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Dispositionsrecht

Verfasst: 14.01.2014, 19:13
von Tobi Sonne
Hallo zusammen,

kann mir hier jemand auf die Schnelle etwas zu der Wichtigkeit des Dispositionsrechtes hinsichtlich des Rechtes, den Ort der Reha aussuchen zu müssen/wollen, sagen?

Danke für erhellende Antworten!

Verfasst: 14.01.2014, 20:42
von Czauderna
Hallo,
ein "Dispositionsrecht" in Bezug auf Reha kenne ich nicht, ich kenne den Begriff nur in Verbindung mit einem Rentenantrag. Um dir aber genauer etwas sagen zu können wäre eine Schilderung des Fragegrundes hilfreich.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.01.2014, 21:24
von broemmel
Wenn es um den Ort der Reha geht hat der Kostenträger das Dispositionsrecht.

Der Ort muss nur medizinisch geeignet sein. Es wird eine Reha beantragt. Und nicht eine Reha an einem bestimmten Ort

Verfasst: 14.01.2014, 22:20
von reallyangry
Hallo Tobi,
du warst beim MDK. Der MDK empfiehlt eine REHA (vermutlich).

Zitat aus Tob's anderem thread:
Er schlug eine Reha vor, was ich mit meinem Doc besprechen solle. Das werde ich auch machen und, wenn es sinnvoll erscheint, einen Antrag stellen.
Also wird dich die KK auffordern, eine REHA zu beantragen, innerhalb der nächsten 10 Wochen (§51, SGB V). Wenn du erst darauf reagierst, dann hast du keine freie Wahl bei der Klinik, sondern musst in die vorgeschlagene. Dein Dispositionsrecht (Klinikwahl, stationär / ambulant) erlischt.
Oder noch genauer:

Sobald dich die KK auffordert, eine REHA zu beantragen, geht dein Dispositonsrecht (Ort, Wann, Klinik) auf die KK über..und ohne Zustimmung der KK darfst du nichts mehr ändern..

Wenn du vor diesem Aufforderungsschreiben eine REHA bei der DRV beantragst, dann darfst du auch eine (oder mehrere) Wunschkliniken angeben. Du sicherst dir dein Dispositionsrecht (s.o).

LG
ReallyAngry

Verfasst: 14.01.2014, 23:11
von Czauderna
Hallo,
ja, einen Wunsch darf man natürlich da äussern, und wenn es mit der Diagnose und dem Vertragsverhältnis passt, dann nimmt der RV-Träger meist auch Rücksicht auf diesen Wunsch, aber von einem Recht würde ich da nicht sprechen wollen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 15.01.2014, 11:52
von Tobi Sonne
Danke für die Antworten!

D.h., wenn ich mir dieses Recht sichern will (bzw. muss, da ich Kinder habe), reicht es nicht, dieses Recht als solches zu fordern, sondern ich muss:
1) einen Reha-Antrag stellen (gilt das auch für Umschulung o.ä.?)
2) eine entspr. Klinik vorschlagen?

Und das schnell, da ich sonst das Pech haben kann, und weit weg etwas annehmen muss.

Wie kann denn eine ambulante Reha in einem Ort weit weg von meiner Wohnung stattfinden, wenn ich Kinder habe, die nicht aus ihrer Schule sollen und die nicht anders betreut (z.B. Großeltern) werden können?

Verfasst: 15.01.2014, 12:25
von broemmel
Für solche Fälle gibt es beim Rehaträger eine Haushaltshilfe.

Ansonsten gilt sowieso ambulant vor stationär