Ist die Ursache für eine Depression ausschlaggebend für KG?
Moderator: Czauderna
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Ist die Ursache für eine Depression ausschlaggebend für KG?
Hallo mal wieder
Zunächst mal dank und vor allem auch respekt allen denen hier, die sichtlich bemüht sind manch anderen „laien“ hier hilfe/infos/verweise anzubieten, und auf sonstiger weise hilfe im
§-dschungel zu“recht“ zu finden und evtl. auch kommen. (wenn’s auch oft lange dauert).
(doch genug des lobes ..... ihr seid gut..... und das wisst ihr!!!)
meine frage wäre: (vorher der fall in steno-form)
AN nimmt Tätigkeit nach längerer schwerwiegender körperlicher! Krankheit auf. (vorher liegt kein bezug von KG vor)
Der AN erkrankt schwer einer Depression. (keine depressive Phase,- eine Schwere Depression! fachärztlich festgestellt)
Das Arbeitsverhältnis (mit Probezeit) wird rechtens seitens des AG o.A. von Gründen kurzfristig gekündig.
Antrag KG, Ablehnung, WS, Gremium KK Ablehnung, ect., Klage SG (Termin steht an)
Die KK unterstellt nun eine Überforderung des AN am allg. Arbeitsmarkt, bzw. für die ausgeführte Tätigkeit, weshalb eine Depression entstand. Demzufolge hätte der AN die tätigkeit von vorneherein nicht annehmen können. Und somit keinen Anspruch auf KG.
FRAGE: ist die Ursache für eine Depression ausschlaggebend für den Versicherungsschutz (KG)
(hier die unterstellte "Überforderung"
(es soll AN geben, die aufgrund von „Mobbing“ AU werden.
also auch der Grund für eine depression die am Arbeitsplatz zu finden ist.
Es scheint so, als wolle die KK es als einen „Versuch“ darstellen eine Arbeit aufzunehmen, der gescheitert ist. Und nun somit kein KG zu zahlen.
So, ich hoffe verständlich geschildert zu haben,
und danke schon im voraus für meinungen.
Gruß workaholic
Ps. Sollten fragen sein, fragen J
Zunächst mal dank und vor allem auch respekt allen denen hier, die sichtlich bemüht sind manch anderen „laien“ hier hilfe/infos/verweise anzubieten, und auf sonstiger weise hilfe im
§-dschungel zu“recht“ zu finden und evtl. auch kommen. (wenn’s auch oft lange dauert).
(doch genug des lobes ..... ihr seid gut..... und das wisst ihr!!!)
meine frage wäre: (vorher der fall in steno-form)
AN nimmt Tätigkeit nach längerer schwerwiegender körperlicher! Krankheit auf. (vorher liegt kein bezug von KG vor)
Der AN erkrankt schwer einer Depression. (keine depressive Phase,- eine Schwere Depression! fachärztlich festgestellt)
Das Arbeitsverhältnis (mit Probezeit) wird rechtens seitens des AG o.A. von Gründen kurzfristig gekündig.
Antrag KG, Ablehnung, WS, Gremium KK Ablehnung, ect., Klage SG (Termin steht an)
Die KK unterstellt nun eine Überforderung des AN am allg. Arbeitsmarkt, bzw. für die ausgeführte Tätigkeit, weshalb eine Depression entstand. Demzufolge hätte der AN die tätigkeit von vorneherein nicht annehmen können. Und somit keinen Anspruch auf KG.
FRAGE: ist die Ursache für eine Depression ausschlaggebend für den Versicherungsschutz (KG)
(hier die unterstellte "Überforderung"
(es soll AN geben, die aufgrund von „Mobbing“ AU werden.
also auch der Grund für eine depression die am Arbeitsplatz zu finden ist.
Es scheint so, als wolle die KK es als einen „Versuch“ darstellen eine Arbeit aufzunehmen, der gescheitert ist. Und nun somit kein KG zu zahlen.
So, ich hoffe verständlich geschildert zu haben,
und danke schon im voraus für meinungen.
