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Zuzahlung für Medikamente beim Kleinkind?
Verfasst: 20.01.2014, 20:06
von ht-net
Wenn ich mich im Internet umschaue finde ich....
Befreiung für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von Zuzahlungen befreit.
Seit 04.11.13 habeen wir Nachwuchs. Jedes Mal wenn ich nun beim Kinderarzt war und ein Rezept mit bekomme, z.b. die Vitamin D- Fluretten und mit dem Rezept in die Apotheke spaziere muss ich zuzahlen. 1,50 EUR hier 1 EUR da... Da kann doch was nicht stimmen???
Heute waren wir mit dem Kleinen beim Impfen - der Arzt schreibt ein fiebersenkendes Mittel auf weil bei den vielen Impfstoffen häufig abends Fieber aufkommt und Schmerzen. Ich latsche brav in die Apotheke... 1 EUR Zuzahlung. Ich frage nach was ich bezahlen muss wenn ich dieses Medikament einfach kaufe - 2,06 EUR. Auf Nachfrage teilt man mir mit, dass jede Krankenkasse mit den Pharmaherstellern Vereinbarungen hätte - und da das aufgeschriebene Medikament nicht vorrätig sei müßte ich bei diesem Medikament diesen Betrag zuzahlen. Allerdings beim anderen auch - wenn auch etwas weniger... was soll dass denn? Entweder ich muss beim Kind zuzahlen oder nicht. Soll ich jetzt 10 km in die nächste Apotheke fahren um 20 Cent Zuzahlung einzusparen - aber im Endeffekt sowieso zu zahlen?
Verfasst: 20.01.2014, 20:30
von Czauderna
Hallo,
die Apotheke hat schon recht,es gibt sog. Rabattverträge mit einzelnen Kassen. Wir reden hier aber nicht von der gesetzlichen Zuzahlung (Verordnungsblattgebühr) sondern von Mehrbeträgen. Ich weiß, für einen
Laien schwer nachzuvollziehen, aber so ist es eben. Die Apotheke hat ja selbst zugegeben, dass sie das Medikament nicht vorrätig hatte und deshlab ein anderes genommen werden musste. Der Apotheker muss aber auch sagen können welches Medikament bei welcher Kasse voll von dieser gezahlt wird.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 22.01.2014, 16:15
von ht-net
nene ganz so einfach ist das wohl nicht. Nach Rücksprache mit meiner Kasse ist es zunächst so, dass der Arzt ein Medikament verschreibt und man da ja sagen könne, dass man ein Medikament haben möchte das man ohne Aufzahlung bekommt. Ich verwende das Wort Aufzahlung deshalb, weil es für mich völlig egal ist ob die Zuzahlung aufgrund von Mehrbeträgen oder gesetzlicher Zuzahlung entsteht.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe gibt es dazu 2 unterschiedliche Paragraphen im SGB 5, §61 und §35. Leider hat wohl bei einem der Paragraphen der Gesetzgeber geschlafen und versäumt diesen so zu gestalten, dass Kinder und Jugendliche generell von Zuzahlungen befreit sind. Dies nutzen die Kassen dazu aus, dass nun die Kinder und Jugendlichen trotzdem zu den Medikamenten zuzahlen müssen.
Bei der ganzen Gesetzgeberei wird nämlich die Durchführbarkeit in der Praxis nicht berücksichtigt, z.B. die Apotheke sagt ... das Medikament haben wir nicht da... nur ein vergleichbares... das kostet dann 1 EUR Zuzahlung, das was verschrieben war 0,50 EUR. Soll der Kunde jetzt 20 km in der Gegend herum fahren um zu sehen ob er das Medikament in einer anderen Apotheke bekommt und nur 0,50 EUR bezahlen???
Tatsache ist dass der Versicherte hier generell mit der Aussage verarscht wird, Kinder und Jugendliche seien von Zuzahlungen befreit!
Weil Mehrkosten eben auch Zuzahlungen sind. Mein Geldbeutel macht da keinen Unterschied!
Verfasst: 22.01.2014, 17:31
von GerneKrankenVersichert
ht-net hat geschrieben: Ich verwende das Wort Aufzahlung deshalb, weil es für mich völlig egal ist ob die Zuzahlung aufgrund von Mehrbeträgen oder gesetzlicher Zuzahlung entsteht.
...
Tatsache ist dass der Versicherte hier generell mit der Aussage verarscht wird, Kinder und Jugendliche seien von Zuzahlungen befreit!
Wenn ich zu einer Birne Apfel sage, weil es sich bei beiden um Kernobst handelt und mir der Unterschied völlig egal ist und mir dann einer eine Birne gibt, obwohl ich einen Apfel wollte, verarscht der mich? Seltsame Logik.
Verfasst: 22.01.2014, 18:01
von Czauderna
Hallo,
ich schrieb ja, dass es für Laien schwer nachvollziehbar ist.
