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Lückenhafte AU ,Rückdatierung nicht anerkannt

Verfasst: 19.01.2014, 23:48
von Nitro1
Hallo
wir haben ein grosses Problem .
Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen,versuchen es zu retten.
Hat einer schon erfahrung mit Rückdatierung der AU Bescheinigung die mehr als 2 Tage ging ?

Meine Frau hat ein Bandscheibenvorfall wo die Bandscheibe auf den Nerv drückt .
Die soll in der kommende Zeit operiert werden .
MRT bestätigt alles und Fachätze auch einer meinung .

Zum Fall:
Frau seit über 6 Wochen im KG bereich.
am 31.12.13 lieg AU aus und zu diesem Zeitpunkt endet auch das Arbeitsverhältniss.
Am 06.01.14 zum Arzt und Datum Rückdatiert auf den 30.12.13.
Am 30.12.13 wollten wir zum Arzt ,Frau hat auf einmal zuhause ein "Hexenschuss"bekommen.Es ging nichts mehr .
Frau ins Bett schmerzmittel und Muskelentspannungsmittel gegeben .
Am Nachmittag hatten alle Ärzte zu .
31.12.13 alle Ärzte zu und Frau immer noch im Bett.
01.01.14 alle Ärzte zu und Frau immer noch im Bett aber etwas besser.
02.01.13 Hausarzt angerufen zu Vertrettung weitergeschickt.
Vertretung hatte auf der Tabelle ab 15-18 uhr Dienst aber um 14 Uhr stand nichts an der Tür und um 16 Uhr wo ich antraff stand per Handschrift an Zettel von 15-16 Uhr geöffnet.
Also wieder nach Hause.
03.01.14 wieder das gleiche wie am Vortag nur das diesmal die Praxis Freitag geschlossen ist.Trotz der Öffnungszeit auf der Schild von 15-17h.
Also schlecht gelaufen.

Die Sache mit dem Hexenschuss ist schon bekannt so das wir beim Ort. waren und auch mal im Krankenhaus .
Jedes mal nur Spitzen und nach Hause.
Frau meinte brauchen nicht zum Arzt können selbst Terapieren.
Hätte ich das gewusst das die KK so ein Problem verursacht hätte ich sogar Notarztwagen geholt .

Habe das Netz Durchsucht und bin immer auf Richtlinen gestossen nie auf Gesetz !

Wie kann man den eine Offensichtliche AU und Rückdatierung durchbringen ?
Auf dem Zahlschein streht drauf :
"Um Verzögerungen bei der Auszahlung der Geldleistung zu vermeiden ,bitten wir entsprechend der AU Richtlinien um Angabe eines Datums."
Wir wurden nicht belert und haben auch keine Ahung gehabt was das bedeuten sollte.
Da steht auch nichts vom Verlust der KG Leistung.
Rückdatierung ist zum 30.12.13 also Im Soll ,aber KK hat angerufen und mitbekommen das wir am 30.12.13 nicht da waren.
Kann der arzt von der KK bestraft werden ?

MFG

Verfasst: 20.01.2014, 10:21
von CiceroOWL
Wurde am 30.12.2013 eine AU weiter ausgestellt? Liegen weitere AU Bescheinigungen fortlaufend vor?

Verfasst: 20.01.2014, 10:58
von Nitro1
CiceroOWL hat geschrieben:Wurde am 30.12.2013 eine AU weiter ausgestellt? Liegen weitere AU Bescheinigungen fortlaufend vor?
Es wurde rückwirkend eine AU ausgestellt zum 30.12.13 am 06.01.14
Hier liegt das Problem da die Richtlinie nur 2 Tage Rückdatierung erlaubt.

MFG

Verfasst: 20.01.2014, 11:01
von CiceroOWL
Die AU hätte am 30.12.2013 ausgestellt werden müssen, wenn die AU aufgrund der Vorerkrankung am 31.12 endete. Ich sehe da im Moment keinen Weg. Ein Arzt wurde docham 30.12.13 aufgesucht?
Meiner Ansicht nach.

Aber vieleicht weiss hier jemand noch einen Besseren Rat.
§ 6 Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung

(2) Die Bescheinigung für die Krankengeldzahlung soll in der Regel nicht für einen mehr als sieben Tage zurückliegenden und nicht mehr als zwei Tage im Voraus liegenden Zeitraum erfolgen. Ist es auf Grund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs offensichtlich sachgerecht, können längere Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden.
Da müßte sich denn der Arzt auch nochmal mit der Krankenkassen in Verbindung setzten. Grundsätzlich hätte hier nämlich wie von dir geschildert der Notarzt eine AU Bescheinigung ausstellen können

Verfasst: 20.01.2014, 11:11
von Nitro1
Hallo
wir hatten vor am 30.12.13 zu Arzt zu gehen aber konnten nicht weil die Frau ein Hexenschuss bzw Nerv eingeklemmt hat .
Sie war bewegungsunfähig.
Da es ein Bandscheibenvorfall vorhanden ist nur die Bescheinigung fehlt zu diesem Zeitpunkt habe ich jetzt das Problem.
Die Dame von der KK hat bei Arzt Angerufen gehabt und nachgefragt ob wir am 30.12.13 da waren und sie hat verneint und somit was die KG Leistung futsch.

30.12 müsste die Praxis geschlossen sein ,
31.12-01.01 auch geschlossen
02.01-02.03. zu Vertrettung aber durch komische Umstände auch nicht geschaft.
Ich selber musste auch Arbeiten,Frau war nicht in der Lage alleine zum Arzt zu gehen geschweige Auto zu fahren.

MFG

Verfasst: 20.01.2014, 11:24
von CiceroOWL
Wenn für den Zeitpunkt kein Nachweis vorliegt, ist das Krankengeld futsch.

Verfasst: 20.01.2014, 11:33
von Nitro1
Hallo
also mich stören die 2 Tage Rückdatierung .
Wie ist es den die 2 Tage Rückwirkung bei AU ist doch eine Richtlinie und kein Gesetz somit auch Antastbar vor SG .
Ist das soweit richtig ?
Wir haben keine Belehrung oder ähniches bekommen dadrüber.
Sie war auch bis zum 31.12.13 beruftätig danach kein Arbeitsverhältniss.
MFG

Verfasst: 20.01.2014, 12:24
von CiceroOWL
Der Arzt stellt eine Folgebescheinigung aus

Auch bei fortgesetztem Krankengeldbezug ist es nicht mit einer einmaligen Krankmeldung bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit getan (BSG, Urteil vom 8. Februar 2000, B 1 KR 11/99 R). Anders als es der Wortlaut des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V nahe zu legen scheint, muss die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse vor jeder erneuten Inanspruchnahme des Krankengeldes auch dann angezeigt werden, wenn sie seit ihrem Beginn ununterbrochen bestanden hat (BSG, Urteil vom 10.5.2012, B 1 KR 20/11 R).
http://www.finkenbusch.de/?p=776

In diesem Beispiel ist die aktuelle Rechtssprechung des BSG zu dieser Problematik konkret dargestellt.


http://www.finkenbusch.de/?p=1641#more-1641

Verfasst: 20.01.2014, 13:59
von Nitro1
Hallo
ich habe gerade mit dem Prof. der Uni. für SG gesprochen der als RA arbeitet .
Er meine es gibt da keine möglichkeit mehr ,ist alles vorbei da die Gerichte in der Sache streng sind und eine gültige AU brauchen und notfalls zum Notarzt laufen sollten.
MFG