Gruß workaholic
Ps. Sollten fragen sein, fragen J
Hallo,
nein, Anspruch auf Krankengeld löst eine ärztlich ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie eine Versicherung mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch, aus. Die Diagnose spielt dabei erst einmal keine entscheidende Rolle.
Natürlich kann es Gründe geben, die eine Kasse dazu veranlassen können, einen Krankengeldanspruch zu verneinen, z.B. bereits vorliegendes Leistungsende, verspätete Meldung, Arbeitsunfall oder eben auch Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit als solches. Die Begründung, einen Krankengeldanspruch abzuwehren weil der Versicherte hätte wissen müssen, dass seine neue Tätigkeit ihn wieder Arbeitsunfähig machen würde
(so habe ich das aus der Schilderung entnommen), die halte ich allerdings für sehr gewagt um nicht zu sagen für abenteuerlich. Wenn das nämlich gängige Praxis wäre, dann könnte man sehr, sehr viel Krankengeld verweigern.
Den missglückten Arbeitsversuch, den gab es einmal und der hatte aber meiner Erinnerung nach nichts mit einem neuen Arbeitsverhältnis zu tun.
Gruss
Czauderna
nein, Anspruch auf Krankengeld löst eine ärztlich ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie eine Versicherung mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch, aus. Die Diagnose spielt dabei erst einmal keine entscheidende Rolle.
Natürlich kann es Gründe geben, die eine Kasse dazu veranlassen können, einen Krankengeldanspruch zu verneinen, z.B. bereits vorliegendes Leistungsende, verspätete Meldung, Arbeitsunfall oder eben auch Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit als solches. Die Begründung, einen Krankengeldanspruch abzuwehren weil der Versicherte hätte wissen müssen, dass seine neue Tätigkeit ihn wieder Arbeitsunfähig machen würde
(so habe ich das aus der Schilderung entnommen), die halte ich allerdings für sehr gewagt um nicht zu sagen für abenteuerlich. Wenn das nämlich gängige Praxis wäre, dann könnte man sehr, sehr viel Krankengeld verweigern.
Den missglückten Arbeitsversuch, den gab es einmal und der hatte aber meiner Erinnerung nach nichts mit einem neuen Arbeitsverhältnis zu tun.
Gruss
Czauderna
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Hallo czauderna,
zunächst danke für deine rasche und informative antwort.
Wie richtig von dir vermutet, liegt kein Leistungsende, verspätete Meldung oder ähnliches vor.
Die Begründung der KK lautet wie folgt: ...“dass der Kläger nicht in der Lage war eine Tätigkeit auszuüben, da er eine sehr begrenzte Belastbarkeit und seine Grunderkrankung (anm. dies war nicht der Grund der AU) vorgelegen haben.
Nachdem er gesehen hat, dass er wegen seiner doch sehr begrenzten Belastbark. überfordert war, entwickelte er in der Folge die Depression“
Womöglich wird darauf angespielt: hätte der Kläger nicht die Grunderkrankung wäre es zu keiner Überforderung, und somit auch zu keiner Depression gekommen.
Ich vergleiche es mal so: ein Fußballspieler kann nach einem Unfall nicht mehr als Fußballer „tätig“ werden, so sucht er sich eine Anstellung als „Fußball-Trainer“ – und erkrankt dann eben, wie es jedem Menschen ergehen kann – an einer Depression.
Mag der Richter am SG das auch so sehen?!
Das Ergebnis teile ich dann hier mit. Ggfls ziemlich zeitnah, - wenn’s nicht in die „Verlängerung“ geht.
Danke noch mal Czauderna und weiterhin alles gute euch.
Vor allem Gesundheit !!! .... oder „menschliche KK“
Gruß
workaholic
zunächst danke für deine rasche und informative antwort.
Wie richtig von dir vermutet, liegt kein Leistungsende, verspätete Meldung oder ähnliches vor.
