Freiwillige Mitgliedschaft - fiktives Einkommen anrechenbar?
Verfasst: 15.01.2014, 13:56
Hallo,
wir haben eine Unklarheit bei der Berechnung des KV-Beitrages während der Elternzeit meines Mannes (freiwillig gesetzlich):
Er ist seit 26.12. in Elternzeit. Bis dahin wurden seine Beiträge ganz normal taggenau vom Brutto abgeführt. Nun wurden wir aufgefordert meine (Ehefrau) Abrechnung für den Dezember vorzulegen. Ich habe knapp über 750 Euro brutto verdient, da ich bis 25.12. in Elternzeit mit Elterngeldbezug war. Elterngeld zählt nicht als Einkommen.
Nun nimmt die Kasse an, dass ich durch das Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze an den sechs Tagen (knapp 128 Euro pro Tag - eine taggenaue Herabrechnung der Beitragsbemessungsgrenze ergibt ja 127irgendwas), an denen mein Mann in Elternzeit war, auf den Monat gerechnet knapp über 4.000 Euro hätte verdienen können und berechnet entsprechend den Höchstbeitrag anteilig für diese sechs Tage.
(Zum Verständnis: Mein Einkommen wird halbiert und als Grundlage für die Berechnung der Beiträge in der Elternzeit meines Mannes herangezogen.) Ich habe aber tatsächlich nur diesen oben genannten dreistelligen Betrag verdient.
Aus der bei der Kasse eingereichten Verdienstnachweis geht eindeutig nicht hervor, in welcher Zeit ich das Geld verdient habe. Es steht nur drauf: "Abrechnung für den Monat Dezember". Ich kann also genauso gut vom 1.12. bis 31.12. stundenweise verteilt gearbeitet haben und das Geld verdient haben. Dass ich wirklich nur vom 26.12. bis 31.12. berufstätig, also nicht in Elternzeit war, ist auf diesem Bescheid eindeutig NICHT erkennbar! Und selbst in der Elternzeit hätte ich ja arbeiten können, das ist ja nicht verboten.
Lohnt es sich Widerspruch einzulegen? Woher sollte die Kasse erfahren, wann ich das Geld verdient habe? Was dürfen die ggf. nachfordern?
Viele Grüße,
solskinn
wir haben eine Unklarheit bei der Berechnung des KV-Beitrages während der Elternzeit meines Mannes (freiwillig gesetzlich):
Er ist seit 26.12. in Elternzeit. Bis dahin wurden seine Beiträge ganz normal taggenau vom Brutto abgeführt. Nun wurden wir aufgefordert meine (Ehefrau) Abrechnung für den Dezember vorzulegen. Ich habe knapp über 750 Euro brutto verdient, da ich bis 25.12. in Elternzeit mit Elterngeldbezug war. Elterngeld zählt nicht als Einkommen.
Nun nimmt die Kasse an, dass ich durch das Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze an den sechs Tagen (knapp 128 Euro pro Tag - eine taggenaue Herabrechnung der Beitragsbemessungsgrenze ergibt ja 127irgendwas), an denen mein Mann in Elternzeit war, auf den Monat gerechnet knapp über 4.000 Euro hätte verdienen können und berechnet entsprechend den Höchstbeitrag anteilig für diese sechs Tage.
(Zum Verständnis: Mein Einkommen wird halbiert und als Grundlage für die Berechnung der Beiträge in der Elternzeit meines Mannes herangezogen.) Ich habe aber tatsächlich nur diesen oben genannten dreistelligen Betrag verdient.
Aus der bei der Kasse eingereichten Verdienstnachweis geht eindeutig nicht hervor, in welcher Zeit ich das Geld verdient habe. Es steht nur drauf: "Abrechnung für den Monat Dezember". Ich kann also genauso gut vom 1.12. bis 31.12. stundenweise verteilt gearbeitet haben und das Geld verdient haben. Dass ich wirklich nur vom 26.12. bis 31.12. berufstätig, also nicht in Elternzeit war, ist auf diesem Bescheid eindeutig NICHT erkennbar! Und selbst in der Elternzeit hätte ich ja arbeiten können, das ist ja nicht verboten.
Lohnt es sich Widerspruch einzulegen? Woher sollte die Kasse erfahren, wann ich das Geld verdient habe? Was dürfen die ggf. nachfordern?
Viele Grüße,
solskinn