AU-RL §6
Verfasst: 23.01.2014, 03:59
Hallo
wie soll man jetzt vorgehen
es gibt eine Regel in den Rechtlinien nach AU-Richtline §6
da heisst es :
§ 6 AU-RL - Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung
(1) 1Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung bzw. der Fortzahlung von Entgeltersatzleistungen ist ein Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit vom Vertragsarzt auf der "Bescheinigung für die Krankengeldzahlung" (Muster Nr. 17) zu attestieren. 2Diese Bescheinigung ist stets mit allen aktuell die Arbeitsunfähigkeit begründenden Diagnosen - bezeichnet entsprechend den Bestimmungen des § 295 SGB V - auszustellen.
(2) 1Die Bescheinigung für die Krankengeldzahlung soll in der Regel nicht für einen mehr als sieben Tage zurückliegenden und nicht mehr als zwei Tage im voraus liegenden Zeitraum erfolgen. 2Ist es auf Grund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs offensichtlich sachgerecht, können längere Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden.
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-726 ... -04-18.pdf
Das würde heissen das meine Frau trotz ihre Lücke weil sich nicht zum Arzt gehen konnte wieder im KG drin oder ?
mfg
wie soll man jetzt vorgehen
es gibt eine Regel in den Rechtlinien nach AU-Richtline §6
da heisst es :
§ 6 AU-RL - Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung
(1) 1Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung bzw. der Fortzahlung von Entgeltersatzleistungen ist ein Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit vom Vertragsarzt auf der "Bescheinigung für die Krankengeldzahlung" (Muster Nr. 17) zu attestieren. 2Diese Bescheinigung ist stets mit allen aktuell die Arbeitsunfähigkeit begründenden Diagnosen - bezeichnet entsprechend den Bestimmungen des § 295 SGB V - auszustellen.
(2) 1Die Bescheinigung für die Krankengeldzahlung soll in der Regel nicht für einen mehr als sieben Tage zurückliegenden und nicht mehr als zwei Tage im voraus liegenden Zeitraum erfolgen. 2Ist es auf Grund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs offensichtlich sachgerecht, können längere Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden.
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-726 ... -04-18.pdf
Das würde heissen das meine Frau trotz ihre Lücke weil sich nicht zum Arzt gehen konnte wieder im KG drin oder ?
mfg