AU-Meldungen bei Teilzeit (und Stufenweise Wiedereingliederu
Verfasst: 16.01.2014, 14:22
Hallo miteinander,
Klasse, dass es dieses Forum gibt.
Ich habe eine Frage und bei erster Suche im Forum leider keine Antwort gefunden.
Ich bin gesetzlich versichert, beziehe Krankengeld und versuche mich zurzeit an einer stufenweisen Wiedereingliederung.
Ich habe freitags frei und diesen Tag in der Vergangenheit für Arztbesuche genutzt, so dass Krankengeldauszahlscheine entsprechend auf freitags datiert waren sowie der Wiedereingliederungsplan jeweils bis freitags geplant und je nach Belastbarkeit fortgeschrieben wurde.
Nun bekam mein Arzt durch die Krankenkasse die Rückmeldung, er dürfte dies nicht auf einen freien Tag legen. Ob der Auszahlschein oder der Wiedereingliederungsplan oder beides bemängelt wird, erschließt sich mir nicht.
Wie ist dies gesetzlich geregelt? Der Krankengeldbezug ist meines Wissens ja nicht nur auf Arbeitstage beschränkt.
Über Antworten würde ich mich freuen.
Viele Grüße,
oddy
Klasse, dass es dieses Forum gibt.
Ich habe eine Frage und bei erster Suche im Forum leider keine Antwort gefunden.
Ich bin gesetzlich versichert, beziehe Krankengeld und versuche mich zurzeit an einer stufenweisen Wiedereingliederung.
Ich habe freitags frei und diesen Tag in der Vergangenheit für Arztbesuche genutzt, so dass Krankengeldauszahlscheine entsprechend auf freitags datiert waren sowie der Wiedereingliederungsplan jeweils bis freitags geplant und je nach Belastbarkeit fortgeschrieben wurde.
Nun bekam mein Arzt durch die Krankenkasse die Rückmeldung, er dürfte dies nicht auf einen freien Tag legen. Ob der Auszahlschein oder der Wiedereingliederungsplan oder beides bemängelt wird, erschließt sich mir nicht.
Wie ist dies gesetzlich geregelt? Der Krankengeldbezug ist meines Wissens ja nicht nur auf Arbeitstage beschränkt.
Über Antworten würde ich mich freuen.
Viele Grüße,
oddy