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Wechsel von Familienvers. in PKV nach 2 Monaten (Baby)

Verfasst: 15.01.2014, 13:37
von solskinn
Hallo,

folgender Fall:

- Frau ist Beamtin und beihilfeberechtigt mit Restversicherung durch PKV
- zwei Kinder sind ebenfalls privat
- Mann ist freiwillig gesetzlich versichert

Der Mann ist nun in Elternzeit und muss die KV-Beiträge entsprechend bezahlen (ärgerlich, ärgerlich). Kinderfreibeträge werden auf das Einkommen der Frau nicht angerechnet, weil eine Familienversicherung möglich wäre.

- nächstes Kind kommt am 1.4.2014

Eigentlich würde man das Kind genauso in die PKV nehmen wie die anderen beiden, da der Mann ggf. mittelfristig auch in die PKV wechseln wird. Nun stellt sich aber folgende Überlegung:

- Geht es rein rechtlich, dass das 3. Kind nach der Geburt in der Familienversicherung des Mannes gemeldet wird - und vor Ablauf der zweimonatigen Frist bei der PKV, innerhalb der sie neugeborene Kinder ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen muss, in die PKV umgemeldet wird?

Das würde in diesem Fall eine monatliche "Ersparnis" von ca. 80 Euro ausmachen.

Aber die Frage ist: Geht das? Oder was genau bedeutet diese Zweimonatsfrist?

Grüße!

(Wenn wir gewusst hätten, was die freiwillige Mitgliedschaft für einen jungen Mann in Elternzeit bedeutet, wäre er schon in die PKV gegangen. Ärgerlich...)

Verfasst: 15.01.2014, 23:05
von derKVProfi
das geht, aber Kindernachversicherung (ohne Gesundheitsprüfung, ohne Antrag ohne Annahme - nur Anmeldung) ist ab Geburt, also rückwirkend. Es gibt keine Ersparnis!

Es gibt also keine Ersparnis!!!!!

Verfasst: 16.01.2014, 12:56
von solskinn
Ah, okay, danke! :)

(Wir konnten den Beitrag meines Mannes zur freiwilligen PKV während der Elternzeit mittlerweile "drücken", weil bei der Berechnung die zwei, später dann Kinderfreibeträge "vergessen" wurden. So sieht das schon wesentlich freundlicher auch.)