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ges. Krankenkassenbeitrag nicht bez. / Nachzahlung ?

Verfasst: 21.01.2014, 13:54
von JimKnopf
Hi zusammen,

mein Arbeitslosengeld lief im Januar 2013 aus. Nehme kein ALG 2 in Anspruch und bin arbeitslos, seit diesem Zeitpunkt habe ich keine Leistungen erhalten und bin auch nicht zu einem Arzt etc. Bin bei der AOK...damals habe ich nur einen Brief erhalten ich wurde abgemeldet ( eben vom Amt ) und ich solle einen Fragebogen ausfüllen...das habe ich nicht gemacht und seither auch nichts mehr von der AOK gehört. Nun wollte ich mich doch wieder versichern sollte etwas mal passiern.
Bis 31.12. gab es wohl eine Frist dass man nichts mehr nachzahlen muss ? Habe ich versäumt bzw zu spät erfahren.
Was passiert nun wenn ich mich bei der AOK melde und möchte mich weiter versichern......wieviel muss ich da nachzahlen bzw muss ich überhaupt nachzahlen bzw welche Möglichkeiten habe ich hier ?

Gruß Jim

Verfasst: 21.01.2014, 14:11
von derKVProfi
Das sagt Dir die AOK gerne in einem persönlichen Gespräch in der Geschäftsstelle vor Ort, nachdem Du Dein Vermögen und Deine Einnahmen offen gelegt hast!

Verfasst: 21.01.2014, 14:44
von JimKnopf
ok dann ist wohl ein Forum generell auch überflüssig...danke...vertrauen wir einfach aller Welt und zahlen einfach

ZDF - Zahlen, Daten, Fakten bitte

Verfasst: 21.01.2014, 14:55
von Swantje B.
Wie alt bist bzw. warst du Ende Jan. 2013?

Bist du verheiratet? Wenn ja - wie ist deine bessere Hälfte versichert (gesetzlich/privat)?

Wovon hast du in der Zwischenzeit gelebt?

Gruß
Swantje

Verfasst: 21.01.2014, 14:57
von JimKnopf
38...nicht verheiratet....von meinem ersparten...klar alles nicht so vernünftig....aber jeder hat nunmal eben ne kleine lebenskrise

Verfasst: 21.01.2014, 15:04
von Swantje B.
Wenn du seit dem Ende des ALG keine Leistungen in Anspruch genommen hast:

Beitragsnachforderung von knapp über 40,00 € je Monat seit Ende des ALG für die zurückliegende Zeit.

Dazu laufende Beiträge ab Januar 2014, ca. 165,00 € je Monat.

Wenn du nach dem Ende des ALG-Bezugs Leistungen in Anspruch genommen hast:

Beitragsnachforderung seit dem Ende des ALG, ca. 165,00 € je Monat.

Zuständig ist die AOK du kannst keine andere Kasse wählen.

Gruß
Swantje

Verfasst: 21.01.2014, 15:10
von Bodi
Nach Auslaufen des ALG 1 entstand Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Nach § 256a SGB V in Verbindung mit den Einheitlichen Grundsätzen des GKV-Spitzenverbandes vom 04.09.2013 ist der nachzuzahlende Betrag auf den Anwartschaftsbeitrag von ca. 50 EUR pro Monat zu ermäßigen (Leistungen wurden laut der Schilderung ja nicht in Anspruch genommen). Macht für den Zeitraum 02/2013-12-2013 also ca. 550 EUR. Ab dem Monat der Meldung ist voll zu zahlen (Mindestbeitrag ca. 157 EUR monatlich).
Einkommen und Vermögen spielen bei der dieser Emäßigungsregelung übrigens keine Rolle.

Edit:Swantje B. war schneller

Verfasst: 21.01.2014, 15:22
von JimKnopf
oh super...das sind mal konkrete Antworten, ich dachte es geht schon in die tausende Euros wenn man mal so manche Horrorstories hört...dann kann ich da gegenüber der AOK argumentieren sollten die mir viel höheres abknöpfen wollen...