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PBEAKK Beiträge für Rentner oder Wechsel zur GKV

Verfasst: 14.01.2014, 10:54
von twiede
Hallo zusammen.

Es geht um meine Großmutter. Sie ist 88 Jahre alt, geschieden und alleine lebend.
Ihre momentane Rente beträgt ca. 800,-€. Sie ist bei der Pbeakk versichert und zahlt momentan 430,-€ Beitrag und hat kaum Geld zum leben.
Die Krankenkasse kann oder will den Beitrag nicht kürzen.
Kann Sie von der Pbeakk in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Oder gibt es andere möglichkeiten?

Verfasst: 14.01.2014, 12:10
von derKVProfi
Nein, sie kann nicht in die GKV wechseln.

Sie kann aber Grundleistung beantragen!

Verfasst: 15.01.2014, 09:35
von twiede
Laut Mitarbeiter der PBEAKK ist das nicht möglich.
Der Tarif bzw. monatliche Beitrag kann nicht verändert werden.

Verfasst: 15.01.2014, 10:19
von broemmel
Die Grund Leistung beantragt man ja auch nicht bei der pbkk

Verfasst: 15.01.2014, 11:13
von broemmel
Grundsicherung heißt es.
Hier kann man sich die ausrechnen lassen

brutto-netto-rechner.info/grundsicherung.php

Verfasst: 15.01.2014, 12:51
von derKVProfi
twiede hat geschrieben:Laut Mitarbeiter der PBEAKK ist das nicht möglich.
Der Tarif bzw. monatliche Beitrag kann nicht verändert werden.
Grundleistung = Sozialhilfe ! Die neuen nicht diskriminierenden Begriffe - sorry!

Verfasst: 15.01.2014, 22:56
von Rossi
Nun ja, sicherlich kann die Holde SGB XII (Grundsicherung im Alter) beantragen.

Diese Leistung ist allerdings individuell und nach dem Bedarf abhängig. Darüber hinaus spielt ggf. Vermögen eine Rolle. D.h., ein Sparbuch oder gar ein Haus oder ähnliches. Eine Beratung ist im Einzelfall ist hier sicherlich angebracht.

Zu dieser Beratung zählen dann auch Möglichkeiten zur Selbsthilfe um die Kosten zu senken.

Völlig klar; die Versicherung bei der PBeaK mit 430,00 € ist natürlich ziemlich teuer, keine Frage.

Im Bereich der GKV würde es bei der Mindestbemessung von 155,00 € einpendeln.

Zwischen 155,00 € und 430,00 € sollten Welten liegen, richtig twiede?!

Was für eine Rente bekommt die Großmutter? Eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung?

Wo war die Großmutter vor der Heirat mit dem ehemaligen Pöstler versichert? War sie in der GKV?!

Denn es stellt sich ggf. die Frage, ob die Großmutter nicht die Mitgliedschaft bei der PBeak kündigen kann und somit vielleicht wieder in die GKV zu kommen. Denn dort kostet es nur 155,00 €!

Ich kündige meine Versicherungen auch immer, wenn ich etwas sparen kann. Würde die Großmutter dies auch machen?!

Aber dann musst Du uns etwas zu der Versicherungshistorie der Großmutter verklickern.

Was meinst Du, würde ggf. eine GKV-Mitgliedschaft für 155,00 € der Großmutter sehr weiterhelfen?!

Verfasst: 14.08.2014, 09:38
von Rossi
Anbei ein niedliches Urteil des SG Marburg.

Hier hatte eine Geschiedene die Mitgliedschaft aus Kostengründen bei der PostBeaK gekündigt. Sie wollte zurück in die günstigere GKV, da sie zuletzt GKV versichert war (PostBeak ist ja keine PKV).

Die Kasse hatte die Mitgliedschaft abgelehnt.

Sowohl im Einstweiligen als auch Hauptsacheverfahren unterlag die Kasse; die Mitgliedschaft musste eingetragen werden.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &sensitive

Verfasst: 14.08.2014, 14:07
von Poet
@Rossi: Danke für's Einstellen. Die Begründung der Kasse mit den wirtschaftlichen Interessen ist etwas dünn, wenn dem so wäre dann dürfte man auch keine PKV-Rückkehrer aufnehmen, die sich anstellen oder das Gehalt reduzieren lassen um aus der teuren PKV rauszukommen.

Hast Du den Fall begleitet? Interessant wäre mal zu wissen ob der Aufnahmeantrag bei der GKV vor oder nach dem Wirksamwerden der Kündigung gestellt wurde. Eigentlich hätte die PBeaKK ja ohne Nachweis einer anderweitigen Absicherung die Mitgliedschaft auch nicht beenden dürfen, oder sehe ich das falsch?

Verfasst: 14.08.2014, 14:36
von Swantje B.
Poet hat geschrieben:Eigentlich hätte die PBeaKK ja ohne Nachweis einer anderweitigen Absicherung die Mitgliedschaft auch nicht beenden dürfen, oder sehe ich das falsch?
Aus welcher Rechtsgrundlage sollte sich die Verpflichtung ergeben eine anderweitige Absicherung nachzuweisen?

Das SGB V (u.a. 175, 188) gilt für die PBeaKK genauso wenig wie das VVG (205 Abs. 6). Das BAPostG (26) verweist auf die Satzung der PBeaKK, und die Satzung (15) fordert keinen Nachweis einer Anschlussversicherung. Daher ist das Urteil nur konsequent.

Gruß
Swantje

Verfasst: 14.08.2014, 15:54
von Poet
@swantje: Stimmt. Danke für den Hinweis! Im GKV-WSG, welches zwar die Pflicht zur Versicherung grob beinhaltet, steht ja dazu auch nichts konkretes oder verpflichtendes...

Verfasst: 14.08.2014, 16:56
von Rossi
Ich habe den Fall nicht begleitet.

Die Ablehnungsgründe der involvierten Kassen waren doch an den Haaren herbeigezogen.

Erst vertrat man die Auffassung, dass die Klägerin wieder zurück in die PostBeak müsse, ohne überhaupt die Satzung näher zu beleuchten. Dann kam man auf die Idee mit der wirtschaftlichen Klamotte.

Das SG Marburg hat es dann nur nach dem materiellen Recht beurteilt.

Okay, die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Vermutlich geht die Kasse weiter. Soll sie machen.

Verfasst: 14.08.2014, 20:48
von Poet
@Rossi: Hm, bei erneutem Unterliegen schafft man aber noch mehr einen Präzedenzfall. Nicht sinnvoll, selbst bei der betagten Klägerin können die Zuwendungen aus dem GF höher liegen als die Ausgaben. Wäre dann ggf. ein Pyrrhussieg...

Verfasst: 15.08.2014, 08:59
von Rossi
Tja, die Kasse hat aber ganz offensichtlich Berufung bzw. Beschwerde eingelegt.

Wenn ich mir die bisherigen Begründungen der Kasse anhöre, dann wird sie wohl weitergehen. Allerdings nach meiner bescheidenen Auffassung reines Wunschdenken und keinesfalls materielles Recht.

Verfasst: 15.08.2014, 18:06
von AdDiavolo
Was spricht dagegegen noch einen Präzdenzfall zu schaffen ? ;)

Danach haben es alle Schwarz auf Weiss.

AdDiavolo