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Wechsel PKV in GKV nach Scheidung für Kind möglich?
Verfasst: 17.01.2014, 13:26
von PrivaterVater
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen oder einen Tipp geben:
Ich bin seit 5 Jahren geschieden. Während der Ehe war meine Ex-Frau in der GKV und ich mit unserem Kind in der PKV.
Aufgrund der Kosten in der PKV sind die Mutter und ich uns jetzt einig, dass unser Kind von meiner PKV in ihre GKV wechseln soll (hatte ausgerechnet, dass ca. 1.400 Euro Mehrkosten anfallen).
Dies wurde schon damalig in der Scheidungsfolgevereinbarung so festgeschrieben, aber nicht von Ihr umgesetzt und von mir auch nicht so richtig gefordert.
Nun hat meine Ex-Frau Ihre gesetzliche Krankenversicherung angesprochen, um unser Kind dort mitzuversichern. Die Versicherung hat das aber abgelehnt und sagt, dies sei erst ab dem 18 Lebensjahr wieder möglich.
Weiß jemand, ob die GKV nicht dazu verpflichtet ist bzw. wie sich der Sachverhalt darstellt?
Vielen Dank im Vorwege für eure Hilfe.
Verfasst: 17.01.2014, 13:39
von heinrich
dass das Kind noch keine 18 ist, kann KEIN Grund sein.
Frage am besten nochmals noch, was genau der Grund ist und auf welcher Rechtsgrundlage eine vermeintliche Ablehnung beruht.
Verfasst: 17.01.2014, 13:50
von CiceroOWL
Guten Tag,
ich kann da Heinrich nur zustimmen.
Da du nicht mehr mit der Mutter verheiratet bist kommt deine Gesamteinkommen als Ausschlußgrund nicht in Betracht.
Durch die Geburtsurkunde läßt sich Nachweisen das dien EX Frau das leibliche Kind ist, somit besteht auch wieder ein Anspruch auf Familienversicherung, grundsätzlich.Da die Unterhlatszahlungen für das Kind auch dem Gesamteinkommennicht nicht zugerechent werden, ergibt sich auch hier kein Ausschlußgrund.
Meiner Meinung nach.
http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... kommen.pdf
Verfasst: 17.01.2014, 21:37
von Rossi
Nun ja, jetzt mal unabhängig von der vermeintliche Volljährigkeit.
Die Fälle habe ich leider häufiger in der Praxis gehabt. Zur Zeiten der Ehe (Frau = GKV / Ehemann = PKV und oberhalb JAEG) sind die Kinder aus der Fami raus. Überhaupt kein Thema.
Nach der Scheidung ist es dann auf einmal anders, weil eben im Sinne von § 10 Abs. 3 SGB V " der mit den Kindern verwandte Ehegatte" nicht mehr vorhanden ist.
Das leibliche Kind bleibt es nach wie vor; allerdings sind die Eltern nicht mehr verheiratet und dann geht es. Sorry, selbst in Telefongesprächen habe ich die dollsten Dinger gehört.
Verfasst: 18.01.2014, 00:43
von Czauderna
Hallo,
Mit dem Tag der Rechtskraft des Scheidungsurteils besteht (wieder) Anspruch auf die Familienversicherung, das hat mit dem Lebensalter des Kindes nix zu tun.
Gruss
Czauderna
Re: Wechsel PKV in GKV nach Scheidung für Kind möglich?
Verfasst: 18.01.2014, 23:03
von roemer70
PrivaterVater hat geschrieben:Nun hat meine Ex-Frau Ihre gesetzliche Krankenversicherung angesprochen, um unser Kind dort mitzuversichern. Die Versicherung hat das aber abgelehnt und sagt, dies sei erst ab dem 18 Lebensjahr wieder möglich.
Hallo!
Hast Du das von Deiner Exfrau oder von ihrer Kasse gehört?
Denn dieser Satz von Dir erinnert mich an Fall vor ein paar Jahren:
PrivaterVater hat geschrieben:Dies wurde schon damalig in der Scheidungsfolgevereinbarung so festgeschrieben, aber nicht von Ihr umgesetzt und von mir auch nicht so richtig gefordert.
Und vielleicht ist Rossis Vermutung der Unfähigkeit ein bißchen verfrüht.
Übrigens können Anträge auf FV auch von Kindern gestellt werden - und der Hauptversicherte kann einen gegebenen Anspruch auf FV auch nicht verhindern...
Verfasst: 19.01.2014, 01:03
von Rossi
Nun roemer70, es waren keine Vermutungen in der Praxis, sondern nur nackte Tatsachen, die ich erlebt habe.
Verfasst: 19.01.2014, 16:44
von roemer70
Rossi hat geschrieben:Nun roemer70, es waren keine Vermutungen in der Praxis, sondern nur nackte Tatsachen, die ich erlebt habe.
Die in diesem Fall vielleicht gar keine Rolle spielen. Ich zumindest höre mir lieber erstmal ein paar Fakten an, bevor ich urteile.
