Vorschuss auf KG?
Moderator: Czauderna
Vorschuss auf KG?
Hallo,
seit fast vier Wochen bin ich nun wieder au, zweiter Auszahlschein wird Montag eingereicht, sitze aber immer noch ohne jegliche KG-Zahlung da!
Dass ich Anspruch habe, steht fest. Es fehlt noch die Verdienstbescheinigung für eine Woche Arbeit. Aber die Bearbeiterin hat alles nötige vorliegen, auch das Bruttoentgelt laut Arbeitsvertrag. Sie kann doch auch ohne diese Bescheinigung, wird ja noch nachgereicht vom Exchef, eine KG Berechnung durchführen und mir aufgrund des ersten Auszahlscheins einen Vorschuss zahlen? Meine Anfrage dazu wurde sofort verneint!
Frage: gibts eine gesetzliche Regelung für eine Vorschusszahlung auf KG?
Denn wie soll ich kommende Woche meinen Verpflichtungen nachkommen ohne Geld? Die KK kann mich doch nicht so im Stich lassen?
Bekomme auch keine Antworten mehr auf meine Mails, bin sehr verunsichert und fertig!
seit fast vier Wochen bin ich nun wieder au, zweiter Auszahlschein wird Montag eingereicht, sitze aber immer noch ohne jegliche KG-Zahlung da!
Dass ich Anspruch habe, steht fest. Es fehlt noch die Verdienstbescheinigung für eine Woche Arbeit. Aber die Bearbeiterin hat alles nötige vorliegen, auch das Bruttoentgelt laut Arbeitsvertrag. Sie kann doch auch ohne diese Bescheinigung, wird ja noch nachgereicht vom Exchef, eine KG Berechnung durchführen und mir aufgrund des ersten Auszahlscheins einen Vorschuss zahlen? Meine Anfrage dazu wurde sofort verneint!
Frage: gibts eine gesetzliche Regelung für eine Vorschusszahlung auf KG?
Denn wie soll ich kommende Woche meinen Verpflichtungen nachkommen ohne Geld? Die KK kann mich doch nicht so im Stich lassen?
Bekomme auch keine Antworten mehr auf meine Mails, bin sehr verunsichert und fertig!
@BillBixby: Hier zögern sicherlich einige, Dir zu antworten wie auch ich gezögert habe. Ich versuche es mit einer Zusammenfassung aus meiner Sicht (die subjektiv ist und deshalb falsch sein kann, also nicht böse sein):
Du hast nach langem KRG-Bezug wieder einen neuen Job angenommen, bei dem der neue AG Dich gleich in der ersten Woche nach Neueinstellung derart psychisch unter Druck gesetzt hat, dass es zur Krankschreibung in der ersten Woche und danach zur arbeitgeberseitigen Kündigung kam. Bereits nach 3Tagen Beschäftigung hattest Du im Forum angefragt, wie lange Du durchhalten müsstest, um Lohnfortzahlung statt KRG zu bekommen.
Du hast also Gehaltsansprüche für den Zeitraum vom 06.01. bis max. 12.01.2014 aber wahrscheinlich keinen Lohnzettel, ggf. noch nicht mal das Gehalt, weil Gehalt ja häufig erst im Folgemonat gezahlt wird.
Warum es nicht geht, Dir allein aus den Angaben im Arbeitsvertrag KG zu zahlen, hat die Krankenkassenfee bereits im ersten Thread beschrieben. Auch wenn das Beschäftigungsverhältnis durchgelaufen wäre, hättest Du dasselbe Problem wie jetzt mit dem KG, denn in vielen Beschäftigungsverhältnisse erfolgt die Zahlung erst im Folgemonat.
Ob es zur KRG-Zahlung kommt, dürfte davon abhängen ob der MdK meint Du bist arbeitsunfähig oder wenn nicht, ob ein Widerspruch von Dir mit Unterstützung des Behandlers Erfolg hätte. Du hast uns zwar wissen lassen, dass der MdK-Termin, für den Du zuerst Verschiebungsgründe gesucht aber dann nach Realisieren, dass der KG-Anspruch daran hängen könnte, doch wahrgenommen hast, genauso beschissen gelaufen ist wie beim letzten Mal und wie bereits von Dir vorab vermutet aber Du hast uns nicht gesagt, ob der MdK denn die Arbeitsunfähigkeit bestätigt hat. Zum Weg der Beschwerde über die MdK-Ärztin sage ich nur soviel, dass ich Zweifel habe ob das alles Deinem Ansinnen zuträglich ist. Beurteilen ob und warum der Termin so lief kann und möchte ich auch nicht. Es gibt genügend Beispiele, wo man den Eindruck gewinnen kann, dass der MdK zu Unrecht entschieden hat aber es gibt auch die vielen anderen, die positiver für den Patienten ausgegangen sind (als diejenigen selbst angenommen hatten). Von daher auch von mir der Tipp: Warte doch jetzt mal auf das Ergebnis des Gutachtens.
