Arbeitgeber hat falsche KK gewählt und korrigiert es nicht
Verfasst: 20.01.2014, 09:47
Guten Tag,
ich habe dieses Forum ein wenig durchstöbert, aber keine ähnlichen Einträge gefunden, vielleicht hat jemand einschlägige Erfahrung oder einen Tip:
bis Ende Juli 2013 habe ich ALG I bezogen, danach entstand kein Anspruch auf ALG II. Ich habe mich bei meiner Krankenkasse (ich nenne sie mal KK1) freiwillig weiter versichert für rund 154 Euro mtl. (inkl. PV). Im September habe ich erneut eine Arbeit aufgenommen und meinem Arbeitgeber KK1 als zuständige KK benannt. Nach dem ersten Gehalt und der Arbeitgebermeldung an die KK wollte ich bei der KK dann bitten, dass sie die Abbuchung freiwilliger Beiträge wieder einstellt, da ich ja wieder pflichtversichert war.
Auf meiner ersten Lohnabrechnung (und der Meldung zur Sozialversicherung) sah ich dann, dass mein Arbeitgeber die Beiträge fälschlicherweise an eine andere KK (KK2) abgeführt hat. Ich bat um Korrektur, die mir zugesagt wurde. Somit hatte ich nichts in der Hand, um bei meiner KK/KK1 die Einziehung freiwilliger Beiträge zu stoppen. Auch in den nächsten Monaten hat es mein Arbeitgeber nicht geschafft, eine Korrektur vorzunehmen. Im Dezember habe ich mein Arbeitsverhältnis beendet und daher keinen direkten Kontakt mehr zu der Firma. In jedem Monat wurden die Beiträge an KK2 gezahlt, jeden Monat habe ich um Korrektur gebeten. In den Meldungen zur SV (An-/Abmeldungen) steht auch immer KK2 benannt.
Seit Januar muss ich dann regulär wieder freiwliige Beiträge von 154 Euro zahlen.
KK2, bei der ich nicht versichert bin, hat sich übrigens nie bei mir gemeldet, obwohl es doch hätte auffallen müssen, dass dort Beiträge eingehen für jemanden, der nicht dort verischert ist.
Ich habe also das Problem, dass für 4 Monate doppelt gezahlt wurde bei KK1 freiwillige Beiträge und bei der ungewollten KK2 über den Arbeitgeber. Wie kann ich die Firma dazu bewegen, die Korrekturen vorzunehmen ? Und wie bekomme für die 4 Monate Arbeit, in der ich doch eigentlich pflichversichert war, die vergebens gezahlten freiwilligen Beiträge zurück (über 600 Euro)? Vermutlich muss doch erst eine Korrektur der Meldungen erfolgen, bevor mir meine KK1 etwas zurückzahlt ?
ich habe dieses Forum ein wenig durchstöbert, aber keine ähnlichen Einträge gefunden, vielleicht hat jemand einschlägige Erfahrung oder einen Tip:
bis Ende Juli 2013 habe ich ALG I bezogen, danach entstand kein Anspruch auf ALG II. Ich habe mich bei meiner Krankenkasse (ich nenne sie mal KK1) freiwillig weiter versichert für rund 154 Euro mtl. (inkl. PV). Im September habe ich erneut eine Arbeit aufgenommen und meinem Arbeitgeber KK1 als zuständige KK benannt. Nach dem ersten Gehalt und der Arbeitgebermeldung an die KK wollte ich bei der KK dann bitten, dass sie die Abbuchung freiwilliger Beiträge wieder einstellt, da ich ja wieder pflichtversichert war.
Auf meiner ersten Lohnabrechnung (und der Meldung zur Sozialversicherung) sah ich dann, dass mein Arbeitgeber die Beiträge fälschlicherweise an eine andere KK (KK2) abgeführt hat. Ich bat um Korrektur, die mir zugesagt wurde. Somit hatte ich nichts in der Hand, um bei meiner KK/KK1 die Einziehung freiwilliger Beiträge zu stoppen. Auch in den nächsten Monaten hat es mein Arbeitgeber nicht geschafft, eine Korrektur vorzunehmen. Im Dezember habe ich mein Arbeitsverhältnis beendet und daher keinen direkten Kontakt mehr zu der Firma. In jedem Monat wurden die Beiträge an KK2 gezahlt, jeden Monat habe ich um Korrektur gebeten. In den Meldungen zur SV (An-/Abmeldungen) steht auch immer KK2 benannt.
Seit Januar muss ich dann regulär wieder freiwliige Beiträge von 154 Euro zahlen.
KK2, bei der ich nicht versichert bin, hat sich übrigens nie bei mir gemeldet, obwohl es doch hätte auffallen müssen, dass dort Beiträge eingehen für jemanden, der nicht dort verischert ist.
Ich habe also das Problem, dass für 4 Monate doppelt gezahlt wurde bei KK1 freiwillige Beiträge und bei der ungewollten KK2 über den Arbeitgeber. Wie kann ich die Firma dazu bewegen, die Korrekturen vorzunehmen ? Und wie bekomme für die 4 Monate Arbeit, in der ich doch eigentlich pflichversichert war, die vergebens gezahlten freiwilligen Beiträge zurück (über 600 Euro)? Vermutlich muss doch erst eine Korrektur der Meldungen erfolgen, bevor mir meine KK1 etwas zurückzahlt ?