Leistungsablehnung - Anleitung für Leistungszusage in 3 Wo.
Verfasst: 31.01.2014, 15:07
Wie erreiche ich eine Leistungszusage wenn sich die Kasse weigert diese zu erteilen und alle möglichen Auflagen zur Bedingung macht?
In Zeiten in denen die finanzielle Lage angespannt ist sparen ja auch die Krankenkassen und verweigern Leistungen wenn eine Begründung sich finden lässt. Ist ja verständlich. Trotzdem müssen Sie den gesetzlichen Regeln zufolge auch nachkommen. Aber welcher Versicherte kennt die Leistungsverpflichtungen der Krankenkassen?
Meine Frau benötigte Ende 2012 eine kostenintensive Langzeitbehandlung durch die gesetzliche Krankenkasse. Da hierfür ein Spezialist erforderlich war, war nur das Kostenerstattungsverfahren bei der Kasse möglich. Der Spezialist war nicht kassenzugelassen, aber eben ein Spezialist und ohne deutsche Approbation wegen einer ausländischen Ausbildung. Also beides Gründe allein für sich von der Kasse dies abzulehnen. Also nach dieser Erkenntnis wurde beides beantragt. Die Kasse verweigerte nach vielen Schriftwechseln und 4 Monaten die Zusage und es folgte die Leistungsablehnung hierfür. Natürlich wurde Widerspruch ereingelegt.
Ich bin seit 30 Jahren selbstständiger Versicherungsmakler. Daher kenn ich auch die Internas der Versicherer nach „was passierte wenn“, und wollte wissen ob dies auch bei den gesetzlichen Kassen passiert. Dann war klar, dass die beantragte Leistung unter die Kassenleistung fällt, die Kasse aber eben nicht zusagen wollte. Dann telefonierte ich dreimal nach Bonn und Berlin und wusste was ich im nächsten Schreiben an die Kasse vergessen hatte.
Das Schreiben an die Kasse ging nahezu mit gleichem Text an eine andere Institution als Email. Und genau 3 Wochen später hatten wir ohne weiteren Schriftverkehr völlig stressfrei die Leistungszusage zu der bereits laufenden Behandlung.
Damit hatte ich mittlerweile rausgefunden wie die Kassen dazu gebracht werden versicherte Leistungen zuzusagen, statt immer nur zu verweigern. Und das Ganze ohne Presse, Funk und Fernsehen, sondern durch ein faktisch formuliertes Schreiben.
Die genaue Anleitung hierfür, einschließlich gewisser notwendigen Textpassagen, gebe ich gern gegen eine Unkostenerstattung von 150 € als Vorkasse weiter, denn ich habe selbst habe die Erfahrung gemacht, dass es funktioniert. Dies betrifft alle Leistungsarten der GKV.
Hauptsache diese Ablehnung ist nicht gerichtsanhängig und es wurde wegen der Leistungsablehnung noch kein Rechtsanwalt beauftragt. Dann sind der Kasse so ziemlich die Hände gebunden und es besteht keine Aussicht auf Erfolg!
Bei Interesse schreiben Sie mir bitte eine PN
In Zeiten in denen die finanzielle Lage angespannt ist sparen ja auch die Krankenkassen und verweigern Leistungen wenn eine Begründung sich finden lässt. Ist ja verständlich. Trotzdem müssen Sie den gesetzlichen Regeln zufolge auch nachkommen. Aber welcher Versicherte kennt die Leistungsverpflichtungen der Krankenkassen?
Meine Frau benötigte Ende 2012 eine kostenintensive Langzeitbehandlung durch die gesetzliche Krankenkasse. Da hierfür ein Spezialist erforderlich war, war nur das Kostenerstattungsverfahren bei der Kasse möglich. Der Spezialist war nicht kassenzugelassen, aber eben ein Spezialist und ohne deutsche Approbation wegen einer ausländischen Ausbildung. Also beides Gründe allein für sich von der Kasse dies abzulehnen. Also nach dieser Erkenntnis wurde beides beantragt. Die Kasse verweigerte nach vielen Schriftwechseln und 4 Monaten die Zusage und es folgte die Leistungsablehnung hierfür. Natürlich wurde Widerspruch ereingelegt.
Ich bin seit 30 Jahren selbstständiger Versicherungsmakler. Daher kenn ich auch die Internas der Versicherer nach „was passierte wenn“, und wollte wissen ob dies auch bei den gesetzlichen Kassen passiert. Dann war klar, dass die beantragte Leistung unter die Kassenleistung fällt, die Kasse aber eben nicht zusagen wollte. Dann telefonierte ich dreimal nach Bonn und Berlin und wusste was ich im nächsten Schreiben an die Kasse vergessen hatte.
Das Schreiben an die Kasse ging nahezu mit gleichem Text an eine andere Institution als Email. Und genau 3 Wochen später hatten wir ohne weiteren Schriftverkehr völlig stressfrei die Leistungszusage zu der bereits laufenden Behandlung.
Damit hatte ich mittlerweile rausgefunden wie die Kassen dazu gebracht werden versicherte Leistungen zuzusagen, statt immer nur zu verweigern. Und das Ganze ohne Presse, Funk und Fernsehen, sondern durch ein faktisch formuliertes Schreiben.
Die genaue Anleitung hierfür, einschließlich gewisser notwendigen Textpassagen, gebe ich gern gegen eine Unkostenerstattung von 150 € als Vorkasse weiter, denn ich habe selbst habe die Erfahrung gemacht, dass es funktioniert. Dies betrifft alle Leistungsarten der GKV.
Hauptsache diese Ablehnung ist nicht gerichtsanhängig und es wurde wegen der Leistungsablehnung noch kein Rechtsanwalt beauftragt. Dann sind der Kasse so ziemlich die Hände gebunden und es besteht keine Aussicht auf Erfolg!
Bei Interesse schreiben Sie mir bitte eine PN