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Arbeitgeber hat falsche KK gewählt und korrigiert es nicht

Verfasst: 20.01.2014, 09:47
von joggi
Guten Tag,
ich habe dieses Forum ein wenig durchstöbert, aber keine ähnlichen Einträge gefunden, vielleicht hat jemand einschlägige Erfahrung oder einen Tip:
bis Ende Juli 2013 habe ich ALG I bezogen, danach entstand kein Anspruch auf ALG II. Ich habe mich bei meiner Krankenkasse (ich nenne sie mal KK1) freiwillig weiter versichert für rund 154 Euro mtl. (inkl. PV). Im September habe ich erneut eine Arbeit aufgenommen und meinem Arbeitgeber KK1 als zuständige KK benannt. Nach dem ersten Gehalt und der Arbeitgebermeldung an die KK wollte ich bei der KK dann bitten, dass sie die Abbuchung freiwilliger Beiträge wieder einstellt, da ich ja wieder pflichtversichert war.
Auf meiner ersten Lohnabrechnung (und der Meldung zur Sozialversicherung) sah ich dann, dass mein Arbeitgeber die Beiträge fälschlicherweise an eine andere KK (KK2) abgeführt hat. Ich bat um Korrektur, die mir zugesagt wurde. Somit hatte ich nichts in der Hand, um bei meiner KK/KK1 die Einziehung freiwilliger Beiträge zu stoppen. Auch in den nächsten Monaten hat es mein Arbeitgeber nicht geschafft, eine Korrektur vorzunehmen. Im Dezember habe ich mein Arbeitsverhältnis beendet und daher keinen direkten Kontakt mehr zu der Firma. In jedem Monat wurden die Beiträge an KK2 gezahlt, jeden Monat habe ich um Korrektur gebeten. In den Meldungen zur SV (An-/Abmeldungen) steht auch immer KK2 benannt.
Seit Januar muss ich dann regulär wieder freiwliige Beiträge von 154 Euro zahlen.

KK2, bei der ich nicht versichert bin, hat sich übrigens nie bei mir gemeldet, obwohl es doch hätte auffallen müssen, dass dort Beiträge eingehen für jemanden, der nicht dort verischert ist.

Ich habe also das Problem, dass für 4 Monate doppelt gezahlt wurde bei KK1 freiwillige Beiträge und bei der ungewollten KK2 über den Arbeitgeber. Wie kann ich die Firma dazu bewegen, die Korrekturen vorzunehmen ? Und wie bekomme für die 4 Monate Arbeit, in der ich doch eigentlich pflichversichert war, die vergebens gezahlten freiwilligen Beiträge zurück (über 600 Euro)? Vermutlich muss doch erst eine Korrektur der Meldungen erfolgen, bevor mir meine KK1 etwas zurückzahlt ?

Verfasst: 20.01.2014, 10:01
von broemmel
Schilder das einfach Deiner Kasse und die setzt sich dann mit Deinem alten Arbeitgeber in Verbindung und klärt das alles

Verfasst: 20.01.2014, 11:24
von KKA
Oder KK2 anrufen, Zahlungseingänge des AG mit der Bitte um Korrektur bestätigen lassen. Korrektur im Sinne von KK2 überweist die ihr nicht zugestandenen Beiträge zurück an den AG und diesen schriftlich auffordern, die Beiträge an KK1 zu überweisen. KK1 demenstprechend schriftlich informieren und zugleich auffordern, nach Zahlungseingang die Beiträge zur freiwilligen KV an dich zurückzuzahlen.

Gruss
KKA

Verfasst: 21.01.2014, 00:39
von roemer70
KKA hat geschrieben:Oder KK2 anrufen, Zahlungseingänge des AG mit der Bitte um Korrektur bestätigen lassen. Korrektur im Sinne von KK2 überweist die ihr nicht zugestandenen Beiträge zurück an den AG und diesen schriftlich auffordern, die Beiträge an KK1 zu überweisen. KK1 demenstprechend schriftlich informieren und zugleich auffordern, nach Zahlungseingang die Beiträge zur freiwilligen KV an dich zurückzuzahlen.

Gruss
KKA
Dein Vorschlag ist nett gemeint, geht in meinen Augen aber am Ablauf einer Beitrags- und Meldekorrektur vorbei. Broemmels Vorgehensweise dürfte die zielführende sein.

Verfasst: 21.01.2014, 14:18
von KKA
Nun, Roemer, wenn sich KK 2 beim Fragesteller nie gemeldet aber die Beiträge erhalten hat, wäre mein erster Schritt diese anzusprechen. Das hat m.E. nichts mehr mit einer korrekten An-und Abmelde-oder Beitragsprozedur zu tun, denn es scheint sich hier in erster Linie um ein Fehler des AG zu handeln (der eigentlich vom AG zu korrigieren wäre). Wenn du meinst KK1 kann die Sachlage mit KK2 direkt klären (und dazu überhaupt bereit ist), stimme ich dir zu.

