Seite 1 von 1

Vollbeschäftigung als Rentner>Krankenversicherung

Verfasst: 17.01.2014, 16:29
von KKA
Leider finde ich adhoc, von § 7 SGB V abgesehen, keine weiterführenden Informationen zur Krankenversicherung in Vollzeit beschäftigter Rentner (im Sinne von Regelaltersrentenbezug) bzw. der Berechnung von Beiträgen.

Szenario:

Bezug von Regelaltersrente (z.B. € 1000/Monat), versichert über KVdR, die Person nimmt ein abhängiges (oder freiberufliches) Arbeitsverhältnis auf und erhält z.B. € 3000,--/Monat.

Wie werden die zusätzlichen € 3k Einkünfte verbeitragt und in welcher Höhe? Werden Rente und Zusatzeinkommen zwecks Grundlagenberechnung der KV Beiträge summiert? Welchem Anteil darf sich der AG erfreuen?
Und wie gestaltet sich die Beitragsermittlung wenn eine freiberufliche bzw. selbständige Tätigkeit vorliegt (vermute freiwillige Versicherung, voller Satz..aber auf welchen Betrag?).

Vielen Dank.

Gruss
KKA

Verfasst: 17.01.2014, 17:45
von CiceroOWL
Bei einem Arbeitseinkommen von 3000,- € mtl fällt die KvdR flach, da hier die selbstständige Tätigkeit überwiegt. Das heißt denn die Rente fällt bis zu enem gewissen Teil flach.

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... 0bodyText2

https://www.ikk-classic.de/leistungen-s ... chner.html

Da hier das Arbeitskommen überwiegt müßte denn noch eine Prüfung der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit stattfinden.

Sofern denn die Rentnereigenschaft nicht überwiegt, wird denn das AE vollverbeitragt und wenn denn noch die Rente gezahlt wird wird diese denn entsprechnd der KvdR als Pflichtmitglied verbeitragt.

Allerding stellt sich denn hier die Frage der EDV Problematik Finanzverwaltung / Rentenversicherung

Als beschäftigter Alterrentner:

Ergibt sich sich die Personengruppe 119

Beitragsgruppe 3-3-2-1 Ermäßigter Beitrag wegen keines Anspruches auf Krankengeld 14,9% Hälftig - RV Beitrag wird nur vom Arbeitgeber getragen 9,45 % Arbeitslosenversicherung wird nur durch den AG getragen 1,55 % Pflegeversicherung 2,1 % wird hälftig getragen.

http://www.lohn-info.de/beitragsgruppenschluessel.html

http://www.lohn-info.de/personengruppen ... l_119.html

http://dejure.org/gesetze/SGB_V/243.html

Die Rente wird da natürlich voll verbeitragt. Bis zur BBG.

Meiner Meinung nach.
Aber vieleicht kann hier jemand eine bessere Auskunft geben. :? :roll:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/228.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/241.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/247.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/249a.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/255.html

Die PV folgt hier der KV bis auf die Beitragstragung

Verfasst: 19.01.2014, 01:46
von Rossi
Wie sieht es aus mein lieber Jochen, gibt es hier eine kurze und verständliche Übersetzung der ganzen Links?!

Sieht Deine Beratung in der täglichen Arbeit auch immer so aus, dass Du deine Kunden mit Broschüren und Links überballerst?! In der Kürze liegt die Würze?! Vermutlich ist weißt Du selber nicht, wo die Glocken hängen.

Ich persönlich habe schon eine relativ kurze Lösung gefunden, was ich dem Betroffenen raten würde. Es sind einfach nur 2 Dinge, die zu beachten sind. Aber unser Jochen soll mal plaudern.