Die Begründung der KK lautet wie folgt: ...“dass der Kläger nicht in der Lage war eine Tätigkeit auszuüben, da er eine sehr begrenzte Belastbarkeit und seine Grunderkrankung (anm. dies war nicht der Grund der AU) vorgelegen haben.
Nachdem er gesehen hat, dass er wegen seiner doch sehr begrenzten Belastbark. überfordert war, entwickelte er in der Folge die Depression“
Womöglich wird darauf angespielt: hätte der Kläger nicht die Grunderkrankung wäre es zu keiner Überforderung, und somit auch zu keiner Depression gekommen.
Ich vergleiche es mal so: ein Fußballspieler kann nach einem Unfall nicht mehr als Fußballer „tätig“ werden, so sucht er sich eine Anstellung als „Fußball-Trainer“ – und erkrankt dann eben, wie es jedem Menschen ergehen kann – an einer Depression.
Mag der Richter am SG das auch so sehen?!
Das Ergebnis teile ich dann hier mit. Ggfls ziemlich zeitnah, - wenn’s nicht in die „Verlängerung“ geht.
Danke noch mal Czauderna und weiterhin alles gute euch.
Vor allem Gesundheit !!! .... oder „menschliche KK“
Gruß
workaholic
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Das scheint mir eine sehr abenteuerliche Auslegung des § 53 SGB V zu sein. Ganz davon abgesehen, dass die Ursache einer Depression bestimmt nicht so einfach zu ermitteln ist, könnte das Krankengeld mit dieser Begründung auch versagt werden, wenn man trotz Mobbing weiter zur Arbeit geht, mit dem Motorrad unterwegs ist, auf Stöckelschuhen umknickt und was weiß ich nicht alles noch. Ich hoffe (und gehe eigentlich davon aus), dass das Gericht dieser Argumentation nicht folgt.
An dem Ergebnis des Gerichtsverfahrens bin ich sehr interessiert, genauso wie am Namen der Kasse, die SO vorgeht - gerne auch per pn.
An dem Ergebnis des Gerichtsverfahrens bin ich sehr interessiert, genauso wie am Namen der Kasse, die SO vorgeht - gerne auch per pn.
Fast jede zweite neue Frührente psychisch bedingt
bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/fast-jede-zw.html
spiegel.de/karriere/berufsleben/psychostress-im-job-macht-arbeitnehmer-krank-a-945932.html
Sehr intressanter Ansatz der Kasse
http://www.finkenbusch.de/?p=1374
Wann ist eine Krankheit selbst verschuldet?
spiegel.de/karriere/berufsleben/psychostress-im-job-macht-arbeitnehmer-krank-a-945932.html
Sehr intressanter Ansatz der Kasse
http://www.finkenbusch.de/?p=1374
Wann ist eine Krankheit selbst verschuldet?
Wenn ich mir jetzt diesen Artikel dazu ansehe, naja..Selbst verschuldet in diesem Sinne ist eine Arbeitsunfähigkeit, wenn der Arbeitnehmer die Sorgfalt verletzt hat, die ein verständiger Mensch normalerweise im eigenen Interesse anzuwenden pflegt, er sich also die zur Arbeitsunfähigkeit führende Krankheit durch unverständiges, leichtfertiges oder gegen die guten Sitten im Rechtssinne verstoßendes Verhalten zugezogen hat. Selbstverschulden liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer den Wiedereintritt von Arbeitsfähigkeit hinauszögert oder verhindert.
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Hallo nochmal.
@gernekrankenversichert, die antwort lässt nicht lange auf sich warten. Termin steht schon fest. Ich schreib dann. Hoffe ohne „nachspielzeit“. Aber „dieser“ KK traue ich mittlerweile alles zu. Hauptsache den, der etwas will, erst mal paar monate – hier: 18 !! warten lassen....... und dann noch in den Wiederspruch.
Aber da gibt’s ja die „einstweilige Verfügung“. Und auch seriöse Medien, die solch einen Fall gerne aufzeigen werden. – und das werden die !!