Zum Thema Krankenkassenwechsel habe ich einen alten Thread gefunden, in dem Czauderna auch meine Ansicht sehr gut beschreibt:
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t2213.html
Zusammenfassend: Außenstehende könnten den Eindruck erlangen, es ginge Dir nur darum, Lohnfortzahlung vor KG oder KG vor ALG zu bekommen. Vielleicht hat denselben Eindruck auch die MdK-Ärztin oder auch die Kasse. Ich weiß es nicht (und drücke Dir auch die Daumen dass Du Deinen Weg findest).
Das war es von meiner Seite.
Du hast nach langem KRG-Bezug wieder einen neuen Job angenommen, bei dem der neue AG Dich gleich in der ersten Woche nach Neueinstellung derart psychisch unter Druck gesetzt hat, dass es zur Krankschreibung in der ersten Woche und danach zur arbeitgeberseitigen Kündigung kam. Bereits nach 3Tagen Beschäftigung hattest Du im Forum angefragt, wie lange Du durchhalten müsstest, um Lohnfortzahlung statt KRG zu bekommen.
Du hast also Gehaltsansprüche für den Zeitraum vom 06.01. bis max. 12.01.2014 aber wahrscheinlich keinen Lohnzettel, ggf. noch nicht mal das Gehalt, weil Gehalt ja häufig erst im Folgemonat gezahlt wird.
Warum es nicht geht, Dir allein aus den Angaben im Arbeitsvertrag KG zu zahlen, hat die Krankenkassenfee bereits im ersten Thread beschrieben. Auch wenn das Beschäftigungsverhältnis durchgelaufen wäre, hättest Du dasselbe Problem wie jetzt mit dem KG, denn in vielen Beschäftigungsverhältnisse erfolgt die Zahlung erst im Folgemonat.
Ob es zur KRG-Zahlung kommt, dürfte davon abhängen ob der MdK meint Du bist arbeitsunfähig oder wenn nicht, ob ein Widerspruch von Dir mit Unterstützung des Behandlers Erfolg hätte. Du hast uns zwar wissen lassen, dass der MdK-Termin, für den Du zuerst Verschiebungsgründe gesucht aber dann nach Realisieren, dass der KG-Anspruch daran hängen könnte, doch wahrgenommen hast, genauso beschissen gelaufen ist wie beim letzten Mal und wie bereits von Dir vorab vermutet aber Du hast uns nicht gesagt, ob der MdK denn die Arbeitsunfähigkeit bestätigt hat. Zum Weg der Beschwerde über die MdK-Ärztin sage ich nur soviel, dass ich Zweifel habe ob das alles Deinem Ansinnen zuträglich ist. Beurteilen ob und warum der Termin so lief kann und möchte ich auch nicht. Es gibt genügend Beispiele, wo man den Eindruck gewinnen kann, dass der MdK zu Unrecht entschieden hat aber es gibt auch die vielen anderen, die positiver für den Patienten ausgegangen sind (als diejenigen selbst angenommen hatten). Von daher auch von mir der Tipp: Warte doch jetzt mal auf das Ergebnis des Gutachtens.
Zum Thema Krankenkassenwechsel habe ich einen alten Thread gefunden, in dem Czauderna auch meine Ansicht sehr gut beschreibt:
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t2213.html
Zusammenfassend: Außenstehende könnten den Eindruck erlangen, es ginge Dir nur darum, Lohnfortzahlung vor KG oder KG vor ALG zu bekommen. Vielleicht hat denselben Eindruck auch die MdK-Ärztin oder auch die Kasse. Ich weiß es nicht (und drücke Dir auch die Daumen dass Du Deinen Weg findest).
Das war es von meiner Seite.
Zuerst: ich bin arbeitsunfähig erkrankt, was nun mal Fakt ist.