Wenn du aber Zuzahlungen und Mehrbetrag nicht unterscheidest, dann
wird es schwierig. Der Gesetzgeber spricht nämlich explizit von Zuzahlungen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 22.01.2014, 18:18
von broemmel
Bei der ganzen Gesetzgeberei wird nämlich die Durchführbarkeit in der Praxis nicht berücksichtigt, z.B. die Apotheke sagt ... das Medikament haben wir nicht da... nur ein vergleichbares... das kostet dann 1 EUR Zuzahlung, das was verschrieben war 0,50 EUR. Soll der Kunde jetzt 20 km in der Gegend herum fahren um zu sehen ob er das Medikament in einer anderen Apotheke bekommt und nur 0,50 EUR bezahlen???
Wenn man davon ausgeht das dieses Medikament sofort, unverzüglich und ohne Zeitverlust benötigt wird....
Die Apotheke kann auch Medikamente bestellen. Dann erhält man das Medikament eben erst am nächsten Tag. Üblicherweise gibt es in den Festbetragsgruppen Medikamente die dann ohne wirtschaftliche Aufzahlung erhältlich sind.
Es sei denn der Arzt hat "aut idem" angekreuzt, dann hätte er aber auch darauf hinweisen müssen das er ein Medikament verschrieben hat das preislich über dem Festbetrag liegt.
Verfasst: 22.01.2014, 18:25
von derKVProfi
Merkwürdig ist folgendes, was immer auftaucht:
Die böse GKV! Oder alternativ: die böse PKV! Der Arzt ist nie schuld und der Apotheker auch nicht. Die haben sehr wohl Beratungspflichten und dafür werden Sie auch entlohnt.
Verfasst: 23.01.2014, 04:32
von vlac
Hallo,
und hmmt. Man muss nicht 20 km weit fahren, um das Medikament zu bekommen, dass der Arzt aufgeschrieben hat. Jede einzelne Apotheke in Deutschland wird mehrmals am Tag beliefert, und bietet auch dem Kunden an, das Medikament zu bestellen - dazu ist die Apotheke verpflichtet.
Bei dem fiebersenkenden Mittel dürfte es sich um ein Präparat mit dem Wirkstoff Paracetamol handeln, und zwar um Ben U Ron 75mg Zäpfchen. Für diesen Wirkstoff gibt es Festbeträge, die nach Packungsgröße, Wirkstoffmenge und Darreichungsform variieren. Diese Festbeträge werden nicht von jeder Krankenkasse einzeln, sondern zentral fest gelegt, und gelten für eine Vielzahl von Wirkstoffen und Medikamente. Sie sollten die Hersteller ursprünglich dazu zwingen, ihre Preise zu senken. Allerdings ist es auch passiert, dass manche Hersteller dies bei bestimmten Präparaten nicht tun, weil sie wissen, dass die Leute dazu bereit sind, die Differenz zu bezahlen.
Ein Beispiel: Bei Methlyphenidat für Kinder und Jugendliche zahlen die Eltern zu, weil die Hersteller die Preise weitgehend nicht an die Festbeträge anpassen. Beim Methylphenidat für Erwachsene, das vor einiger Zeit auf den Markt gekommen ist, wurden die Preise flugs an die Festbeträge angepasst - wohlgemerkt für den gleichen Wirkstoff, die gleichen Inhaltsstoffe, die gleiche Packungsgröße, die gleiche Wirkstoffmenge - auf der Packung steht dann nur "für Erwachsene", in meinen eigenen Worten ausgedrückt. Der Grund, wie mir erklärt wurde: Erwachsene stellen sich eher die die Frage, ob sie das extra-Geld bezahlen wollen, nachdem sie oft Jahre lang ohne das Medikament gelebt haben.
Bei den Zäpfchen dürfte es ähnlich, wenn auch etwas anders sein: Hier fällt auf, dass die Wirkstoffdosierung der vermutlich aufgeschriebenen Zäpfchen aus der Norm fällt. Es gibt nur zwei Hersteller, die sie anbieten. In Dosierungen, die nur unwesentlich darüber liegen, gibt es wiederum ausreichend Präparate, die unter dem Festbetrag angeboten werden.
Es wäre hier die Aufgabe des Arztes, auch solche Dinge im Blick zu haben, und das bei seiner Verordnunspraxis zu berücksichtigen, denn es gibt eigentlich keinen Grund, außerhalb dem, dass der Arzt halt eben gerade an dieses Medikament gedacht hat, warum es ausgerechnet diese Zäpfchen sein müssen. Die Alternativen sind da.
Grundsätzlich halte ich solche Festbeträge für eine gute Idee: Sie verhindern wenigstens im Ansatz, dass die Hersteller Mondpreise verlangen, und wir alle am Ende durch steigende Kosten im Gesundheitssystem irgendwann das Vielfache von einem Euro mehr zahlen. Allerdings müsste das sehr viel transparenter umgesetzt werden.
Verfasst: 23.01.2014, 18:51
von KKA
Bescheidene Frage: Wird hier tatsächlich eine Zuzahlung von 50 Cent oder einem Euro thematisiert? Ich ziehe die Frage zurück, sollte es um eine Zuzahlungshöhe gehen, die z.B. einen H4 Empfänger finanziell empfindlich treffen würde.
Gruss
KKA