(sorry, ist wohl emotional, jedoch verständlich)
@ciceroowl, für mich eigentlich klar, dass niemand mit absicht sich schaden – also krankheit zufügt. Klar auch, dass man mit alkohol kein auto mehr fährt, in den graben fährt, und dann KG haben will. – ist ja hier nicht gegeben. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die krankheit vorher schon bestand. Es sich also nicht um eine neue handelt.
Danke allen nochmals für die mühe.
Bis demnächst. alles gute.
Gruß
workaholic
@gernekrankenversichert, die antwort lässt nicht lange auf sich warten. Termin steht schon fest. Ich schreib dann. Hoffe ohne „nachspielzeit“. Aber „dieser“ KK traue ich mittlerweile alles zu. Hauptsache den, der etwas will, erst mal paar monate – hier: 18 !! warten lassen....... und dann noch in den Wiederspruch.
Aber da gibt’s ja die „einstweilige Verfügung“. Und auch seriöse Medien, die solch einen Fall gerne aufzeigen werden. – und das werden die !!
(sorry, ist wohl emotional, jedoch verständlich)
@ciceroowl, für mich eigentlich klar, dass niemand mit absicht sich schaden – also krankheit zufügt. Klar auch, dass man mit alkohol kein auto mehr fährt, in den graben fährt, und dann KG haben will. – ist ja hier nicht gegeben. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die krankheit vorher schon bestand. Es sich also nicht um eine neue handelt.
Danke allen nochmals für die mühe.
Bis demnächst. alles gute.
Gruß
workaholic
Guten Abend ratte1,ratte1 hat geschrieben:Hallo,
könnte es sein, dass die KK das Modell des missglückten Arbeitsversuchs wieder beleben will, der ja noch bis zum Ende der 1990er Jahre galhttp://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/bkk.cgi? ... t=#hlt_ank?
MfG
ratte1
meinst du diese Geschichte?
Nach Auffassung der Spitzenverbände der Sozialversicherung kann aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Krankenversicherungspflicht auf der Grundlage der bisherigen Rechtsfigur des missglückten Arbeitsversuchs nicht mehr verneint werden. Zur Vermeidung von Missbräuchen zulasten der Versichertengemeinschaft sind jedoch weiterhin an den Nachweis der die Versicherungspflicht begründenden Voraussetzungen strenge Anforderungen zu stellen, wenn der Verdacht besteht, dass Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erschlichen werden sollen. Vor diesem Hintergrund sollte bei Verdachtsmomenten insbesondere kritisch geprüft werden, ob die Versicherungspflicht aufgrund eines Scheinarbeitsverhältnisses ausgeschlossen ist. So wird keine die Versicherungspflicht auslösende Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV ausgeübt, wenn tatsächlich eine familienhafte Mithilfe oder eine selbstständige Tätigkeit, insbesondere als Mitunternehmer oder Mitgesellschafter, vorliegt oder wenn ein Beschäftigungsverhältnis durch ein nach § 117 BGB nichtiges Scheingeschäft vorgetäuscht wird.
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Hallo ratte1 und CiceroOWL,
natürlich traue ich dieser KK deren mitglied ich bin eigentlich fast alles zu, - und rechne auch damit.
Da aber in diesem fall, normal menschliches denken vorausgesetzt, sich wohl mehr oder minder eindeutig nachvollziehen lässt, - und natürlich auch ärztlicherseits bestätigt, dürfte die sachlage, und die richterliche entscheidung eindeutig sein.
Natürlich kann man in jeder noch so „staubigen schublade“ ein wenn und aber „herausziehen“, und womöglich wird es die KK auch noch tun.
Jedoch glaube ich doch ein wenig an die richtige, richterliche entscheidung in diesem lande.
(wenngleich wohl auch leider zu viele andere erfahrungen machen mussten).
Wie auch immer, ich habe mich gewehrt. Trotz großer widrigkeiten, teils auch durch nicht ganz richtige beratung. Im Rahmen eben meiner möglichkeiten.
Mit dem urteil werde ich leben können.