Dass ich von irgendwelchem Geld leben muss ist doch auch klar! Lohnfortzahlung bekomme ich nicht ab 13.1., das ist ja völlig klar. Also muss ich doch KG bekommen! Und das mir das zusteht, st offensichtlich.
Der MDK hat gar nichts gesagt, ob ich arbeitsfähig bin oder nicht! Nicht mal Auf Wiedersehen hat die gesagt...was also soll ich denn machen, außer mir große Sorgen?
Dass ich von irgendwelchem Geld leben muss ist doch auch klar! Lohnfortzahlung bekomme ich nicht ab 13.1., das ist ja völlig klar. Also muss ich doch KG bekommen! Und das mir das zusteht, st offensichtlich.
Der MDK hat gar nichts gesagt, ob ich arbeitsfähig bin oder nicht! Nicht mal Auf Wiedersehen hat die gesagt...was also soll ich denn machen, außer mir große Sorgen?
Danke Poet. Du spricht mir aus der Seele.
Hier ist eine bestimmte Erwartungshaltung vorhanden und egal was passiert, diese wird sich erfüllen. Auch bei einer neuen Kasse.
Wenn ich das richtig gelesen habe ist sowas ja schon einmal passiert.
Im übrigen hieße es im ersten Post das er unterfordert war. Und im nächsten Moment überlastet. Das kommentiere ich mal nicht.
Aber ich wünsche gute Besserung und Zufriedenheit im weiteren Leben
Hier ist eine bestimmte Erwartungshaltung vorhanden und egal was passiert, diese wird sich erfüllen. Auch bei einer neuen Kasse.
Wenn ich das richtig gelesen habe ist sowas ja schon einmal passiert.
Im übrigen hieße es im ersten Post das er unterfordert war. Und im nächsten Moment überlastet. Das kommentiere ich mal nicht.
Aber ich wünsche gute Besserung und Zufriedenheit im weiteren Leben
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
zu einem guten Service der Kasse gehört es auch einen Abschlag (nicht Vorschuss) auf bisher nicht zu berechnendes Krankengeld zu zahlen. Dieser ist allerdings nur zwischen 50 und 70 %, je nach interner Arbeitsanweisung (man muss auf Nummer sicher gehen).
Ich schlag vor, dass Du einfach bei der Kasse darum bittest. Wenn man Dein Ansinnen nicht ernst nimmt gibt es bestimmt eine Beschwerdestelle. Da hilft in der Regel die Homepage der Kasse das zu finden. Oder wenn sie einen Facebook-Auftritt haben kann man sich auch da auslassen, oder eine Mail zu den Verantwortlichen der Homepage. Es gibt viele Möglichkeiten.
Aber man sollte erst mal (höflich) nachfragen.
LG, Fee
zu einem guten Service der Kasse gehört es auch einen Abschlag (nicht Vorschuss) auf bisher nicht zu berechnendes Krankengeld zu zahlen. Dieser ist allerdings nur zwischen 50 und 70 %, je nach interner Arbeitsanweisung (man muss auf Nummer sicher gehen).
Ich schlag vor, dass Du einfach bei der Kasse darum bittest. Wenn man Dein Ansinnen nicht ernst nimmt gibt es bestimmt eine Beschwerdestelle. Da hilft in der Regel die Homepage der Kasse das zu finden. Oder wenn sie einen Facebook-Auftritt haben kann man sich auch da auslassen, oder eine Mail zu den Verantwortlichen der Homepage. Es gibt viele Möglichkeiten.
Aber man sollte erst mal (höflich) nachfragen.
LG, Fee
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
ich würde auch mal einen "frischen" Auszahlschein einreichen. Denn Krankengeld wird immer nur für den zurückliegenden Zeitraum bis zu dem Tag ausgestellt, wo der Arzt den Schein ausgefüllt hat. Wenn Du also noch arbeitsunfähig bist, dann könnte das so die Überweisungssumme erhöhen.
Und vielleicht hast Du ja im Bekanntenkreis jemanden, der für Dich bei der Firma anrufen kann.
LG, Fee
ich würde auch mal einen "frischen" Auszahlschein einreichen. Denn Krankengeld wird immer nur für den zurückliegenden Zeitraum bis zu dem Tag ausgestellt, wo der Arzt den Schein ausgefüllt hat. Wenn Du also noch arbeitsunfähig bist, dann könnte das so die Überweisungssumme erhöhen.
Und vielleicht hast Du ja im Bekanntenkreis jemanden, der für Dich bei der Firma anrufen kann.
LG, Fee