Faust hat geschrieben:
ich wollte fragen, ob eine Familienmitversicherung in der GEK fuer den Lebenspartner moeglich ist,

...

Fuer diese Zeit werden das Einkommen und die dortige Versicherung (GEK in Korea) ohne Unterlass laufen. Soll ich meine hiesige Mitversicherung beenden oder ruhen lassen?
Wenn ich unterstelle, dass du mit GEK die Barmer GEK meinst, sieht es bei deiner Beschäftigung nach einer Entsendung aus, bei der weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Das bedeutet, dass die Familienversicherung mit Beschäftigungsaufnahme endet und du bei deinen Aufenthalten in Deutschland selbst bei der Barmer GEK versichert bist und vollen Leistungsanspruch hast.

Verfasst: 03.02.2014, 19:07
von derKVProfi
Ich glaube eher, dass er eine neue Abkürzung für gesetzliche kasse erfunden hat! Vielleicht heißt die gesetzliche Krankenkasse in Korea ja GEK! Die Barmer ist hier kaum gemeint und eine Entsendung nicht herauszulesen.

Zur Frage: man muss die Familienversicherung nicht beenden, denn die endet per Gesetz mit Aufnahme der Tätigkeit in Korea!

Man sollte aber die GKV in Kenntnis setzen, dass 1. ab (Datum) ein Einkommen oberhalb der Geringfügigkeit erzielt wird und 2. Versicherung in Korea durch den dortigen Arbeitsvertrag besteht.

Spannender wird die Frage, wo Sie denn nun genau arbeiten? In Korea bzw. irgendwo in der Welt oder in Deutschland/EU/EWR/Schweiz?

Noch spannender ist die Frage, was die Versicherung in Korea denn wirklich leistet, z. B. wenn Sie bei Ihrer Frau in Deutschland zu Besuch sein sollten.

Verfasst: 03.02.2014, 19:14
von GerneKrankenVersichert
derKVProfi hat geschrieben:Ich glaube eher, dass er eine neue Abkürzung für gesetzliche kasse erfunden hat!
GEsetzliche Kasse. Wäre kreativ und innovativ 8)