Vorerst noch mal dank allen hier.
Gruß
workaholic
natürlich traue ich dieser KK deren mitglied ich bin eigentlich fast alles zu, - und rechne auch damit.
Da aber in diesem fall, normal menschliches denken vorausgesetzt, sich wohl mehr oder minder eindeutig nachvollziehen lässt, - und natürlich auch ärztlicherseits bestätigt, dürfte die sachlage, und die richterliche entscheidung eindeutig sein.
Natürlich kann man in jeder noch so „staubigen schublade“ ein wenn und aber „herausziehen“, und womöglich wird es die KK auch noch tun.
Jedoch glaube ich doch ein wenig an die richtige, richterliche entscheidung in diesem lande.
(wenngleich wohl auch leider zu viele andere erfahrungen machen mussten).
Wie auch immer, ich habe mich gewehrt. Trotz großer widrigkeiten, teils auch durch nicht ganz richtige beratung. Im Rahmen eben meiner möglichkeiten.
Mit dem urteil werde ich leben können.
Vorerst noch mal dank allen hier.
Gruß
workaholic
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Czauderna
GerneKrankenVersichert
CiceroOWL
ratte1
hallo zusammen.
Gute nachricht:
The winner by workaholic vs „die gesundheitskasse“ is:
By nock out in round one:
Workaholic
Ja. Hatte heute termin beim sozialgericht. Verlief eigentlich ganz anders als von mir vermutet.
(nicht weil ich das erste mal bei gericht war. – wenn’s auch für mich etwas ungewohnt war).
Vielmehr ging der richter ziemlich den vertreter der KK an, - über deren vorgehensweise, argumentation, - das sie es nicht auslegen können wie sie es grad wollen und dann so oder eben andersrum rausziehen können.
Und eben auch die „darstellung“ seitens des MDK wurde gerügt. – wohl zurecht.
Ich, kam fast nicht zu wort! Und wollt doch so viel sagen !!!!!
Aber was solls.
Hier hat mal jemand recht gesprochen. – nach 18 monaten. Heißt: mein anrecht auf KG war von anfang an gegeben und rechtens. Ergo......... ich „bekäme“ ca. 10 monate lang KG nachgezahlt. So lange lief meine AU. Wenngleich ich auch nach wie vor körperlich sehr krank bin. Doch gewerbe betreiben und AU sein geht nun mal nicht. Und von nicht erhaltenen
KG kann niemand leben. So musste und muss ich, - soweit es geht, arbeiten. Wenn auch unter
diesen umständen und zur entrüstung vieler ärzte.
Doch das ist wohl mein problem.
Ich schrieb......... ich „bekäme KG nachzahlung“............ jetzt kommts............. mein arzt „baute“ mir 2 Lücken in meine AU´s. ! ! ! ! ! einmal merkte ich es und wies ihn darauf hin.
Er: „das hat schon seine Ordnung, - ist ja eine Folgebescheinigung“ und auf der vorherigen steht ja „voraussichtlich krank bis...“.
Das diese Folgebescheinigung „Folgen“ hatte, - das zeigte sich eben heute. Ich glaube selbst dem Richter tat das weh. Weder ich noch mein anwalt wussten davon, - bzw. übersahen es einfach.
Wie gewonnen so zerronnen könnte man sagen. – is auch so. der richter handelte noch beim KK MA aus, die erste Lücke zu „übersehen“, der aber die zweite nicht übersehen wollte, - und ich dann mit ca. 3 monaten nachzahlung hätte leben sollen.
Allerdings unabdingbar – nie wieder anfechtbar. !!!
Und das wollte ich dann auch nicht mehr. So bleibt mir nun der gang - wohlweißlich mit hoffnung auf wenig erfolg – zum LSG, den ich auch gehen werde. Selbst der wahrscheinlichkeit der niederlage ausgesetzt zu sein. Aber dann mit pauken und trompeten.