Verfasst: 21.01.2014, 15:51
von PrivaterVater
Vielen Dank für eure Antworten.
Also hat es nichts damit zu tun, dass nicht gleich direkt nach der Scheidung der Wechsel vollzogen wurde? Dachte, vielleicht gibt es seitens der GKV eine Frist, innerhalb der man sein Kind anmelden muss.
Die Mutter und ich haben sehr guten Kontakt. Von daher glaube ich schon ihrer Aussage. Aber ich vermute auch, dass die Krankenkasse ungern jemanden kostenlos in die "Familienversicherung" aufnehmen mag und ggf. von daher die Aussage getroffen hat. Immerhin ja auch nur telefonisch.
Herzlichen Dank noch mal.
Verfasst: 21.01.2014, 20:49
von Czauderna
Hallo,
eher das Gegenteil ist der Fall - Familienversicherte bringen der Kasse im Rahmen des Finanzausgleichs (RSA) schon gutes Geld.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 21.01.2014, 21:51
von Rossi
Tja!
Verfasst: 21.01.2014, 23:04
von PrivaterVater
Danke euch
Meine Exf-Frau hat jetzt mal schriftlich bzw. per E-Mail nachgefragt. Ich denke, so bekommen wir einen stichhaltigen Grund genannt oder eben doch nicht.
Halte euch auf dem Laufenden. Für weitere Ideen und Anregungen bzw. Tipps bin ich aber auch in der Zwischenzeit dankbar.
Verfasst: 21.01.2014, 23:15
von Rossi
Nun ja, was soll ich noch posten?! Die meisten Sofa´s können ganz offensichtlich meine Praxiserfahrungen nicht vollziehen.
Okay, kein Problem.
Dann packe ich mal einen druff. Ich hatte natürlich auch schon einen Extremfall mit einem ganz hartnäckigen und völlig überzeugenden Sofa. Tefefongespräche, Schriftsätze und alles mögliche; es ging nix.
Zum Schluss habe ich dann nach eine Entscheidung des BVerfG in die Runde geworfen. Danach war Gott sei Dank Ruhe im Karton und die Fami wurde anstandslos eingetragen.
Zitat damals:
Bei nicht (mehr) miteinander verheirateten Eltern kann daher der Ausschluss aus der Familienversicherung nicht eintreten.
Verheiratete Paare mit Kind(ern) werden dadurch schlechter gestellt.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 14.6.11 entschieden (1 BvR 429/11), dass verheiratete Elternteile durch diese Regelung zwar tatsächlich schlechter gestellt werden als unverheiratete, dass diese Ungleichbehandlung aber nicht gegen Art. 3 (1) GG i.V.m. Art. 6 (1) GG verstößt. Eine vergleichbare Ausschlussregelung bei nicht verheirateten Elternteilen wäre für die Kassen auch nicht handhabbar.
Verfasst: 21.01.2014, 23:24
von Czauderna
Hallo Rossi,
deine Praxiserfahrung in solchen Fällen in allen Ehren, war und ist aber sicher nur der Ausnahmenfall. Für uns Sofas ist das überhaupt kein Thema.
Es gibt keine Gründe dafür das Kind bei Erfüllung der Voraussetzungen nicht in die Familienversicherung aufzunehmen.
Damit wäre der "Fall" doch eigentlich geklärt ??
Gruss
Czauderna
PS: Zu deiner Praxis - beruflich oder ehrenamtlich ?
Verfasst: 21.01.2014, 23:46
von Rossi
Ehrlich mein lieber Günter?!
Warum in aller Welt stellt denn hier der Poster die Frage ein?!
Hat der Poster diese Antwort von einem Kegelbruder oder von einem Sofa über Umwege erhalten?!
Es hat leider wohl den Anschein, dass es ein Sofa war. Nun ja.
Ob es dann mal ein vermeintlicher Ausnahmefall ist oder war, lasse ich auch mal offen. Vermutlich landen bei mir immer nur die Ausnahmefälle und diese fast jeden Tag. Aber so ist es manchmal.
Ob der Fall jetzt endgültig geklärt ist, bleibt auch mal wieder offen. Auch wenn hier vieles gepostet wurde, so funtkioniert es in der Praxis manchmal immer noch nicht. Rechtsprechung hin und her, aber manchmal interessiert es eine Kasse auch nicht. Es sind alles Einzelfallentscheidungen (siehe oben ggf. BVerG). So einen absoluten Quatsch musste ich mir heute noch ne halbe Stunde anhören. Muss so etwas wirklich sein?!
Also warten wir doch mal einfach die Klamotte ab oder was jetzt noch kommt.
Dann noch zu der letzten Frage:
Zitat:
PS: Zu deiner Praxis - beruflich oder ehrenamtlich ?
Beruflich sicherlich nicht und auch nicht ehrenamtlich! Derzeit ist es relativ einfach.
Ich mache es privat und natürlich auf eigene Rechnung. Was dabei rauskommt steht natürlich in den Sternen.