Gruss
KKA

Verfasst: 22.01.2014, 00:39
von roemer70
KKA hat geschrieben:Wenn du meinst KK1 kann die Sachlage mit KK2 direkt klären (und dazu überhaupt bereit ist), stimme ich dir zu.
Natürlich wird KK1 aktiv - aber vermutlich nicht im Sinne einer Kontaktaufnahme mit KK2 - das tut auch nicht Not. Einfach KK1 die Beschäftigungsdaten mitteilen, die meldet dem AG die laufende Mitgliedschaft, der storniert bzw. korrigiert die Meldungen und Beitragsflüsse an KK2.
Warum soll man sich mehr Arbeit machen?

Verfasst: 22.01.2014, 00:58
von KKA
roemer70 hat geschrieben: Natürlich wird KK1 aktiv...
Wenn du meinst. Ein Anruf bei KK1 und alles ist geklärt. Hätte der Fragesteller das gewusst........

Gruss
KKA

hat such geklärt

Verfasst: 22.01.2014, 13:00
von joggi
Hallo und danke für Antworten,
hat sich mittlerweile geklärt, indem der AG alles korrigiert hat.

Bis zum nächsten Mal,
joggi

Verfasst: 23.01.2014, 14:37
von roemer70
KKA hat geschrieben:
roemer70 hat geschrieben: Natürlich wird KK1 aktiv...
Wenn du meinst.
Ich meine nicht nur, ich weiß es. Wenn eine laufende Mitgliedschaft bei einer KK besteht und sich eine Änderung im Versicherungsverhältnis ergibt (und diese mitgeteilt wird), wird diese Kasse aktiv.

Für joggi hat sich das Problem nun aber erledigt. :)

Verfasst: 23.01.2014, 18:36
von KKA
roemer70 hat geschrieben: Ich meine nicht nur, ich weiß es. Wenn eine laufende Mitgliedschaft bei einer KK besteht und sich eine Änderung im Versicherungsverhältnis ergibt (und diese mitgeteilt wird), wird diese Kasse aktiv.

Für joggi hat sich das Problem nun aber erledigt. :)
Das ist mir schon bewusst, Roemer :!: . In diesem Fall ging es aber um eine außergewöhnliche Situation (nämlich das eine KK2 infolge eines Fehlers des AG ebenfalls Beiträge erhielt) und ich gehe nach wie vor davon aus, dass KK1 nicht pro-aktiv tätig geworden wäre, hätte der AG die Situation nicht von selbst bereinigt. Daher war mein Rat, KK1 zu informieren und denen die Sachlage zu schildern und bei der Bereinigung behilflich zu sein sicher nicht falsch.

Gruss
KKA

Verfasst: 24.01.2014, 01:12
von roemer70
KKA hat geschrieben:[...]und ich gehe nach wie vor davon aus, dass KK1 nicht pro-aktiv tätig geworden wäre, hätte der AG die Situation nicht von selbst bereinigt.
Doch, wäre sie und zwar in dem Moment, wo sie durch joggi vom Arbeitsverhätnis erfahren hätte - dann wäre nämlich die lfd. freiwilige Mitgliedschaft in eine wegen Versicherungspflicht umgewandelt worden. Und zudem eine Mitgliedsbescheinigung an den AG verschickt worden - vermutlich mit flankierendem Telefonat mit dem AG, dass Beitragsabfuhr und Meldungen zu korrigieren seien.
Warum meinst Du, würde KK1 dies nicht tun?
KKA hat geschrieben:Daher war mein Rat, KK1 zu informieren und denen die Sachlage zu schildern und bei der Bereinigung behilflich zu sein sicher nicht falsch.
Du meinst in diesem Satz sicherlich KK2, oder?
Wie soll sie behilflich sein? Sie kann ohne korrigierten Beitragsnachweis nicht einfach Beiträge erstatten. Und die nicht stornierte Anmeldung durch den AG (für September 2013!) steht auch noch im Raum.

KKA, versteh' meine Ausführungen bitte nicht als Belehrung, sondern als Information! Ohne Kenntnis der Abläufe bei Meldeverfahren und Beitragsabfuhr bzw. Mitgliedschaftsbetreuung ist das auch nur schwer zu durchschauen, muss ich zugeben.

Verfasst: 24.01.2014, 12:39
von KKA
Schon gut, Roemer. Ich würde -wäre ich in gleicher Situation-, KK1 oder auch KK2 anrufen, um mitzuteilen, dass ich aufgrund eines Fehlers des AG doppelt Beiträge bezahle. Letztlich sind wir uns sicher alle einig, dass der AG 'gepennt' hat und eigentlich nur dieser die Korrektur veranlassen kann...was er letztlich auch getan hat.

Das Meldeverfahren, Beitragsabfuhr etc. schwer durchschaubar sind, glaube ich dir ungeprüft. :wink:

Gruss
KKA