Denn: ich kriegs nicht in meinen kopf, - wenn jemand so schwer krank ist, - und leider ist das so, - dass eben dieser, nur weil ein doc ein datum verdreht mittellos dasteht, - teils ohne ärztlich dringlich benötigter medikamente! Weil sie nicht auf irgendeiner Liste der KK stehen und daher nicht übernommen werden. Alles theorien. Sorry. Deshalb soll/muss ich schmerzen ertragen? Mein leben verkürzen?? Da bin ich stur.
Es ist nicht sachlich, dass weiß ich. – aber ich bin keine „Sache“!
Das !!!! soll mir ein Richter ins Gesicht sagen !!!
Aber bis dahin werden wohl wieder 18 monate vergehen.
Wenn’s erlaubt ist ein paar sachliche fragen:
Wie lange – in etwa, wird es dauern, bis der bescheid der KK kommt (2monate sind ja nachzuzahlen,) - der rest wird ja verweigert werden wegen „Lücke“.
Heißt dann wohl – WS, Ablehnung, Klage beim LSG.
Wohl hoffentlich keine weiteren 18 monate. ?!
soweit sogut. – ich hab heut den ersten preis gemacht – wenn auch ohne pokal. – egal.
Das Recht hat gesiegt !
Danke für eure aufmerksamkeit und vorab schon mal danke für die antworten meiner fragen.
Ne gute zeit euch.
Gruß, workaholic
P.s.: GerneKrankenVersichert und wer es wissen will, - die KK ect. Schicke ich gerne per pn.
GerneKrankenVersichert
CiceroOWL
ratte1
hallo zusammen.
Gute nachricht:
The winner by workaholic vs „die gesundheitskasse“ is:
By nock out in round one:
Workaholic
Ja. Hatte heute termin beim sozialgericht. Verlief eigentlich ganz anders als von mir vermutet.
(nicht weil ich das erste mal bei gericht war. – wenn’s auch für mich etwas ungewohnt war).
Vielmehr ging der richter ziemlich den vertreter der KK an, - über deren vorgehensweise, argumentation, - das sie es nicht auslegen können wie sie es grad wollen und dann so oder eben andersrum rausziehen können.
Und eben auch die „darstellung“ seitens des MDK wurde gerügt. – wohl zurecht.
Ich, kam fast nicht zu wort! Und wollt doch so viel sagen !!!!!
Aber was solls.
Hier hat mal jemand recht gesprochen. – nach 18 monaten. Heißt: mein anrecht auf KG war von anfang an gegeben und rechtens. Ergo......... ich „bekäme“ ca. 10 monate lang KG nachgezahlt. So lange lief meine AU. Wenngleich ich auch nach wie vor körperlich sehr krank bin. Doch gewerbe betreiben und AU sein geht nun mal nicht. Und von nicht erhaltenen
KG kann niemand leben. So musste und muss ich, - soweit es geht, arbeiten. Wenn auch unter
diesen umständen und zur entrüstung vieler ärzte.
Doch das ist wohl mein problem.
Ich schrieb......... ich „bekäme KG nachzahlung“............ jetzt kommts............. mein arzt „baute“ mir 2 Lücken in meine AU´s. ! ! ! ! ! einmal merkte ich es und wies ihn darauf hin.
Er: „das hat schon seine Ordnung, - ist ja eine Folgebescheinigung“ und auf der vorherigen steht ja „voraussichtlich krank bis...“.
Das diese Folgebescheinigung „Folgen“ hatte, - das zeigte sich eben heute. Ich glaube selbst dem Richter tat das weh. Weder ich noch mein anwalt wussten davon, - bzw. übersahen es einfach.
Wie gewonnen so zerronnen könnte man sagen. – is auch so. der richter handelte noch beim KK MA aus, die erste Lücke zu „übersehen“, der aber die zweite nicht übersehen wollte, - und ich dann mit ca. 3 monaten nachzahlung hätte leben sollen.
Allerdings unabdingbar – nie wieder anfechtbar. !!!
Und das wollte ich dann auch nicht mehr. So bleibt mir nun der gang - wohlweißlich mit hoffnung auf wenig erfolg – zum LSG, den ich auch gehen werde. Selbst der wahrscheinlichkeit der niederlage ausgesetzt zu sein. Aber dann mit pauken und trompeten.
Denn: ich kriegs nicht in meinen kopf, - wenn jemand so schwer krank ist, - und leider ist das so, - dass eben dieser, nur weil ein doc ein datum verdreht mittellos dasteht, - teils ohne ärztlich dringlich benötigter medikamente! Weil sie nicht auf irgendeiner Liste der KK stehen und daher nicht übernommen werden. Alles theorien. Sorry. Deshalb soll/muss ich schmerzen ertragen? Mein leben verkürzen?? Da bin ich stur.
Es ist nicht sachlich, dass weiß ich. – aber ich bin keine „Sache“!
Das !!!! soll mir ein Richter ins Gesicht sagen !!!
Aber bis dahin werden wohl wieder 18 monate vergehen.
Wenn’s erlaubt ist ein paar sachliche fragen:
Wie lange – in etwa, wird es dauern, bis der bescheid der KK kommt (2monate sind ja nachzuzahlen,) - der rest wird ja verweigert werden wegen „Lücke“.
Heißt dann wohl – WS, Ablehnung, Klage beim LSG.
Wohl hoffentlich keine weiteren 18 monate. ?!
soweit sogut. – ich hab heut den ersten preis gemacht – wenn auch ohne pokal. – egal.
Das Recht hat gesiegt !
Danke für eure aufmerksamkeit und vorab schon mal danke für die antworten meiner fragen.
Ne gute zeit euch.
Gruß, workaholic
P.s.: GerneKrankenVersichert und wer es wissen will, - die KK ect. Schicke ich gerne per pn.
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- Registriert: 03.07.2012, 14:45
hallo czauderna,
danke deiner antwort. kann mir schon vorstellen, das die gerichte überlastet sind. wären die KK wohl etwas kooperativer, würde man sich wohl viel unnötigen streit vor gericht ersparen können.
wirtschaftlich gesehen - soviel meine ich zu wissen - ist dieses verhalten langfristig nicht.
denn nicht nur das ansehen der kk leidet ja wohl drunter. ganz abgesehen von der publik machung solcher mißstände.
selbst ich als klein-unternehmer weiß: nur ein zufriedener kunde ist ein guter kunde! (gesamtwirtschaftliche soziale einstellung mal nicht berücksichtigt) auch dazu tragen KK bei. denn nahezu jeder hier ist ja wohl krankenversichert.
hier hat jemand seine hausaufgaben nicht richtig gemacht!
aber das ist meine pers. meinung.
evtl. ist ja die KK gesprächsbereit. aber dann zu meinen konditionen. wichtig denk ich mal war zunächst die "recht-sprechung".
in diesem sinne....
ne gute zeit und ....... werdet nicht krank.
gruß, workaholic
danke deiner antwort. kann mir schon vorstellen, das die gerichte überlastet sind. wären die KK wohl etwas kooperativer, würde man sich wohl viel unnötigen streit vor gericht ersparen können.
wirtschaftlich gesehen - soviel meine ich zu wissen - ist dieses verhalten langfristig nicht.
denn nicht nur das ansehen der kk leidet ja wohl drunter. ganz abgesehen von der publik machung solcher mißstände.
selbst ich als klein-unternehmer weiß: nur ein zufriedener kunde ist ein guter kunde! (gesamtwirtschaftliche soziale einstellung mal nicht berücksichtigt) auch dazu tragen KK bei. denn nahezu jeder hier ist ja wohl krankenversichert.
hier hat jemand seine hausaufgaben nicht richtig gemacht!
aber das ist meine pers. meinung.
evtl. ist ja die KK gesprächsbereit. aber dann zu meinen konditionen. wichtig denk ich mal war zunächst die "recht-sprechung".
in diesem sinne....
ne gute zeit und ....... werdet nicht krank.
gruß, workaholic